• Roland4
    Dabei seit: 1205452800000
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    geschrieben 1443456802000

    Selbst wenn ein Teil der Leute solche Informationen nicht liest, dem anderen Teil der Leute wäre geholfen :D

  • rumsstein
    Dabei seit: 1375574400000
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    geschrieben 1443456976000

    Die Frage ist, ist der andere Teil der Leute überhaupt ein Problem? Die eben lesen doch Hinweise zum Beispiel in der HC Buchung.

    Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben. (Alexander Freiherr von Humboldt)
  • Roland4
    Dabei seit: 1205452800000
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    geschrieben 1443457236000

    Die Frage verstehe ich leider nicht so recht. Der "andere Teil", also die Lesenden, können ja nur die Infos lesen, die angezeigt werden.

  • Kourion
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    geschrieben 1443458421000

    Da ich bei der Buchung der letzten Reise - über HC / Flüge mit TUIfly - ausdrücklich darauf geachtet habe: Im Buchungsformular fand sich nichts zur Freigepäckhöhe.

    In der unmittelbar nach der Buchung erhaltenen Reisebestätigung seitens HC wurde dann auf die 15 kg / auf keine Bordverpflegung hingewiesen. Plus das Angebot 5 kg zusätzlich + Bordverpflegung für 10 € nachzubuchen.

    In der später vom RV erhaltenen Buchungsbestätigung / Rechnung waren diese Punkte ebenfalls erwähnt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Mam62
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    geschrieben 1443458884000

    Bei der letzten Pauschalreise mit Sunexpress war bei mir schon bei der Buchung, in der Bestätigung und auch den Reiseunterlagen zu lesen, dass es keine Verköstigung mehr gibt.

    Ausserdem steht immer in den Bedingungen der Veranstalter, dass man sich doch bitte auf den Seiten der Fluggesellschaften über die Gepäckbestimmungen informieren soll. Ja, wenn einer dann meint, er wär ja so clever und ausserdem fliege er schon 30 Jahre zwei Mal jährlich in Urlaub, wüßte als Vielflieger somit, was Sache ist und dann rummault, da fehlt mir wirklich das Mitleid. Getränke und Snack an Bord kosten im Übrigen weniger als am Flughafen.

    Die Menschen die es interessiert, lesen nach, egal wo es steht, die "anderen" lesen es nicht, selbst wenn sie dann bestätigen müssen, es gelesen zu haben.

    Anschliessend kommen dann genau die Aufreger, dass ihnen das ja keiner gesagt habe... Wird sich selbst mit Blinkelichtern und Sirenengeheul nicht ändern.

  • Roland4
    Dabei seit: 1205452800000
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    geschrieben 1443459349000

    Also alles so lassen, wie es jetzt ist?

    Auch wenn der Vergleich hinkt: dann kann man sich ja bei den Hotelbeschreibungen bei der Verpflegungsleistung auf ein einfaches "All inclusive" beschränken, der interessierte Urlauber kann sich ja anderweitig über den genauen Inhalt des Angebots informieren.

  • Roland4
    Dabei seit: 1205452800000
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    geschrieben 1443460045000

    "Ausserdem steht immer in den Bedingungen der Veranstalter, dass man sich doch bitte auf den Seiten der Fluggesellschaften über die Gepäckbestimmungen informieren soll."

    Dann weiß man aber bei TUIFly immer noch nicht, wieviel Freigepäck man hat, man kennt ja den Tarif nicht, den der Veranstalter gebucht hat.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1443460152000

    @Roland

    Was das Lesen betrifft: Vor dem letzten Buchungsklick muss das Häkchen zu den AGB gesetzt werden - "hab sie gelesen, akzeptiere sie".

    Werden sie tatsächlich von allen gelesen ? Zumindest die Passagen zur Stornierung, Umbuchung, usw. ?

    Und die "Infos zu den Flügen"... hat aber @Mam schon erwähnt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Holginho
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    geschrieben 1443460331000

    Öhm, der geneigte Urlauber kann sich vor jeder Reise sowohl über die Verpflegungsleistungen, alsauch über die "Konditionen" seines Fluges informieren...er muß nur wollen - auf dem silbernen Serviertablett bekommt er es in einigen Fällen natürlich nicht!

    Aber ich frage auch hier mal höflich nach:

    Der geneigte Verbraucher liest selbst beim Kauf eines Teebeutels "354487567645" Test- und Erfahrungsberichte, sowie zusätzlich mindestens die Auflistung der Inhaltsstoffe...

    ...bei etwas eher hochpreisigerem wie einem Flug/einer Reise verweigert er dies aber in nicht geringer Anzahl in schöner Regelmäßigkeit.

    Sorry, aber diese Leute "müssen dann auch einfach mal Erfahrungen sammeln" und sich anschließend auch den Satz "hättest Du mal gelesen" gefallen lassen!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Roland4
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    geschrieben 1443461282000

    Es geht doch nicht darum, ob oder wie viele Leute die bereitgestellten Infos in der Buchungsmakse lesen oder nicht. Sondern darum, dass auch dem aufmerksamen Leser einige Infos nicht zur Verfügung stehen. Ich halte es für inakzeptabel, dass man beim Veranstalter nachfragen soll, welchen Tarif er bei den jeweiligen Airlines gebucht hat.

    An die Genauigkeit einer Beschreibung der Leistungen eines Hotels (incl. Verpflgung) werden "hohe" Anforderungen gestellt, warum nicht auch bei Flügen?

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