@wuelfi71 sagte:
Schade, dass wir wohl auch weiterhin nicht erfahren werden, welche Rechtsschutzversicherung sinnlose Exekutionen wertloser Titel in Griechenland alimentiert. Denn so einen Mumpitz würde ich nicht mit meinen Beiträgen mitfinanzieren wollen...
Und natürlich besteht Reformbedarf hinsichtlich der aktuelle Rechtslage. Aber eher in Richtung Einschränkung gewisser Urlaubsrefinanzierungsrechte, statt in Richtung Vollstreckungserleichtung...
Viele Menschen müssen sich Ihren Urlaub hart ersparen, warum sollte man dann nicht gemäß Gesetz seinen Anspruch (Refinanzierung) versuchen geltend zumachen ?!
Ich habe die Gesetze wie alle anderen auch nicht gemacht und muß auch die Gesetze akzeptieren die zu meinem Nachteil ausgelegt sind.
Wenn ein Gesetz zur Abwechslung mal zu meinem Vorteil ist, dann möchte ich es auch ausnutzen und ja, damit meinen nächsten Urlaub refinanzieren, weil wir für unser Geld hart arbeiten müssen und es mit zwei Kindern in der Hauptsaison auch nicht leicht ist jedes Jahr in den Urlaub zu fliegen. Deswegen hätte ich gerne die Entschädigung dir mir zu steht.
Das die Entschädigungssummen unverhältnismäßig sind, sehe ich aber genauso.
Ich dachte zuerst die 600€ sind als Gesamtsumme anzusehen und nicht pro Person. In meinem konkreten Fall geht es also um 2400 €, was knapp ca. 83% der gesamten Reisekosten entspricht.