Ob es erfolgreich wird, entscheidest nicht du und nicht ich, sondern das wird ein Richter entscheiden, die Weigerung der Airlines vorausgesetzt.
Mit deinen Ausführungen zur Entschädigung liegst du aber falsch. Sie beziehen sich wohl eher auf den Begriff des Schadensersatzes, welcher eine Quantifizierung des erlittenen Schadens voraussetzt. Da dies in angesprochener Thematik nicht objektiv quantifizierbar ist, gibt es das Rechtsgut der Entschädigung, welche eben gerade kein Schadensersatz ist. In meinem Fall kann ich gar nicht so gestellt werden, als ob ich keinen Schaden erlitten hätte. Auch wenn mir das viel lieber wäre als beide Entschädigungszahlungen zusammen, glaub mir das.
Die Vorstellung, ich würde mich bedienen finde ich vollkommen skurril.
Ich hatte nicht einen Flug, welcher beschädigt wurde, sondern es wurden beide beschädigt.
Der erste wurde kurzfristig anuliert ohne für eine adäquate Ersatzbeförderung zu sorgen und der zweite war 4,5 Stunden verspätet.
Zum Thema seriell:
Was würdet ihr sagen wenn ihr ein Auto beim Händler als voll fahrbereit kauft und bezahlt und dann feststellt, dass ihr gar nicht losfahren könnt, weil der Motor fehlt. Da der Händler gerade keine Mechaniker hat, die den Motor einbauen können, verweist er auf den Nachbarhändler, der Mechaniker verfügbar hat, die den Motor für euch kostenfrei einbauen würden. Beim Einbau beschädigt dann der andere Händler dann die Frontpartie mit hässlichen Dellen. Wenn ihr ihn darauf ansprecht, so sagt er, dass ihr ja schon den Motor bekommen hättet und euch gefälligst nicht so bedienen solltet.