• Holzmichel
    Dabei seit: 1087430400000
    Beiträge: 5678
    geschrieben 1215178256000

    Adriana,

    ich habe nicht geschrieben, daß es ein "Grundrecht im Arbeitsleben" ist, eine Urlaubsreise zu machen.

    Ich habe geschrieben, daß "Urlaub ein Grundrecht" ist.

    Und wenn ein Mensch meint, daß er seinen zustehenden Urlaub - natürlich wird er sich beim Arbeitsamt ordentlich melden etc. - eben per einer Tour mit Wohnwagen verbringt, sehe ich darin kein Widerspruch.

    Schon garnicht irgendein soziales "Schmarotzertum" !!

    Außerdem könnte ja auch sein, daß sich diese Familie immer mal ein paar Euronen für`n Urlaub zurückgelegt hat, und wo er sein regelmäßiges Gehalt hatte, war das doch o.k. so.

    Aber daß ihm jetzt aus der Verwandschaft solche Vorwürfe gemacht werden, ist frustrierend ! Zumal sie niemals Geld von den Eltern verlangt haben.

    mit Gruß

    Erwin

  • Adelaide
    Dabei seit: 1212278400000
    Beiträge: 374
    geschrieben 1215178600000

    Erwin, ich habe dich korrekt zitiert, les bitte nach. Aber da es dir scheinbar nur darum geht einen Einzelfall zu rechtfertigen bin ich hier draußen, ohne Kenntnis der Umstände die mich abgesehen davon überhaupt nichts angehen ist es sinnlos etwas beizutragen.

    Schade, denn die Grundsatzdiskussion was denn nun zum "Grundbedarf" alles so gehört hätte gerade auch in einem Reiseforum interessant werden können.

    Ists der Campingurlaub im bayerischen Wald oder doch mindestens der Flug nach Mallorca?

    Deinen Bekannten einen schönen Urlaub!

    LG Adriana

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1215179206000

    Wie schon erwähnt, ein Grundrecht auf Urlaub gibt es nicht!

    Nicht mal jeder der arbeitet kann sich regelmässigen Urlaub leisten, ein Urlaubsanspruch für Erwerbslose sollte nach meiner Meinung auch nicht durch Steuer- und Sozialaufwendungen Erwerbstätiger finanziert werden.

    Ein Elternteil der Familie verdient zumindest in Teilzeit etwas Geld, wenn es mit etwas Gespartem für die Fahrtkosten und Campingplatzgebühren in Italien oder sonstwo reicht, warum nicht. Ob es nun Italien sein muss bleibt der Reisekasse überlassen. Lebensmittel muss man auch zuhause einkaufen.

    Mit Sohn 19 Jahre sollten Erwins Bekannte in einem Alter sein, in dem sie sich sicherlich von ihren Eltern nicht reinreden lassen müssen. Es sei denn, sie bestreiten ihre derzeitige Situation mit regelmässigen Zuschüssen von deren Seite.

    Das anstehende Studium des Sohns wird ohnehin mit rückzahlbarem Bafög und evtl. Studiengebühren durch zinsgünstige, aber ebenso rückzahlbare Darlehen finanziert. Mit Studentenjobs kann er für Weiteres dazuverdienen.

    Was den Vater betrifft stimme ich Marcus zu, man kann sich auf einem gesundheitlichen Handicap in der Arbeitslosigkeit ausruhen – oder sich einen anderen Job suchen.

    Man kann aber auch als Zukunftsperspektive diese Partei wählen, die so unheimlich viel den Gering- oder Garnichtverdienern verspricht. Kennt ja noch ein Teil unserer Mitbürger aus jahrelanger Erfahrung. OK, mit Italien z. Bsp. war es damals natürlich etwas schwieriger. ;)

    Ja ich weiss, der letzte Absatz wird insbesondere von einem Admin kommentiert werden.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Holzmichel
    Dabei seit: 1087430400000
    Beiträge: 5678
    geschrieben 1215180393000

    @Adelaide sagte:

    da es dir scheinbar nur darum geht einen Einzelfall zu rechtfertigen

    Schade, denn die Grundsatzdiskussion was denn nun zum "Grundbedarf" alles so gehört hätte gerade auch in einem Reiseforum interessant werden können.

    O.k. Adriana, dann laß uns doch das Thema gerne zu einer Grundsatzdiskussion führen. Der Thread-Titel gibt das allemale her.

    Natürlich habe ich im Eingangspost ein konkretes Einzelbeispiel geschildert, wollte die Meinungen dazu wissen.

    Vorallem auch deshalb, weil es sicher unzählige solcher Einzelbeispile gibt.

    Fairerweise hatte ich mit meinem Bekannten vorher auch drüber gesprochen, daß ich sowas reinstellen werde, er hatte auch nix dagegen und wird als Gast bestimmt mitlesen.

    Eigentlich ging es mir ja hauptsächlich um diese "engstirnigen" meinung der Verwandschaft.

    Sogar wir mußten uns - obwohl wir nicht deratige Sorgen haben - auch oft sowas Ähnliches von meinen Eltern sagen lassen, so a la "....warum wir denn das viele Geld für einen Wanderurlaub sonstwohin ausgeben, daß kann man doch im Harz viel billiger machen...."

    Wobei sie natürlich dahingehend recht haben, daß besonders der Harz ein ganz tolles Wandergebiet ist.

    Wie schon geschrieben, ich bleibe bei meiner Meinung, daß es auch einer von Arbeitslosigkeit gezeichneten, bzw. Hartz4-Einahmen angewiesenen Familie möglich sein muß, einen gemeinsamen Urlaub zu verbringen - sie das Recht auf diesen Urlaub auch haben.

    Und ich habe kein Problem damit, daß dieser Urlaub mit einer Urlaubsreise verbracht wird. Das kann mit familienfreundlichen, preiswerten Angeboten hier in Deutschland oder auch an bezahlbaren Orten in Europa sein.

    Oder auch kostengünstige bzw. -freien oder bezuschußte Ferienaufenthalte, die den Kindern dieser Familien ermöglicht werden - dann allerdings zusammen mit ganz normalen Kindern, nicht in irgendeinen "Extra-Ort" abgeschoben. Und sowas gibt es auch schon!!

    Ständige Aufenthalte in Florida und dann dort seine Sozialhilfe zu verleben, halte ich natürlich für daneben - aber das hatten wir schon mal irgendwo in einem anderen Thread !

    besten Gruß

    Erwin

    P.S. wäre schön Adriana, wenn Du wieder mitmachst!! :D

  • puffel
    Dabei seit: 1095724800000
    Beiträge: 1058
    geschrieben 1215180749000

    Also, ich weiss ja nicht, wie das in Deutschland mit Arbeitslosengeld geregelt wird, aber bei uns in Österreich bekommt man einen Tagsatz.

    Soll heissen: Juni (30 Tage) x bestimmten Euro-betrag.

    So, wenn nun ein Arbeitsloser auf Urlaub fährt, sich für 10 Tage "abmeldet", dann bekommt er ein um 10 Tage gekürztes Arbeitslosengeld.

    Grund: Wenn ein Arbeitsloser nicht hier ist, ist er für das Arbeitsamt auch nciht verfügbar.

    Also, es gibt keine langen Genehmigungen oder Vorsprachen, damit man das machen kann.

    Oft ist es nämlich wirklich so, dass man in einem MIttelunternehmen arbeitet, sein Geld bekommt, mit Kindern meistens schon im Herbst einen Urlaub für den folgenden Sommer bucht, und dann passiert im Frühjahr das, was nicht passieren sollte: die Firma muss zusperren!

    Warum sollte diese Person dann nciht doch in Urlaub fahren?????

    Langzeitarbeitslose, tja das ist (in meinen Augen) ein anderes Kapitel ...

    Neid muss man sich hart erarbeiten!
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1215181099000

    @Holzmichel sagte:

    O.k. Adriana, dann laß uns doch das Thema gerne zu einer Grundsatzdiskussion führen. Der Thread-Titel gibt das allemale her.

    OK Erwin, wenn Du es auf den Thread-Titel fokussierst:

    Ganz klar JA, schon um andere Prioritäten zu sichern.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Blumentiger
    Dabei seit: 1213920000000
    Beiträge: 131
    geschrieben 1215181203000

    Hallo Freunde

    Also ich bin auch der Ansicht, dass jemand, der normal Arbeitslosenversicherung (in der BRD wohl ALG 1) bezieht, Ferien machen darf.

    Etwas Mühe hätte ich dann allenfalls mit dem Umstand, dass jemand das letzte Geld zusammenkratzt um dann mit einem sehr günstigen Angebot z.B. in ein AI-Hotel nach Ägypten fliegt, dort dann aber ansonsten völlig mittellos ist, d.h. über keinerlei Reserven für einen allenfalls notwendigen Rückflug oder einen im voraus zu bezahlenden Arztbesuch hätte.

    Habe auch Verständnis, dass unsere Eltern und Grosseltern hier eine etwas andere Betrachtungsweise haben. Schon das freiwillige Wechseln der Arbeitsstelle ist für sie manchmal schwer zu verstehen, Arbeitslosigkeit hat für diese Generation ein anderes Gesicht als für uns heute.

    Heinz ********************************* Ich mache keinen Urlaub, sondern Ferien
  • Adelaide
    Dabei seit: 1212278400000
    Beiträge: 374
    geschrieben 1215182193000

    Arbeitslos ist nicht gleich arbeitslos. Die einen bekommen hohe Abfindungen, bei den anderen sorgen Einkommen des Partners und/oder ALG I für ein ordentliches Auskommen. Wieso soll da nicht auch eine Reise drinliegen? Da wird niemand etwas dagegen haben.

    In all den Fällen aber in denen Menschen "Hilfe zum Lebensunterhalt" (so heißt das wohl technisch, bin keine Sozialexpertin) in Form von Sozialhilfe, Hartz IV, Wohngeld, Grundsicherung im Alter oder was es da so alles gibt bekommen hört mein Verständnis für den Reisewunsch allerdings auf. Es kann nicht Aufgabe der Solidargemeinschaft, sprich der Steuerzahler, sein jedem einen Urlaub zu ermöglichen. Und abgesehen davon sind die Sätze auch so bemessen dass es gerade mal so zum Überleben reicht, viel mit Urlaub ist da eh nicht, anderes zu behaupten (so wie die Florida-Rolf-BILD-Geschichte) ist eigentlich sozialneidiger Populismus.

    LG Adriana

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1215182816000

    @adelaide

    das heißt, wenn mein Partner langzeitarbeitslos ist (Hartz 4), ich aber arbeiten gehe, darf ich nicht mehr mit Ihm/Ihr verreisen???????

  • brujera
    Dabei seit: 1147651200000
    Beiträge: 3918
    geschrieben 1215183105000

    Wenn Dein Partner arbeitslos ist und Du arbeitest bekommt er kein Hartz4 sondern Du musst seinen Lebensunterhalt mitfinanzieren. Er bekommt nur ein Jahr lang ALG I dann ist Schluss. Es sei denn Dein Einkommen ist sehr gering.

    Ansonsten bin ich auch der Meinung, wenn man seinen Urlaub selbst finanzieren kann darf man ihn auch nehmen. Das geht keine Verwandtaschaft was an.

    Fange jetzt an zu leben und zähle jeden Tag als ein Leben für sich (Seneca, römischer Philosoph)
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!