Auch ohne bei einer Airline selbst zu Arbeiten kann man aus der Branche sein lieber Tommy1987. Wenn eine Airline einen Flug aus ihrem Programm entnimmt, bezeichnet man dies dort als Storno oder Cancelation. Ich Arbeite täglich damit, welche Worte ich in welchem Zusammenhang benutze ist mir wohl bewusst. Wenn die EU Fluggastrechtverordnung den Begriff Annullierung nutzt, heißt es nicht, dass es keine Alternative gibt.
Artikel 5 (c) hin oder her (ja, tasächlich ist dieser auch in Branchenkreisen bekannt), einen Subcharter mit einhergehenden Flugzeitenäderungen einzusetzen bedeutet nicht, dass der ursprüngliche Flug nicht stattfindet, sondern lediglich von einer anderen Gesellschaft durchgeführt wird. Das ist absolut legitim und kommt immer mal wieder vor, bei verschiedenen Airlines, dadurch entsteht kein Anspruch auf Entschädigung. Verspätet am Zielort eingetroffen sind Sie allerdings natürlich, das bestreitet hier keiner, diesbezüglich haben Sie Entschädigungsanspruch laut EU Fluggastrechteverordnung, trotzdem wirst du keine zwei Entschädigungen erhalten.
Zudem weiß ich nicht genau was du als "Beweis" für Treibstoffmangel vorlegen willst, aber falls du damit meinst, dass getankt wurde: wenn eine Zwischenlandung wegen eines medizinischen Zwischenfalls nötig ist, wird häufig vor Landung Treibstoff abgelassen, da wegen des Gewichts der Maschine durch den Treibstoff sonst keine sichere Landung garantiert werden kann. Ansonsten verbrauchen ein nicht eingeplanter Start inkl. vorheriger Landung natürlich Treibstoff der für den Weiterflug nachgetankt werden muss.