• vonschmeling
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    geschrieben 1393285750000

    Zur Gebetsmühle "auch wieder mal vollkommen falsch" des Herrn Peter Rhodos hier ein Zitat der AGB des Veranstalters Schauinsland:

    "11. Gepäckbeförderung (...)

    Im Rahmen der Flugreisen wird pro Kunde ein Gepäckstück mit einem Gewicht von max. 20 kg befördert. ..."

    Nun wird Erbsos-Zähliakis ausrufen "Ja aber da steht nicht für umme!?" ...

    Bevor hier jedoch noch der letzte an Fakten interessierte Fori im Langweilekoma absäuft:

    Betroffene sollten den dargestellten Beispielen folgen und damit selbst für ihre hoffnungslose Verwirrung sorgen!

    :p

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rhodos-Peter
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1393318503000

    ...jetzt ahne ich, warum Du hier unbedingt einen ellenlangen Gebetsmühlenthread eröffnet hast, lesen ist das eine, richtig deuten etwa schwieriger.

    Selbstverständlich kenne ich Pkt.11 der ABG von Schauinsland, dort steht:

    "... ein Gepäckstück mit einem Gewicht von max. 20kg"

    die Betonung liegt auf von max. 20kg, nicht dass es 20kg sein müssen, alles darunter ist ebenso möglich, gar keins, 5kg, 10kg oder eben auch 15kg.

    Das ist doch ganz leicht zu verstehen... :(

    Doch um für mich Klarheit (und auch für andere Interessenten in diesem Forum) zu haben, wandte ich mich diesbezüglich gestern morgen an Schauinsland über das Kontaktformular der Website.

    > Hier < ein screenshoot aus meinem E-mail Eingang mit der Antwort, wobei ich auch hier verständlicherweise Klarnamen, E-mail Adressen und Telefonnummern zum Schutz der Beteiligten geixxt habe. Das Original liegt rechtssicher vor, jeglicher Zweifel ist unangebracht, ebenso die permanente Ignoranz der Tatsachen.

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1393319831000

    Weiter geht´s in Punkt 11 mit "Mehr Gepäck ist in der Regel auch gegen Aufpreis nicht möglich." - was wiederum einen anderen Bezug zu "max." herstellt.

    2 User haben offenbar die Auskunft bekommen, bei X3 Operatings mit dem RV Schauinsland ein Freigewicht von 20kg befördern zu können - R-P hat eine gegenteilige Aussage erhalten.

    Das bestätigt zumindest eine gewisse Unsicherheit bei den Beratern ... ;)

    (ein ähnliches Erlebnis hatte ich ja bereits geschildert)

    Was das alles mit "der Eröffnung des Thread", seiner Beteiligung und Lesen / Verstehen zu tun haben soll ist mir schleierhaft.

    Verstanden werden sollte die Tatsache, dass es der Entscheidung des RV obliegt, welchen Servicetarif der verschiedenen Airlines er in seine Pauschalreisen einbindet.

    Ellenlang wird dieser Thread, weil man sich an einem Luftverkehrsunternehmen krampfhaft hochzieht - wozu im Eröffnungsbeitrag keineswegs aufgefordert wurde.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
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    geschrieben 1393320333000

    Noch einmal zu:

    Rhodos-Peter

    Die 15 kg Freigepäckregelung betrifft alle X3 Passagiere, auch Reisende die nur den Flug mit X3 und Passagiere, die von anderen Reiseveranstaltern im Rahmen einer Pauschalreise auf X3 gebucht werden.

    Ausgenommen von dieser Freigepäckregelung bei TUIfly sind lediglich Reisende, die bei TUI, Airtours und Robinson gebucht haben und im Rahmen der Kundenbindung weiterhin die 20kg Freigepäck, etc. im Reisepreis haben.

    Dazu:

    "Die Kölner DER Touristik und Thomas Cook verabschieden sich bei Flügen mit Tuifly von den reduzierten Leistungen des neuen Basistarifs. Bei Buchungen der Marken ITS, Jahn Reisen und Tjaereborg mit Flügen mit Tuifly sind ab sofort wieder 20 statt 15 Kilogramm Freigepäck und Verpflegung an Bord im Preis enthalten. Die Änderung gilt auch rückwirkend für bereits bestehende Buchungen. Bei den X-Marken ITSX, XJAH und TJAX sind allerdings abweichende Regelungen möglich.

    Auch bei Thomas Cook können die Kunden entgegen der Katalogausschreibung weiterhin auf allen Linien- und Charterflügen mit Tuifly 20 Kilo Freigepäck pro Person aufgeben. Dies gilt sowohl für alle Neubuchungen und als auch für bereits gebuchte Gäste bei den Veranstaltermarken Neckermann, Thomas Cook, Bucher, Air Marin und Öger Tours. Für Kinder unter zwei Jahren kann ebenfalls ein Gepäckstück bis 20 Kilo aufgegeben werden. Die Standard-Verpflegung während des Fluges bleibt weiterhin kostenlos. Bei Thomas Cook sind dynamisch paketierte Tuifly-Flüge ausgenommen, die über XTOC, YTOC, XNEC, YNEC, GoBucher, XAIR oder XOGE gebucht werden."  (Quelle: travel-one.net / Dez. 13)

    Bestätigt wurde dies im selbigen o. g. Posting von @Rhodos Peter durch die Quelle derwesten.de:

    "Was gilt bei TUIfly-Flügen, die andere Veranstalter anbieten?

    Dertour und Thomas Cook hatten sich zunächst für das Basisangebot (15 kg, etc.) entschieden, dies jedoch wieder rückgängig gemacht. Anders Eti und einzelne kleinere Reiseveranstalter."

    OK, für den einen oder anderen mögen dies "Ausnahmen" sein... :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • carsten79
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    geschrieben 1393325376000

    xxxDU47057xxx:

    Also wenn das so weitergeht, kann man den Thread in "TuiFly-wieviel Gepäck ist erlaubt" umtaufen! :p

    Oder auch in "Wieviel persönliche Animositäten sind für einen Thread okay", alternativ in "Wie langweile ich die in der Sache interesierten User am besten über Seiten hinweg". Denn etwas anderes als entsetzlich langweilen tut das hier nicht mehr, wenn es a) nur um eine Airline geht, sodass es ja dann eigentlich auch noch OT, und b) es eigentlich wieder nur darum geht, ob die engen Verbündeten einerseits oder der Outlaw andererseits Recht hat. Gäääähn...

    Auf die nächste Runde heute abend...

    Und bevor der nächste Schlaumeier um die Ecke kommt, um mich darauf hinzuweisen, dass ich das nicht lesen muss: Danke, das weiß ich.

  • rey78
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    geschrieben 1393327135000

    Hat schon mal jemand die ab 1.11.2014 geltenden Checkin-Bedingungen bei Tuifly gelesen?

    Auszug hier:

    Die Fluggesellschaft TUIfly erhebt für alle Abflüge ab 01.11.2014 für den Check-in am Flughafenschalter ein Entgelt in Höhe von 5,- € pro Person (ab 2 Jahre). Für folgende Passagiere ist der Check-in am Flughafen kostenfrei: Sehbehinderte Personen/unbegleitete Kinder mit gebuchtem Begleitservice; Personen mit angemeldetem Sondergepäck/Tier; Gruppen von mehr als 9 Personen pro Buchung; Premium Economy Gäste.

    Der Web Check-in steht allen Passagieren kostenfrei zur Verfügung.

    Frage, gilt das auch für Pauschalreisen oder nur bei Nur-Flug?

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • xxxDU47057xxx
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    geschrieben 1393327507000

    @Muendelein

    Ich wiederhole mich gerne.........sollen wir den Thread in "TuiFly" umbenennen?? Ich denke nein.

    Das Thema passt dann also wohl besser hier hin:

    TuiFly

    März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???
  • rey78
    Dabei seit: 1183852800000
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    geschrieben 1393327911000

    @xxxDU47057xxx

    da hast Du recht, man sollte sich mal von X3 lösen und alle Ferienflieger betrachten.

    Unterschiede, sei es beim Gepäck, Kabinenservice und,und....

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