Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland

  • Kourion
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    geschrieben 1626883729270 , zuletzt editiert von Kourion

    @zappeljule

    Ja, das ist eine gute Idee. Sollte mkoeppl machen.

    Danke für den Link.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • enno68
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    geschrieben 1626885120765

    Ich vermute da kommt dann wieder eine Testpflicht.

    Wie sollte man sonst einen Nachweis erbringen.

    Wäre das so,wozu ist dann die Impfung eigentlich.

  • HABERLING
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    geschrieben 1626887179734 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo, das unten stehende ist noch bis 28.07.21 gültig...

    ab diesen Datum braucht man als geimpfter nicht mehr in Quarantäne wenn man aus einem Virusvariantengebiet einreist.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • michi137
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    geschrieben 1626935564728

    @zappeljule sagte:

    Ich, zappeljule, muss nachweisen das meine Impfe gegen wasweißich Omegavariante wirksam ist? Wie??

    Hier wurde das konkretisiert:

    ....Das ist gemäß der neuen Verordnung dann der Fall, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) die Wirksamkeit gegen die Virusvariante festgestellt und auf seiner Internetseite bekannt gegeben hat. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums will das RKI demnächst auf seiner Webseite eine Liste mit der Wirksamkeit der Impfstoffe im Zusammenhang mit Virusvarianten veröffentlichen.....

  • Vive la France
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    geschrieben 1626950368719 , zuletzt editiert von Vive la France

    Hallo,

    ich habe im Voraus geübt das Ausfüllen der Einreisemeldung und Stock ein bisschen hier

    Welche Impnachweis kann man hochladen? Ich habe mein CovPass, das kann man nicht hochladen und mein Impfpass, also was hochladen?

    Ein Bild der Impfpass?

    mmmhhh?

    Nadine

  • wuppiandre
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    geschrieben 1626951038134

    Hallso, ich fliege am Samstag zurück. Ich hatte auch meine Probleme . Ich habe es über das Tablet gemacht .Wenn du auf Hochladen drücktst , dann erhältst du eine Auswahl. In meinem Fall habe ich die Kamera gewählt und meinen Impfpass vom Handy abfotografiert. Danach den Pin eingeben und abschicken, das war's

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
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    geschrieben 1626951312027

    Vielen Dank an euch beide so werde ich das auch machen schließlich reißt nicht jeder mit der Impftbescheinigung von dem Impfzentrum, komische Geschichte diese hochladen!

  • wuppiandre
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    geschrieben 1626951494583

    Daß du überhaupt so weit mit deinem " Test " gekommen bist , wundert mich, da man das Abreisedatum erst 3 oder 4 Tage vorher eingeben kann ..

  • Marc2207
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    geschrieben 1626953432233 , zuletzt editiert von Marc2207

    Hallo,

    ich war davon überzeugt, dass mit den Einreisebedingungen nach Deutschland verstanden zu haben, jetzt hat mich TUI aber verunsichert, daher hoffe ich hier auf Erfahrungen oder Wissen :grinning:

    Ich bin doppelt geimpft (14 Tage sind auch rum), und ich bin davon ausgegangen, dass sowohl bei Einreise nach Griechenland (Urlaubsziel) und Rückreise nach DE jeweils der Nachweis des Impfstatus reicht, um die jeweilige Reise antreten zu können (plus PLF da und Einreiseanmeldung hier usw).

    TUI schreibt unter den Hinweisen zur Einreise nach DE

    • generelle Testpflicht für Urlauber ab 6 Jahren im Ausland vor dem Rückflug als Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland bis auf Weiteres (...)
    • Ausgenommen von der Testpflicht sind: genesene und vollständig geimpfte Personen. Sie werden getesteten Personen grundsätzlich gleichgestellt.
    • Wer über einen Genesenen- oder Impfnachweis im Sinne dieser Verordnung verfügt, muss kein negatives Testergebnis vorweisen.

    Davon bin ich ausgegangen, alles gut. Dann gibt es danach aber noch einen weiteren Punkt: "Einreise nach Deutschland aus einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet. Da steht dann

    Neben der allgemeinen Test- und Nachweispflicht werden (...) besondere Maßnahmen vorgesehen:

    • Reisende sind dazu verpflichtet bereits bei Rückreise einen Nachweis über ein negatives Covid-19-Testergebnis mitzuführen und am Check In vorzulegen.
    • (...)
    • Ohne diesen Test kann die Rückreise nicht angetreten werden.

    Unter "Einreise nach Deutschland - Häufig gestellte Fragen" steht dann auch nochmal explizit

    Kann ich ohne negativen Test am Flughafen im Urlaubsgebiet einchecken?

    Nein, ohne einen negativen Test ist ein Check-In vor Ort am Flughafen nicht möglich und Sie werden nicht befördert.

    Bedeutet dies, dass ich trotz doppelter Impfung für den Rückflug noch einen Test machen muss, oder ist das nur unsauber formuliert, und sind Geimpfte und Genesene auch davon ausgenommen? (Das ich den Impfstatus über die Einreiseanmeldung nachweisen muss, ist mir klar. Es geht mir hier explizit darum, dass ich den Text für die Rückreise so lese: Kein Test, kein Boarding - es gibt keine Ausnahme für Geimpfte und Genesene).

    Vielen Dank für Hinweise :grinning:

    Marc

  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1626955105131 , zuletzt editiert von Bienekind

    Es ist in der Tat unsauber /unvollständig formuliert. Schau mal hier. Du brauchst als vollständig Geimpfter keinen Test. Geht aber auch aus der digitalen Einreiseanmeldung hervor.

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