• vonschmeling
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    geschrieben 1499007715807 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Tommy1987

    Ich habe vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Söp nicht einschreiten kann, schließlich führen wir beide hier keinen Dialog.

    Eine "serielle" Entschädigung gibt es nicht. Du hast einen Flug gebucht, dieser wurde beschädigt. Hierfür entschädigt zu werden kannst du anstreben, alles andere ist abenteuerlich.

    Ist das transparent genug?

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  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1499010439579

    @Tommy1987

    Da ein Subcharter eingesetzt wurde, handelt es sich hier nicht um eine Stornierung, dein Flug wurde ja durchgeführt, nur von einer anderen Airline und offensichtlich auch zu einem anderen Zeitpunkt. Dadurch zustehende Entschädigungen wegen Flugplanänderungen oder Verspätungen kannst du natürlich laut EU Fluggastrechteverordnung geltend machen.

    Wenn du versuchen willst mehrere Entschädigungen zu addieren, kannst du das natürlich gerne versuchen, das wird allerdings wohl wenig erfolgreich werden.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1499011201089

    Nein, es wird gar nicht erfolgreich werden.

    Das Wesen einer Entschädigung ist den Geschädigten so zu stellen als sei er nicht geschädigt worden.

    Die Höhe der pauschalen Entschädigung gem FGVO übersteigt in den meisten Fällen (in Tommys ganz sicher!!) den objektiven Schadenumfang.

    Die Vorstellung, man könne sich nun einer "seriellen" Entschädigung bedienen und zu schlechter Letzt auch noch den Veranstalter zur Kasse bitten ist ja schon irgendwie beredt ...

    Und da es wie erwähnt keine Beförderungsverweigerung gab ist Azur Air imho vollständig exkulpiert.

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  • Tommy1987
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    geschrieben 1499012149020

    Ich sprach auch nicht von einer Stornierung, sondern von einer Anulierung. Diese bestimmt sich nach EU Fluggastverordnung nicht allein danach, ob ein Subcharter die Ersatzbeförderung durchführt, sondern u.a. auch nach dem Zeitpunkt zu dem die Ersatzbeförderung angesetzt wird UND danach wann die Anulierung dem Fluggast bekannt gegeben wird.

    In meinem Fall bin ich der festen Auffassung, dass AZR8710 anuliert i.S. der EU-Fluggastverordnung anuliert wurde und mir daher die entsprechende Entschädigung zusteht.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1499012594440

    Nochmal: Versuch macht kluch!

    Dessen ungeachtet beharre ich auf der Aussage, dass du entweder vom einen oder vom anderen Luftverkehrsunternehmen eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 erhalten kannst, unter gar keinen Umständen jedoch von beiden.

    Die VO bestimmt übrigens auch, dass das LVU alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergriffen haben muss um eine Nichtbeförderung zu vermeiden. Mir kommt es ein wenig so vor als würdest du nur die für deine Causa komfortablen Bestimmungen herunterbeten und die anderen ausblenden.

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  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
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    geschrieben 1499014967340

    Ob es erfolgreich wird, entscheidest nicht du und nicht ich, sondern das wird ein Richter entscheiden, die Weigerung der Airlines vorausgesetzt.

    Mit deinen Ausführungen zur Entschädigung liegst du aber falsch. Sie beziehen sich wohl eher auf den Begriff des Schadensersatzes, welcher eine Quantifizierung des erlittenen Schadens voraussetzt. Da dies in angesprochener Thematik nicht objektiv quantifizierbar ist, gibt es das Rechtsgut der Entschädigung, welche eben gerade kein Schadensersatz ist. In meinem Fall kann ich gar nicht so gestellt werden, als ob ich keinen Schaden erlitten hätte. Auch wenn mir das viel lieber wäre als beide Entschädigungszahlungen zusammen, glaub mir das.

    Die Vorstellung, ich würde mich bedienen finde ich vollkommen skurril.

    Ich hatte nicht einen Flug, welcher beschädigt wurde, sondern es wurden beide beschädigt.

    Der erste wurde kurzfristig anuliert ohne für eine adäquate Ersatzbeförderung zu sorgen und der zweite war 4,5 Stunden verspätet.

    Zum Thema seriell:

    Was würdet ihr sagen wenn ihr ein Auto beim Händler als voll fahrbereit kauft und bezahlt und dann feststellt, dass ihr gar nicht losfahren könnt, weil der Motor fehlt. Da der Händler gerade keine Mechaniker hat, die den Motor einbauen können, verweist er auf den Nachbarhändler, der Mechaniker verfügbar hat, die den Motor für euch kostenfrei einbauen würden. Beim Einbau beschädigt dann der andere Händler dann die Frontpartie mit hässlichen Dellen. Wenn ihr ihn darauf ansprecht, so sagt er, dass ihr ja schon den Motor bekommen hättet und euch gefälligst nicht so bedienen solltet.

  • Tommy1987
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    geschrieben 1499016858875

    @vonschmeling sagte:

    Dessen ungeachtet beharre ich auf der Aussage, dass du entweder vom einen oder vom anderen Luftverkehrsunternehmen eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 erhalten kannst, unter gar keinen Umständen jedoch von beiden.

    Die VO bestimmt übrigens auch, dass das LVU alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergriffen haben muss um eine Nichtbeförderung zu vermeiden. Mir kommt es ein wenig so vor als würdest du nur die für deine Causa komfortablen Bestimmungen herunterbeten und die anderen ausblenden.

    Und von welcher Airline sollte ich deiner Meinung nach dann die Entschädigung bekommen? Nur von Plus Ultra obwohl der Grundfehler von Azur Air gemacht wurde?

    Wenn du auf "höhere Gewalt" abzielen solltest, die gab es hier ganz und gar nicht. Beide Airlines haben nicht alles in deren Macht unternommen um den Schaden abzuwenden, es sei denn beider Airlines Macht wäre tatsächlich derart durch Dummheit begrenzt, wie es in der konkreten Situation den Anschein hatte.

    Von Komfort kann gar keine Rede sein. Durch beider Airlines Fehler hatte ich sogar extrem wenig Komfort.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1499017975169

    Wenn du mich so fragst: Von keiner! :flushed:

    Allerdings ist nach den Regeln tatsächlich die Plus Ultra zu ersuchen, die sich allerdings ja bereits anderfalls auf einen "außergewöhnlichen Umstand" berufen hat (welchen du bestreitest). Nein, ich habe wiederum nirgendwo den Begriff "höhere Gewalt" gebraucht.

    Welcher "Grundfehler"? Davon abgesehen spielt das für den Sachstand überhaupt keine Rolle.

    Es entfällt deiner Obliegenheit, die Maßnahmen der LVU zu beurteilen.

    Meinen Hinweis zum "komfortablen Regelement" hast du offenbar nicht begriffen?

    Schade ... pay peanuts get monkeys! Das passt hier auch tadellos.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1499021975433

    @Tommy1987

    Um es kurz zu machen:

    Du hast dich offenbar vergalloppiert.

    Du kannst einen Schaden nur von dem einen oder anderen LVU ersetzen lassen, bessere Aussichten mute ich der Einrede bei Plus Ultra zu.

    Es ist ggf. Obliegenheit des Gerichts über das ausreichende Behmühen des LVU zu entscheiden, beschränke dich einfach mal auf die Fakten.

    Offenbar landete dein Operator mit erheblicher Verspätung gegenüber seiner Planung und muss diese verantworten.

    Breitwürfig agieren zu wollen geht garantiert ins Leere - also konzentriere dich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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