Der Anspruch ist das eine, seine Durchsetzung das andere - darum ging es.
Azur Air
-
geschrieben 1497783957149Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
-
geschrieben 1497790513068
@Daniela+Lukas sagte:
Es gibt aber auch Leute die haben nicht über Anex gebucht und dementsprechend auch nicht solch ein Schnäppchen gemacht. Ist ja schön für dich das es dir egal ist wie und wann du in deinen Urlaub kommst und wie wieder zurück, anderen aber nicht. Ganz besonders wenn dann auch noch Kinder mitreisen kann es dann ganz schön stressig werden. Man plant ja nicht umsonst! Das es zu Änderungen kommen kann weiß jeder aber was hier getrieben wird ist unverschämt. Also tu uns doch allen einen Gefallen und behalte deine Meinung einfach für dich (die will hier niemand hören.)
wenn keine Meinung erwünscht sind, wird es auch keine weiteren belastbare infos geben..
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1497792651890
Hat jemand schon etwas gehört über den Flug am 21.06.17 , 7:30 Uhr Düsseldorf nach Antalya?
-
geschrieben 1497804753396 , zuletzt editiert von christianskas
@Carib93 sagte:
Sobald eine Airline ab eu und zurück zur eu fliegt, gilt eu recht. da ist es völlig egal, wo diese airline ihren sitz hat.
Nein. Das ist leider ein Irrtum.
Der Rückflug startet in dem Fall im Ausland (Nicht-EU) und der Flug wird mit einer Fluggesellschaft durchgeführt die ebenfalls nicht in der EU registriert ist. Daher gilt kein EU-Fluggastrecht. Hin- und Rückflug werden niemals als eine Einheit betrachtet. Beide Flüge muss man stets getrennt sehen. Viele der hier schreibenden Leute die umgebucht wurden haben für den Rückflug z.B. auch noch keine Bestätigung. Die wissen überhaupt nicht mit welcher Gesellschaft der Flug zurück nach Deutschland angetreten wird. Eventuell ist es ja eine ganz andere Gesellschaft wie beim Hinflug.
Die Info kannst Du auch auf der Seite vom Luftfahrt Bundesamt nachlesen. Dort heißt es:
- Der Abflugort befindet sich in einem Staat, der nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehört (sogenannter Drittstaat) und das ausführende Luftfahrtunternehmen ist ebenfalls keines der Europäischen Gemeinschaft.
Genau das trifft hier zu. Darum gilt das EU-Fluggastrecht auch nicht. Ob man irgendwelche Leistungen am Ende wirklich bekommt ist noch eine ganz andere Sache.
-
geschrieben 1497806951260
Nein, das ist leider ein Irrtum.
Sämtliche Ersatzflüge für die Azur Air wurden bisher von EU-Carriern durchgeführt. Das ist schon bedingt durch die Verkehrsrechte im Luftfahrtverkehr. Zwischen der EU und Ägypten beispielsweise dürfen nur EU-Fluglinien oder ägyptische Fluglinien Passagiere befördern. Deshalb kann Azur Air zwar für die Ägyptenstrecken oder die Türkei auch ägyptische bzw. türkische Fluglinien chartern, aber eben keine sonstigen ausländischen Gesellschaften. Wäre es anders, hätte die Azur Air Deutschland sicherlich von der russischen Mutter?/Schwester?-Airline Flugkapazitäten erhalten , um die Flüge planmäßig umzusetzen.
Andersherum: Diese Vorschrift "zwingt" den neuen Veranstalter Anex Tour, möglichst schnell den deutschen Azur Air Ableger in Deutschland mit einer Betriebsgenehmigung auszustatten. Gesellschaftsrechtlich mag es sich um unterschiedliche GmbHs handeln, verflochten sind Anex Tour und Azur Air aber schon erkennbar durch den gemeinsamen Geschäftssitz. Gelingt die Betriebsgenehmigung nicht sehr schnell, werden beide Unternehmen Probleme bekommen, neue Buchungen zu generieren. Wer das ganze verfolgt, muss aber zugestehen, dass sich alle Beteiligten sehr bemühen, die Passagiere in den Urlaub/aus dem Urlaub zu bekommen. Simpel ist das sicher nicht, denn mitten in der Saison ist es alles andere als einfach, Ersatzflugzeuge in ausreichender Menge zu chartern, ganz abgesehen von den hohen Kosten.
Die Haftung für die Pauschalreise liegt immer beim jeweiligen Veranstalter, nicht bei der Airline. Anders sieht es nur aus, wenn eine Nurflug-Buchung getätigt worden ist. Dann gilt - wie schon im Forum ausgeführt - die EU-Verordnung mit den entsprechenden Ansprüchen.
-
geschrieben 1497807036172
Das ist vollkommen richtig, für den Rückflug beispielsweise AYT-DUS mit einem Nicht-EU Luftverkehrsunternehmen findet die VO(EG)261/04 keine Anwendung.
Das ist ein verbreiteter Irrtum, prima daher, dass christianskas darauf noch einmal explizit verweist.
Meine Erfahrung: Ansprüche gegen Nicht-EU Fluggesellschaften sind nur durchsetzbar, wenn sie Mitglied im Trägerverein der SÖP Schlichtungsstelle sind. Zur Liste hier klicken.
Im Falle einer Ablehnung kann der Fluggast über die Schlichtungsstelle seinen Anspruch geltend machen, beispielsweise für einen verspäteten oder anullierten Flug der Air Astana ex FRA.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1497808639103
Ich finde bemerkenswert, dass Azur Air riesiges Fluggerät wie den A340 von Plus Ultra und den A330 von Air Caraibes angemietet haben.
Glaube kaum, dass die platzmäßig ausgelastet werden können. Wahrscheinlich ist der Markt bei A320 und 737 ACMI-Anbietern leergefegt und es ist kurzfristig nichts kleineres zu bekommen. Da fällt mir Sundair ein, die wohl vor dem selben Problem stehen.
Ich kann auch nett, bringt aber nix... -
geschrieben 1497811802555
@ ikiukas: woher hast Du deine Information?
-
geschrieben 1497816035108
Habe mir gerade über die Webseiten von Air Caraibes und Plus Ultra mal die eingesetzten Maschinen angeschaut.
Sollte es nächsten Monat dann von Düsseldorf nach Punta Cana losgehen und Azur Air noch am Boden bleiben müssen,
könnte man über den Einsatz dieser Maschinen sicher nicht böse sein. Mehr Beinfreiheit und auch Entertainmentsystem an Bord, dazu wesentlich neuere Maschinen, da gibt es aber erstmal gar nix zu meckern.
-
geschrieben 1497816989892
vielleicht möchtest du meine meinung nicht hören, andere vielleicht schon. und wenn du hier deine meinung vertrittst , ist es völlig legitim, dass ich mich hier äussern darf und werde. bitte das kleingedruckte in solchen verträgen lesen. wenn du so empfindliche kinder hast - ich bin übrigens vater von 2 kindern - empfehle ich dir , keine flugreise anzutreten. man sollte sich auch mal bei diskussionen, meinungen von anderen anhören, die dir nicht honig um den mund schmieren. dann hat man trotzdem die contenance zu wahren.