Hast du oder hast du nicht?
Unkonfortabel ist nicht gleichbedeutend mit geistlos!
Falls vor Abgabe der endgültigen Willenserklärung unmissverständlich die vertraglichen Bedingungen erkennbar waren (wovon auszugehen ist!) liegt kein Verstoß des Vermittlers vor. Es untersteht allein deiner Obliegenheit, dies zu prüfen und kannst du dich danach keineswegs auf eine "irrtümliche Verlinkung" berufen.
Insgesamt ist dein Vortrag hier uneindeutig und entbehrt jeglicher Nachweise eines "Fehlers" auf der Seite des Vermittlers.
Eigene Versäumnisse als mangelnde Seriosität darzustellen ist übrigens höchst unseriös.