• Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1499117826147

    Immer wieder lustig, wie Leute die sich verrant haben und keine Argumente mehr vorbringen können versuchen, Ihren Beitrag glaubwürdiger zu machen indem Sie denen die sie nicht unterstützen vorwerfen Mitarbeiter einer betroffenen Firma zu sein. Anfangs musste ich drüber lachen, mittlerweile hat es zu Fremdschämen gewechselt.

    Wer in einer Branche arbeitet kennt sich in der Regel in dieser aus und ist nicht direkt Lobbyist der einem alles ein- bzw. ausreden will. Und nein ich arbeite nicht bei einer Airlines, daher ist ihr Kommentar absolut sinnfrei.

    Unbelehrbare bleiben halt unbelehrbar.

    Viel Erfolg, Sie können von mir aus verklagen wen Sie wollen, niemand zwingt Sie den Rat von Menschen anzunehmen die sich auskennen.

  • Tommy1987
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    geschrieben 1499125232378

    Sie verwechseln hier so einiges:

    Stornierung mit Annullierung, Industrie mit Firma und sogar Lustigkeit mit Fremdschämen.

    Statt mir fälschlicherweise vorzuhalten, mir wären die Argumente ausgegangen, hätten Sie sich auch mit Artikel 5c befassen können.

    Da Sie dies nicht getan haben, kann ich Ihren Antritt zumindest nicht als konstruktiv bezeichnen. Über dessen Gründe vermag sich der mündige Leser sein eigenes Bild zu machen.

    Nicht dass es von besonderer Relevanz wäre, aber wenn Sie nicht bei einer Airline arbeiten, so sind Sie eben nicht aus der Branche.

    Vielen Dank für Ihre "Lehre". Auch für Ihre Genehmigung zur Klageerhebung sei Ihnen herzlich gedankt. Ich schätze Ihre Großzügigkeit, mir die Klage zu erlauben überaus.

    Viel wertvoller als Ihr "Ratschlag" ist mir jedoch Artikel 5c.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1499129937956

    ... welcher (5) dich keinesfalls berechtigt, eine "serielle" Entschädigung zu verlangen - ganz gleich wie liebgewonnen!? :flushed:

    Ich bestreite nicht einen Anspruch an das ausführende Luftverkehrsunternehmen, allerdings ist die Annahme gleichermaßen auch noch das im Rahmen einer Pauschalreise "vorgesehene" miteinbeziehen zu können tatwahrhaftig grotesk.

    Anstelle maximalen Ärger zu verursachen gibst du dich damit maximaler Lächerlichkeit preis - sehr schade, dass dein bevollmächtigter Anwalt eine solche Posse mitmacht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1499130281162 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Tommy1987 sagte:

    Die Rechtsgrundlage habe ich nicht erfunden, sondern mit Artikel 5c dezidiert benannt.

    Du solltest deinen Anwalt bitten, sie dir inhaltlich zu erhellen! (Rahmentlich für dich als Pauschalreisebucher)

    Beweise für den Treibstoffmangel gibt es ebenso.

    ... die wirst du auch dringend benötigen, da sich der Carrier soweit auf ein medical beruft und damit exkulpiert.

    Sollte genau dies Datenlage sein scheiterst du mit Pauken und Trompeten sogar mit der einfachsten deiner Ambitionen.

    (1xx Zeugen, die aus einer flight deck Ansage in "Nuschelenglisch" eindeutig (=unbestreitbar) einen Treibstoffmangel als ursächlich herausgehört haben wolllen sind ungefähr so glaubwürdig, wie die Berufung auf 1xx Schafe, die lieber blaues als grünes Gras zu F.ressen begehren!)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1499151438017

    Auch ohne bei einer Airline selbst zu Arbeiten kann man aus der Branche sein lieber Tommy1987. Wenn eine Airline einen Flug aus ihrem Programm entnimmt, bezeichnet man dies dort als Storno oder Cancelation. Ich Arbeite täglich damit, welche Worte ich in welchem Zusammenhang benutze ist mir wohl bewusst. Wenn die EU Fluggastrechtverordnung den Begriff Annullierung nutzt, heißt es nicht, dass es keine Alternative gibt.

    Artikel 5 (c) hin oder her (ja, tasächlich ist dieser auch in Branchenkreisen bekannt), einen Subcharter mit einhergehenden Flugzeitenäderungen einzusetzen bedeutet nicht, dass der ursprüngliche Flug nicht stattfindet, sondern lediglich von einer anderen Gesellschaft durchgeführt wird. Das ist absolut legitim und kommt immer mal wieder vor, bei verschiedenen Airlines, dadurch entsteht kein Anspruch auf Entschädigung. Verspätet am Zielort eingetroffen sind Sie allerdings natürlich, das bestreitet hier keiner, diesbezüglich haben Sie Entschädigungsanspruch laut EU Fluggastrechteverordnung, trotzdem wirst du keine zwei Entschädigungen erhalten.

    Zudem weiß ich nicht genau was du als "Beweis" für Treibstoffmangel vorlegen willst, aber falls du damit meinst, dass getankt wurde: wenn eine Zwischenlandung wegen eines medizinischen Zwischenfalls nötig ist, wird häufig vor Landung Treibstoff abgelassen, da wegen des Gewichts der Maschine durch den Treibstoff sonst keine sichere Landung garantiert werden kann. Ansonsten verbrauchen ein nicht eingeplanter Start inkl. vorheriger Landung natürlich Treibstoff der für den Weiterflug nachgetankt werden muss.

  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
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    geschrieben 1499195023588

    @vonschmeling sagte:

    ... welcher (5) dich keinesfalls berechtigt, eine "serielle" Entschädigung zu verlangen - ganz gleich wie liebgewonnen!? :flushed:

    Ich bestreite nicht einen Anspruch an das ausführende Luftverkehrsunternehmen, allerdings ist die Annahme gleichermaßen auch noch das im Rahmen einer Pauschalreise "vorgesehene" miteinbeziehen zu können tatwahrhaftig grotesk.

    Anstelle maximalen Ärger zu verursachen gibst du dich damit maximaler Lächerlichkeit preis - sehr schade, dass dein bevollmächtigter Anwalt eine solche Posse mitmacht.

    Dann sind wir uns was das ausführende LVU angeht einig.

    Eine Annullierung betrifft jedoch das Unternehmen, welches annulliert hat. Ich spreche hier vom Regelfall: Wenn Airline A annulliert und Airline B als Subcharter beauftragt wird und der Subcharter-Flug zu spät angesetzt wird, in sich aber pünktlich ist, so sehe ich nur Airline A regresspflichtig.

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1499195504222

    Das ist nicht korrekt, der Einsatz eines Subcharters kommt keiner Annulierung gleich.

  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
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    geschrieben 1499195832757

    @vonschmeling sagte:

    Du solltest deinen Anwalt bitten, sie dir inhaltlich zu erhellen! (Rahmentlich für dich als Pauschalreisebucher)

    ... die wirst du auch dringend benötigen, da sich der Carrier soweit auf ein medical beruft und damit exkulpiert.

    Sollte genau dies Datenlage sein scheiterst du mit Pauken und Trompeten sogar mit der einfachsten deiner Ambitionen.

    (1xx Zeugen, die aus einer flight deck Ansage in "Nuschelenglisch" eindeutig (=unbestreitbar) einen Treibstoffmangel als ursächlich herausgehört haben wolllen sind ungefähr so glaubwürdig, wie die Berufung auf 1xx Schafe, die lieber blaues als grünes Gras zu F.ressen begehren!)

    Bitte keine Ammenmärchen, dass die EU-Fluggastrechteverordnung für Pauschalreisende nicht oder nur eingeschränkt gelte.

    Die Beweise für den Treibstoffmangel sind erdrückend und objektiv unbestreitbar.

    Ich bitte jedoch um Verständnis, dazu zum jetzigen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit keine Detailangaben machen zu wollen.

    Nur soviel: Der Carrier hat sich bisher meinem Anwalt gegenüber nicht auf einen medical berufen (was aufgrund der zeitlichen Abfolge auch völlig aussichtslos wäre).

  • jaykayham
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    geschrieben 1499196533623

    @vonschmeling sagte:

    Einspruch! Sie sollten sich überhaupt nicht an Azur Air wenden sondern an Plus Ultra und das LBA.

    Nunja, Vertragspartner ist AZUR AIR, die PlusUltra beauftragt haben ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen...

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • Tommy1987
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    geschrieben 1499197720543

    @Herr_Reise sagte:

    Auch ohne bei einer Airline selbst zu Arbeiten kann man aus der Branche sein lieber Tommy1987. Wenn eine Airline einen Flug aus ihrem Programm entnimmt, bezeichnet man dies dort als Storno oder Cancelation. Ich Arbeite täglich damit, welche Worte ich in welchem Zusammenhang benutze ist mir wohl bewusst. Wenn die EU Fluggastrechtverordnung den Begriff Annullierung nutzt, heißt es nicht, dass es keine Alternative gibt.

    Artikel 5 (c) hin oder her (ja, tasächlich ist dieser auch in Branchenkreisen bekannt), einen Subcharter mit einhergehenden Flugzeitenäderungen einzusetzen bedeutet nicht, dass der ursprüngliche Flug nicht stattfindet, sondern lediglich von einer anderen Gesellschaft durchgeführt wird. Das ist absolut legitim und kommt immer mal wieder vor, bei verschiedenen Airlines, dadurch entsteht kein Anspruch auf Entschädigung. Verspätet am Zielort eingetroffen sind Sie allerdings natürlich, das bestreitet hier keiner, diesbezüglich haben Sie Entschädigungsanspruch laut EU Fluggastrechteverordnung, trotzdem wirst du keine zwei Entschädigungen erhalten.

    Zudem weiß ich nicht genau was du als "Beweis" für Treibstoffmangel vorlegen willst, aber falls du damit meinst, dass getankt wurde: wenn eine Zwischenlandung wegen eines medizinischen Zwischenfalls nötig ist, wird häufig vor Landung Treibstoff abgelassen, da wegen des Gewichts der Maschine durch den Treibstoff sonst keine sichere Landung garantiert werden kann. Ansonsten verbrauchen ein nicht eingeplanter Start inkl. vorheriger Landung natürlich Treibstoff der für den Weiterflug nachgetankt werden muss.

    Der Punkt ist: Bitte sehen Sie sich Artikel 5c nochmals an: Es kann fallabhängig eben doch zu einer Entschädigung bei Annullierung kommen auch wenn ein Subcharter eingesetzt wird. Die Bedingungen nennt Artikel 5c ebenso. Diese sind hier anzuwenden.

    Die Beweise will ich hier öffentlich nicht ausbreiten. Aber: die Sicherheitslandung hatte definitiv keine medizinischen Gründe. Und die Betankung passierte nicht wegen der Sicherheitslandung, sonder die Sicherheitslandung passierte wegen der notwendigen Betankung.

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