• Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
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    geschrieben 1499026080252

    @vonschmeling sagte:

    Wenn du mich so fragst: Von keiner! :flushed:

    Allerdings ist nach den Regeln tatsächlich die Plus Ultra zu ersuchen, die sich allerdings ja bereits anderfalls auf einen "außergewöhnlichen Umstand" berufen hat (welchen du bestreitest). Nein, ich habe wiederum nirgendwo den Begriff "höhere Gewalt" gebraucht.

    Welcher "Grundfehler"? Davon abgesehen spielt das für den Sachstand überhaupt keine Rolle.

    Es entfällt deiner Obliegenheit, die Maßnahmen der LVU zu beurteilen.

    Meinen Hinweis zum "komfortablen Regelement" hast du offenbar nicht begriffen?

    Schade ... pay peanuts get monkeys! Das passt hier auch tadellos.

    Ist dir Artikel 5c in Verbindung mit Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung tatsächlich unbekannt oder führen dich anderweitige Beweggründe dazu, Azur Air vom Regress freizusprechen?

    Plus Ultra hat sich noch auf gar keinen Umstand berufen, da sie sich noch gar nicht zum Fall geäußert haben. Gleiches gilt für den Grund der Annullierung des Azur Air Flugs.

    Der Grundfehler ist natürlich die Annullierung in Zusammenhang mit dem Ausbleiben einer passenden Ersatzbeförderung.

    Welche Ausnahmetatbestände außer höhere Gewalt siehst du denn noch? Nenne sie meinetwegen "außergewöhnlichen Umstand" so ist es doch nichts anderes und hier nicht einschlägig.

    Dein Hinweis war gelinde gesagt derart schlicht, dass ich ihn gar nicht nicht begreifen könnte. Das "Reglement" ist wie es ist, auch wenn es dir nicht zu passen scheint. Es durchzusetzen ist nicht komfortabler als es innerlich abzulehnen und Geschädigte entmutigen zu wollen.

    Da Artikel 7 nicht abhängig vom Reisepreis ist, sind deine Spekulationen hierzu weder maßgeblich noch sachdienlich.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1499027112472

    Mir ist absolut kein Artikel der VO "unbekannt", ebenso wenig wie deren jeweilige Verbindungen.

    Folglich führen mich substantiierte Erwägungen dazu, Azur Air als exkulpiert zu betrachten.

    Doch hat sich Plus Ultra gegenüber einer anderen Beschwerdeführung auf ein medical berufen, dein Vortrag zu Azur Air diesbezüglich ist wertlos.

    Die Ersatzbeförderung war hinsichtlich objektiver Betrachtung bzw. regelmäßiger Rechtsprechung im Grunde durchaus "passend".

    Ich möchte dir folgenden Rat geben:

    Breite deine Ansprüche aus und warte ab, wer ihnen näherzutreten beabsichtigt. Vielleicht werden deine Beiträge womöglich irgendwann mal interessant?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1499027948518 , zuletzt editiert von Kourion

    @Tommy1987

    :question: Da du d. M. n. bestens Bescheid weißt - geh's einfach an.

    Wäre natürlich schön, wenn du später dann hier berichten würdest.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
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    geschrieben 1499029178515

    @vonschmeling sagte:

    @Tommy1987

    Um es kurz zu machen:

    Du hast dich offenbar vergalloppiert.

    Du kannst einen Schaden nur von dem einen oder anderen LVU ersetzen lassen.....

    Es ist ggf. Obliegenheit des Gerichts über das ausreichende Behmühen des LVU zu entscheiden....

    Offenbar landete dein Operator mit erheblicher Verspätung gegenüber seiner Planung und muss diese verantworten.

    Breitwürfig agieren zu wollen geht garantiert ins Leere - also konzentriere dich.

    Das ist deine Lesart der Verordnung, dessen fundierte Begründung ich hier noch nicht gelesen habe. Gerade die begriffliche Unterscheidung des Flugunternehmens vom ausführenden Flugunternehmen zielt für mich darauf ab, dass im konkreten Fall beide Airlines im Anwendungskreis der Verordnung liegen.

    In jedem Fall lasse beide Forderungen anwaltlich verfolgen.

    Deine Argumentation hat übrigens folgenden logischen Knick, den ich dir gerne mit folgendem Gedankenspiel vorführen möchte:

    Stellen wir uns einmal vor der Plus Ultra Flug wäre ganz normal, ordnungsgemäß verlaufen und pünktlich in Düsseldorf gelandet. So hätte natürlich niemand gegen Plus Ultra vorgehen können/müssen. Die Annullierung des Azur Air Fluges hätte jedoch trotzdem stattgefunden und wäre gemäß Artikel 5c entschädigungspflichtig nach Artikel 7.

    In deiner Logik jedoch wären die Verhältnisse durch die Fehlleistung von Plus Ultra umgekehrt und Azur Air wäre von jeder Entschädigungspflicht befreit. Durch das Hinzufügen eines weiteren Fehlers, wäre der Fehler behoben.

    Es könnte dann ja geradezu eine empfehlenswerte Strategie für Flugunternehmen mit Annullierungen sein, besonders unzuverlässige Airlines als ausführendes Flugunternehmen zu bestellen um sich dadurch von der eigenen Schuld tendenziell freizumachen.

    Genau das wäre nicht im Sinne des Regulators.

  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
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    geschrieben 1499030657177

    @vonschmeling sagte:

    Mir ist absolut kein Artikel der VO "unbekannt", ....

    Die Ersatzbeförderung war hinsichtlich objektiver Betrachtung bzw. regelmäßiger Rechtsprechung im Grunde durchaus "passend".

    Vor dem Hintergrund der zeitlichen Vorgänge ist Artikel 5c einschlägig. Die Ersatzbeförderung war unpassend weil zu spät, so dass in Folge Artikel 7 anzuwenden ist.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1499039015729 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Anstatt um 11:45 Uhr sollte deine Heimreise um 17:05 beginnen, und du willlst glauben machen, dass eine solche Änderung im Sinne der VO als "unpassend" gilt, vollkommen unbeachtlich der Umstände (Heimreise aus dem Urlaub!)?

    Viel Erfolg dabei!

    Weiterhin beharrst du darauf, dass ein Flieger voll einingermaßen hysterischer Beschützer Zeugnis geben kann, dass der PIC (in Nuschelenglisch!?) unmissverständlich eine fuel leckage als Grund für die außerordentliche Landung in MUC angegeben haben soll?

    Viel Erfolg damit!

    Beiläufig erfindest du auch noch grade mal einen "seriellen" Anspruch gem. VO, womit dir über die eine Entschädigung hinaus eine weitere für ein und denselben Flug zustehen soll?

    Sehr intersseressante Attitüde, auf die Begründung wartet sicherlich ein jeder Richter mit Hochspannung!

    Ohne Witz Tommy1987: Um in einer solchen Angelegenheit nicht das Fleisch von den Knochen gezogen zu kriegen muss man mit etwas mehr als "hab ich mal gegooglet" in den Ring klettern!

    Der Grund weshalb das ursprüngliche Operating nicht stattfinden konnte, ist alles andere als "dubios" - du hingegen wirst aufgefordert werden, deine dubiosen Ansprüche zu begründen. Die Ära der Schubladenentscheidungen ist in solchen Sachständen längst vergangen!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1499066143442

    @Tommy1987

    Wenn du so überzeugt bist, versuchs doch einfach. Da ich in der Branche arbeite kenne ich den Unterschied zwischen einem Subcharter und einer Stornierung/Annulierung. Du offensichtlich nicht. Die Annahme deinerseits, dass dein Flug storniert wurde, nur weil eine andere Fluggesellschaft ihn ausgeführt hat, wird vor Gericht möglicherweise ein müdes Lächeln hevorrufen.

    Aber wie von vonschmelling bereits bemerkt: Versuch macht kluch.

    Gerne mit späterem Bericht was nun tatsächlich entschädigt wurde, dann sehen wir ja wer Recht hatte.

  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
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    geschrieben 1499107211009

    Die Rechtsgrundlage habe ich nicht erfunden, sondern mit Artikel 5c dezidiert benannt.

    Beweise für den Treibstoffmangel gibt es ebenso.

    Um alles weitere kümmert sich mein Anwalt.

    Auch wenn es manchen Vertretern der Reiseindustrie (hier) nicht passt, so ist die Fluggastrechteverordnung dazu da, um die Rechte der Fluggäste, nicht um die der Airlines zu regulieren.

    Die Zeiten, in denen Passagiere zur beliebigen Verfügungsmasse von unfähigen oder unwilligen Airlines zählen, sind ebenfalls vorbei.

  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
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    geschrieben 1499108114624

    Herr_Reise,

    leider scheitert deine Schlussfolgerung schon daran, dass du falsche Annahmen zugrunde legst.

    Wie bereits mehrfach hier ausgeführt, habe ich von Annullierung und nicht von Stornierung gesprochen und dazu Artikel 5c genannt.

    Dass du diesen evtl. aus Industrieinteressen nicht kennen "darfst", berechtigt nicht zur Annahme dass ich diesen nicht kennen würde.

    Selbstverständlich gibt es diesen " Versuch", er ist bereits im Gange.

    Und selbst wenn ich vor Gericht unterliegen sollte will ich Azur Air und Plus Ultra den maximalen Aufwand und Ärger verursachen, der rechtlich vertretbar möglich ist. Allein das sind mir die rechtlichen Schritte schon "Wert" (Pay monkeys, get peanuts is better than a stiff upper lip)

    Dieses "Geschäftsgebaren" gehört nicht auch noch belohnt.

    Ja, wir werden sehen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1499110683679 , zuletzt editiert von Kourion

    @Tommy1987 sagte:

    Auch wenn es manchen Vertretern der Reiseindustrie (hier) nicht passt, so ist die Fluggastrechteverordnung dazu da, um die Rechte der Fluggäste, nicht um die der Airlines zu regulieren.

    ------------------------------------------------------------------------------------

    Dass du diesen evtl. aus Industrieinteressen nicht kennen "darfst", berechtigt nicht zur Annahme dass ich diesen nicht kennen würde.

    Das musste ja kommen...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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