• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1485046053863

    Hast du oder hast du nicht?

    Unkonfortabel ist nicht gleichbedeutend mit geistlos!

    Falls vor Abgabe der endgültigen Willenserklärung unmissverständlich die vertraglichen Bedingungen erkennbar waren (wovon auszugehen ist!) liegt kein Verstoß des Vermittlers vor. Es untersteht allein deiner Obliegenheit, dies zu prüfen und kannst du dich danach keineswegs auf eine "irrtümliche Verlinkung" berufen.

    Insgesamt ist dein Vortrag hier uneindeutig und entbehrt jeglicher Nachweise eines "Fehlers" auf der Seite des Vermittlers.

    Eigene Versäumnisse als mangelnde Seriosität darzustellen ist übrigens höchst unseriös.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1485047399016 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Losgelöst von deiner offenbar mangelhaften Überprüfung der vertraglichen Bedingungen steht es dir frei, die Forderung von Stornokosten in ihrer Höhe zu bestreiten mit dem Vorhalt der problemlosen Weiterverkaufsoption des Angebots. Durch substantiiertes Bestreiten wird der Veranstalter nämlich gezwungen, im Wege seiner sekundären Beweislast konkret die ersparten Aufwendungen infolge des Nichtantritts der Reise durch den Kunden einerseits und andererseits seine konkret erzielten Erlöse durch die anderweitige Verwendung (Verkauf) der Reise (in Teilen oder insgesamt) ggf. dem Gericht darzulegen und nachzuweisen.

    Hierzu muss allerdings beim Veranstalter vorgetragen werden und ist nicht etwa der Vermittler mit dem streitgegenständlichen Sachverhalt zu befassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Max Power222
    Dabei seit: 1484848504334
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    geschrieben 1485076875563

    @vonschmeling sagte:

    Hast du oder hast du nicht?

    Unkonfortabel ist nicht gleichbedeutend mit geistlos!

    Falls vor Abgabe der endgültigen Willenserklärung unmissverständlich die vertraglichen Bedingungen erkennbar waren (wovon auszugehen ist!) liegt kein Verstoß des Vermittlers vor. Es untersteht allein deiner Obliegenheit, dies zu prüfen und kannst du dich danach keineswegs auf eine "irrtümliche Verlinkung" berufen.

    Insgesamt ist dein Vortrag hier uneindeutig und entbehrt jeglicher Nachweise eines "Fehlers" auf der Seite des Vermittlers.

    Eigene Versäumnisse als mangelnde Seriosität darzustellen ist übrigens höchst unseriös.

    Vielen Dank für ihren Kommentar ! Wie ich schon schrieb buchten wir 3 mal jeweils eine Reise bei dem selben Reiseanbieter wo 2 mal alles normal lief und einmal nicht. Ich halte es für höchst unrealistisch sich 3 mal die gleiche standartisierte Agb durchzulesen. Ihnen müsste es klar sein das aufgrund meiner Schilderung es mir unmöglich ist den "Nachweise" eines Fehlers vom Reisevermittler zu erbringen. Dies kann laut eigener Aussage nicht mal HC selbst. Die mangelte Seriosität (Kundenunfreundlich) bezog ich auf den Reiseanbieter nicht auf den Vermittler. Wenn ich GOBucher für einen fairen Reiseanbieter halten würde hätte ich natürlich alle 3 Reisen bei ihm gebucht. Das wäre mir zu dem Zeitpunkt ohnehin nicht möglich gewesen weil kein einziges Angebot vom besagten Anbieterzu zu den 3 Reisen bei HC verfügbar war. Und da schließt sich der Kreis !

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1485079111687

    @Max-Power222 sagte:

    Wie ich schon schrieb buchten wir 3 mal jeweils eine Reise bei dem selben Reiseanbieter wo 2 mal alles normal lief und einmal nicht. Ich halte es für höchst unrealistisch sich 3 mal die gleiche standartisierte Agb durchzulesen.

    Wenn der Fehler erst bei der dritten Buchung auftrat und man sicher ist, beim gewünschten Veranstalter gelandet zu sein, wohl eher nicht.

    Dass es ein Angebot des gewünschten Veranstalters ist, entnimmt man dem Buchungsformular, wo der Veranstaltername 2x erwähnt wird:

    • rechts unterhalb des blauen Kästchens "Mitteilung des Veranstalters": Reisepreis von Veranstalter XY / Gesamtpreis
    • und ganz unten unter "Preisübersicht" / oberhalb von "Jetzt zahlungspflichtig buchen": Reisepreis von Veranstalter XY / Gesamtpreis

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1485079115062

    Sie sind eben nicht "standardisiert", wie die Erfahrung nun zeigt gibt es vielmehr wesentliche Abweichungen in den Bedingungen, beispielsweise hinsichtlich der Rücktrittsoptionen.

    Sofern also die AGB als akzeptiert bestätigt wurden brauchst du keinen Fehler nachzuweisen, da es keinen gab. Der Titel "falsch verlinkt" ist imho höchst missverständlich, weshalb auch diverse Fragen nach der Ursache aufkommen.

    Selbstverständlich ist GoBucher ein seriöser Veranstalter, allerdings mit den besonderen Geschäftsbedingungen der dynamischen Paketierung von Reisen. Diese waren dir im Verlauf der verbindlichen Buchung zugänglich. Ein Fehler, wie durch die Formulierung "falsch verlinkt" impliziert, ist demnach nicht erkennbar.

    Insofern schließt sich der Kreis bei der Logik, das gekaufte Produkt nicht genau geprüft zu haben und damit der Eigenverantwortlichkeit für die Folgen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob nun 3 oder 23 Reisen gebucht wurden und die Berufung auf "ohnehin standardisierte AGB" geht vollkommen ins Leere.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1485079481723

    Hmmmm - wenn ich mehrere Zimmer im gleichen Hotel mit dem gleichen Flug haben will rufe ich bei der Hotline des Vermittlers oder des Reiseveranstalters an - haben wir viele male (wegen 3 dann schon großer Kinder gemacht) und haben immer den gleichen Veranstalter mit der gleichen Leistung bekommen. Voraussetzung natürlich die entsprechenden Doppelzimmer waren noch frei. Außerdem ist nur damit gesichert das man auch bei Flugumbuchungen in einem Flieger sitzt.

    Von der Seite her finde ich es echt sportlich 3x eine Pauschalreise für ein Doppelzimmer zu buchen. Was hättet ihr gemacht wenn nach der 2. Buchung kein 3. Zimmer mehr verfügbar gewesen wäre bzw. bei TUI verfügbar ist? Laut geschrieen weil ihr jetzt ja 2 Reisen zu den entsprechenden Konditionen stornieren müsst? Sorry falls ich jetzt was falsch verstanden habe. Aber so wie es sich für mich liest war euch der Aspekt gar nicht bewußt.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28988
    geschrieben 1485079544047 , zuletzt editiert von Kourion

    P. S.:

    Der Name des Veranstalters wird auf dem Buchungsformular nicht 2x sondern 3x erwähnt = zusätzlich zu dem o. E. rechts unter "Angebotsdetails" von Veranstalter XY.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Max Power222
    Dabei seit: 1484848504334
    Beiträge: 19
    geschrieben 1485080197157

    @Kourion sagte:

    P. S.:

    Der Name des Veranstalters wird auf dem Buchungsformular nicht 2x sondern 3x erwähnt = zusätzlich zu dem o. E. rechts unter "Angebotsdetails" von Veranstalter XY.

    Vielen dank für ihren Kommentar !

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1485080573570 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nur für´s Protokoll: Die Anrede in der community ist das "Du", nachzulesen in den Forenregeln, die man vor der Teilnahme hier als akzeptiert bestätigen muss.

    Wie gesagt - aus meiner Sicht liegt kein Fehler in der Ausschreibung vor, weshalb die Bedingungen des Rücktritts mit dem Veranstalter zu klären wären.

    Der Threadtitel ist demnach völlig unzutreffend und sollte m.E. editiert werden.

    Übrigens sind Zitate bei direkten Anworten entbehrlich, benutze bitte einfach den button "Anworten".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Max Power222
    Dabei seit: 1484848504334
    Beiträge: 19
    geschrieben 1485081313021

    @Mühlengeist sagte:

    Hmmmm - wenn ich mehrere Zimmer im gleichen Hotel mit dem gleichen Flug haben will rufe ich bei der Hotline des Vermittlers oder des Reiseveranstalters an - haben wir viele male (wegen 3 dann schon großer Kinder gemacht) und haben immer den gleichen Veranstalter mit der gleichen Leistung bekommen. Voraussetzung natürlich die entsprechenden Doppelzimmer waren noch frei. Außerdem ist nur damit gesichert das man auch bei Flugumbuchungen in einem Flieger sitzt.

    Von der Seite her finde ich es echt sportlich 3x eine Pauschalreise für ein Doppelzimmer zu buchen. Was hättet ihr gemacht wenn nach der 2. Buchung kein 3. Zimmer mehr verfügbar gewesen wäre bzw. bei TUI verfügbar ist? Laut geschrieen weil ihr jetzt ja 2 Reisen zu den entsprechenden Konditionen stornieren müsst? Sorry falls ich jetzt was falsch verstanden habe. Aber so wie es sich für mich liest war euch der Aspekt gar nicht bewußt.

    Ja 2 Reisen wurden korrekt vermittelt nur eine wurde stoniert. Das wir im selben Flieger sitzen war uns auch wichtig deshalb wollten wir unbedingt den gleichen Reiseanbieter (Tui) .In dem Hotel gibt es leider keine Möglichkeit die 5 Personen auf eine Reise zu buchen Der Aspekt des Risiko das eine der Reisen nicht mehr verfügbar sein könnte war uns bewußt ,deshalb wurden die Buchungen direkt hintereinander ausgeführt. Leider verließen wir uns darauf das dies 3 mal korrekt geschied und wurden verlassen.

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