• Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
    Beiträge: 47
    geschrieben 1498992377720

    Nochmal:

    Es ist keineswegs reine Theorie, dass Treibstoffmangel die Ursache für die Sicherheitslandung war, sondern dies war das eigene Bekunden der gesamten Crew inkl. des Kapitäns. Hunderte Passagiere können dies bezeugen.

    Für die bevorzugte Landeerlaubnis wurde ein fieberndes Baby vorgeschoben und somit medizinische Gründe angegeben.

    Insofern sind beide Vorgänge voneinander zu trennen: Die Ursache der Sicherheitslandung dient nicht der Begründung für die bevorzugte Landeerlaubnis.

    Von einer Entschädigung nach EU-Fluggastrecht gehe ich fest aus. (Auch wenn die Airline bisher noch nicht auf die Forderung reagiert hat).

  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
    Beiträge: 2486
    geschrieben 1498992900233

    @Tommy1987 sagte:

    Nochmal:

    Es ist keineswegs reine Theorie, dass Treibstoffmangel die Ursache für die Sicherheitslandung war, sondern dies war das eigene Bekunden der gesamten Crew inkl. des Kapitäns. Hunderte Passagiere können dies bezeugen.

    Sollte dies tatsächlich der Grund gewesen sein, so ist für Sicherheitsverstöße in Deutschland das LBA verantwortlich.

    Also sollten sich betroffene Passagiere sich nicht nur an AzurAir sich wenden, sondern auch ans LBA: buergerinfo@lba.de

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1498995510476

    Einspruch! Sie sollten sich überhaupt nicht an Azur Air wenden sondern an Plus Ultra und das LBA.

    Es ist richtig, dass im Falle einer fuel lackage ein sicherheitsrelevanter Verstoß vorliegt, sofern es keine plausible Begründung gibt.

    Allerdings berührt das die Ansprüche gem. VO(EG)261/04 nicht, diese sind (bewusste Wiederholung!) an das ausführende Luftverkehrsunternehmen zu richten. Dieses scheint in einem Fall schon reagiert zu haben und hat die Forderung (begründet mit einem medical) zurückgewiesen.

    Tommy vermengt die sicherheitsrelevante Beschwerde mit der Schlichtung im Sinne der Durchsetzung der Rechte gem VO.

    Das LBA kann die Forderungen der Passagiere nicht durchsetzen sondern nur parallel Verstöße ahnden (hier klicken).

    Die Söp Schlichtungsstelle ist nicht zuständig, da Plus Ultra kein Mitglied des Trägervereins ist.

    Ggf. müssen Betroffene ihre Ansprüche mit Hilfe der einschlägigen Inkassounternehmen geltend machen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
    Beiträge: 47
    geschrieben 1498997222553

    Also jetzt wird's echt abenteuerlich!

    Ich dachte verständlich ausgeführt zu haben, dass die Dinge separat zu sehen sind.

    An Azur Air musste ich mich schon wenden, da der gebuchte Flug annulliert wurde und ich eine Entschädigung nach EU-Fluggastrecht prüfen lassen möchte. Natürlich hat dies nichts mit den Vorfällen an Bord vom PU173 zu tun und ist davon völlig losgelöst.

    Natürlich habe ich mich auch an das ausführende Unternehmen, Plus Ultra, gewandt um Entschädigung nach EU-Fluggastrecht zu fordern, welche m.E. aus objektiver Sicht unstrittig sein dürfte. Ich habe hier auch noch keine Ablehnung der Forderung erhalten. Der Medical war jedenfalls nicht der Grund für die Verspätung, sondern Treibstoffmangel.

    Um diesen dem LBA bekannt zu machen, habe ich die Vorfälle nach Braunschweig gemeldet und dort eine Bestätigung der Prüfung erhalten. Dass diese sich nicht monetär niederschlagen wird, ist mir natürlich bekannt. Ich meldete diese aus prinzipiellen Gründen, da ich davon überzeugt bin, dass die Airline sich nicht korrekt verhalten hat.

    Warum sollte gegen Plus Ultra bei unterstellter Weigerung der Airline die Entschädigung zu bezahlen nicht juristisch vorgegangen werden können?

  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
    Beiträge: 47
    geschrieben 1498998815422

    Von Daniel+Rabea:

    "Ich war mit meiner Freundin auch in diesem Flieger am 18.6.17 PU173 und kann es ganz genau so nachvollziehen so wie es hier beschrieben wurde.

    Hat jemand schon an die Airline ne Reklamation mit Schadenersatz gestellt ??

    Unsere wurde zurückgewiesen mit der Begründung das wir notlanden mussten wegen einer notärztlichen Versorgung von einen Passagier und sie deshalb nicht zahlen wollen.

    Hat denn jemand noch zufällig Videos mitgeschnitten ??von dem was der Kapitän gesagt hat??

    Wir werden weiter gegen die Airline vorgehen das wir unseren Anspruch für die Verspätung erhalten."

    MfG Daniel und Rabea

  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
    Beiträge: 47
    geschrieben 1498999186182

    An wen hattet ihr euch denn gewandt? Direkt an Plus Ultra in Spanien?

    Die "Begründung" ist jedenfalls unverschämt und unwahr, wenn sie so gegeben wurde.

    Viele Geschädigte gehen mittels Fluggastrechtportalen gegen Plus Ultra vor.

    Wenn ihr Interesse an Kontakt mit anderen Passagieren zwecks Austausch habt, könnt ihr mich gerne anschreiben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1499001398947

    Ich habe jaykayham geantwortet, dort passte "sich an Azur Air wenden" nicht in den Kontext.

    Im Übrigen wurde im Thread zur Azur Air gemutmaßt, man könne die Forderungen wegen der Verspätung des ausführenden LVU an AZR richten, daher er wiederholte Hinweis.

    Zu deinem Vorhaben Tommy1987:

    Zum einen kannst du nicht aus Anullierung und Verspätung Entschädigungen geltend machen (wenn etwas abenteuerlich ist dann diese Idee!), zum anderen habe ich nicht behauptet, man könne nicht juristisch gegen PU vorgehen. Ich habe lediglich darauf verwiesen, dass die Söp Schlichtung ausscheidet, mangels Mitgliedschaft des Unternehmens.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
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    geschrieben 1499004424212

    Zu deinem Vorhaben Tommy1987:

    Zum einen kannst du nicht aus Anullierung und Verspätung Entschädigungen geltend machen (wenn etwas abenteuerlich ist dann diese Idee!), ... Ich habe lediglich darauf verwiesen, dass die Söp Schlichtung ausscheidet, mangels Mitgliedschaft des Unternehmens.

    Hat hier irgendjemand behauptet dass PU Mitglied wäre und die SÖP-Schlichtung ins Spiel gebracht?

    Warum sollte Anulierung UND Verspätung nicht seriell zur Entschädigung berechtigen, wenn beide Sachverhalte seriell und unabhängig voneinander zu sehen sind?

    Ich hatte eine Anullierung weil der geplante Ersatzflug zu spät angesetzt war (auch wenn Plus Ultra pünktlich gewesen wäre) hätte m.E. hier ein Anspruch gegen Azur Air bestanden.

    Ich hatte eine Verspätung weil der Plus Ultra Flug 4,5 Stunden Verspätung bei der Landung hatte.

    Dieser Anspruch kann mit obigen m.E. nicht aufgerechnet werden, sondern ist additiv zu sehen, da sich ja auch die Gesamtverspätung durch beide Probleme addiert hat und der Gesetzgeber m.E. für jedes der Teilprobleme eine Entschädigung im Sinn hatte. Zudem sind die Anspruchsgegner als auch die Sachverhalte andere.

    Abenteuerlich finde ich das nicht, sondern nur konsequent. Ob es funktioniert werde ich ja dann sehen. Den Versuch ist es mir allemal Wert.

  • HC-Mitglied1862570
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    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1499007043977

    @Tusker Beer,

    Du bist Unverschämt, beleidigend und abwertend.

    Mir ist nicht bekannt, daß @vonschmeling ein Tier ist und somit auch kein Vogel, sondern Sie ist meines Wissens eine Frau.

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