@vonschmeling sagte:
Wenn du mich so fragst: Von keiner!
Allerdings ist nach den Regeln tatsächlich die Plus Ultra zu ersuchen, die sich allerdings ja bereits anderfalls auf einen "außergewöhnlichen Umstand" berufen hat (welchen du bestreitest). Nein, ich habe wiederum nirgendwo den Begriff "höhere Gewalt" gebraucht.
Welcher "Grundfehler"? Davon abgesehen spielt das für den Sachstand überhaupt keine Rolle.
Es entfällt deiner Obliegenheit, die Maßnahmen der LVU zu beurteilen.
Meinen Hinweis zum "komfortablen Regelement" hast du offenbar nicht begriffen?
Schade ... pay peanuts get monkeys! Das passt hier auch tadellos.
Ist dir Artikel 5c in Verbindung mit Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung tatsächlich unbekannt oder führen dich anderweitige Beweggründe dazu, Azur Air vom Regress freizusprechen?
Plus Ultra hat sich noch auf gar keinen Umstand berufen, da sie sich noch gar nicht zum Fall geäußert haben. Gleiches gilt für den Grund der Annullierung des Azur Air Flugs.
Der Grundfehler ist natürlich die Annullierung in Zusammenhang mit dem Ausbleiben einer passenden Ersatzbeförderung.
Welche Ausnahmetatbestände außer höhere Gewalt siehst du denn noch? Nenne sie meinetwegen "außergewöhnlichen Umstand" so ist es doch nichts anderes und hier nicht einschlägig.
Dein Hinweis war gelinde gesagt derart schlicht, dass ich ihn gar nicht nicht begreifen könnte. Das "Reglement" ist wie es ist, auch wenn es dir nicht zu passen scheint. Es durchzusetzen ist nicht komfortabler als es innerlich abzulehnen und Geschädigte entmutigen zu wollen.
Da Artikel 7 nicht abhängig vom Reisepreis ist, sind deine Spekulationen hierzu weder maßgeblich noch sachdienlich.