nicht alleine, aber eine Betreuungsperson SOLLTE zumindest bis zum 18 Lebensjahr bei Urlauben vorhanden sein
geht das überhaupt?
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geschrieben 1180004663000
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geschrieben 1180014936000
@ carsten
Was verstehst du denn genau unter einer Betreuungsperson?
Ist dann praktisch alles, was über 18 ist, automatisch die Aufsichts oder Betreuungsperson für eine/ n 16 oder 17 jährige/n?
Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er. -
geschrieben 1180048405000
wie schon vorher geschrieben gibt es sogar einen extra TÜV, welcher Empfehlungen rausgibt bzgl. Jugendliche u. betreute Urlaubsreisen (ausführlicher vorangegangener Bericht). Da wir als Jugendfeuerwehren auch extra Ausbilder sowie Betreuerausweise beim Jugendamt machen müssen, sind wir direkt an der Quelle. Gerade kürzlich habe ich an einem Seminar teilgenommen. Bei seriösen Anbietern dieser Jugendreisen sind mit Sicherheit nicht Betreuer, welche gerade erst 18 Jahre alt geworden sind. Da wird schon auf ein Mindestalter geschaut. Auch die jeweiligen Betreuer verpflichten sich schriftlich mit Verhaltensregeln. Sollten diese nicht eingehalten werden (Alkohol usw.) dann droht auch diesen der Verweis.
LG
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geschrieben 1180050443000
carsten,,
für Nicht-Eltern ist es vielleicht nicht einfach, zu verstehen.
Goethe hat sinngemäß gesagt: Wenn Dein Kind klein ist, gib´ ihm Wurzeln; wenn Dein Kind groß ist, gib´ ihm Flügel.
Dazwischen liegt ein langer Prozess.
Wie hier mehrfach geschrieben wurde, ist der Idealfall der, dass Eltern ihr Kind zur Selbstständigkeit erziehen. Dazu gehört, dass Kinder Erfahrungen sammeln, zunächst unter Aufsicht der Eltern.
Mit dem Erwachsenwerden der Kinder kommt das Loslassen der Eltern. Eltern haben schlaflose Nächte, die Kinder toben sich aus.
Was in diesem Thread immer wieder deutlich wird, ohne dass Du das so ganz begreifst, ist:
Es ist eine Sache der Erziehung und damit der Heranführung des Kindes an das Leben: Kind wird Wölfling bei den Pfadfindern, Kind macht Klassenreisen (hatte ich in meinem Beitrag ganz vergessen), erst Edersee mit Jugendherberge, dann ein Trip nach München, danach eine Flugreise nach Irland... usw.
Ich will mich mal ganz salopp ausdrücken:
Es ist vollkommen deppert, zu glauben, dass ein 18jähriger ohne die entsprechende Vorbereitung und Erziehung der Eltern plötzlich erwachsen ist. Er wird schlagartig losgelassen auf die "Freiheit", ohne darauf vorbereitet zu sein.
Haben die Eltern den Jugendlichen aber vorbereitet, ist es kein Problem, ihn mit 16 oder 17 Jahren alleine reisen zu lassen.
Wenn Eltern der Ansicht sind, dass ihr 17,5jähriger Betreuung braucht, hat ihre Erziehung versagt.
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geschrieben 1180050843000
Steht es nicht so im Gesetz, dass Personen unter 18 Jahren nur bedingt geschäftsfähig sind, und damit auch nur bedingt verantwortlich für ihr Tun sind? Unter Anwendung des Jugendstrafgesetzes.
Bis dahin, bis 18 Jahre, tragen die erziehungsberechtigten Personen, wer auch immer das sein mag, den größten Teil der Verantwortung und Haftung.
Herr Jurakandidat (jusstudent) ist es nicht so nach den geltenden Gesetzen? Sollten sie das verneinen, dann glaube ich fast, dass die Kenntnis der Gesetzeskunde noch nicht ganz auszureichen zu sein scheint.
Dieter
Gar furchtbar ist des Wortes Macht, wenn man es nutzt zu unbedacht! -
geschrieben 1180051256000
Falsch.
Geschäftsfähigkeit hat mit Verantwortlichkeit nichts zu tun.
Die Verantwortlichkeit ist altersmäßig gestaffelt.
Für dieses Thema irrelevant.
Ein 8jähriger darf alleine draußen spielen - er darf aber keine Verträge unterschreiben. Es sei denn, er schließt Geschäfte ab, die unter den Taschengeldparagraphen fallen.
Hat mit dem Thema wirklich nichts zu tun..
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geschrieben 1180051610000
Das glaube ich aber sehr wohl, dass das etwas damit zu tun hat!
Und hier redet außerdem niemand, außer Dir, über 8-jährige!, auch wenn Du es gerne für Dich so hättest, weil es sehr gut in Deine Argumentation und Konzept passen würde!
Über Irrelevanz laß mal lieber andere User entscheiden, das wäre besser!
Das hat nichts damit zu tun, dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht mit Zustimmung der Eltern verreisen dürfen!
Gar furchtbar ist des Wortes Macht, wenn man es nutzt zu unbedacht! -
geschrieben 1180079276000
noki,
reden wir hier über Ferien von noch nicht ganz Volljährigen oder über das Jugendstrafrecht?
Genau: die Strafmündigkeit hat mit dem Verreisen Unmündiger nichts zu tun.
Warum willst Du nun die Strafmündigkeit thematisieren?
Die Verantwortlichkeit der Eltern für ihre Kinder ist sonnenklar und wurde hier mehrfach angesprochen. Die Jugendlichen verreisen ja mit Erlaubnis der Eltern.
Wenn ich etwas für irrelevant halte, dann sage ich das, auch wenn es Dir nicht passt.
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geschrieben 1180081580000
...., dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht mit Zustimmung der Eltern verreisen dürfen - ach?
Wäre schön, wenn alle, die Jugendlichen nichts gutes zutrauen, den Beitrag von Carabiangirl noch mal lesen und durchdenken.
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geschrieben 1180099873000
es geht mir hier nicht um 17,5 jährige, sondern um jüngere Jugendliche. Auch darf man sicherlich nicht alle Jugendliche über einen Kamm scheren. Du bist selbst denke ich Mutter u. wirst bestätigen können, daß oft in der Erziehung Dinge eintreten können, mit denen man a) nicht gerechnet hat u. nicht bei jedem Kind gleich zu erziehen sind.
Fakt ist, daß das Jugendamt Empfehlungen rausgibt. Diese habe ich oben aufgezählt, wie sie schriftlich in einer Empfehlung stehen. Die ist auch nicht vom Tisch zu reden, die gibt es. Was jeder draus macht, ist seine Sache.