• olmaBLN
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    geschrieben 1255814925000

    @Hardy01

    Dann hast Du doch jetzt die Administrator-Weitergabe des DEHOGA gelesen...

    Sicherlich können Hausregeln keine bestehenden Gesetzte aushebeln... doch denken wir mal, dass der DEHOGA da wesentlich besser weiß - vor allem mit juristischen Fakten - was erlaubt ist, und was nicht!

    ( Und in Nichtraucher-Zimmern darf der Hotelier das Rauchen selbstverständlich verbieten! In einer Mietwohnung ist das zur Zeit noch nicht möglich, Rauchern das Rauchen zu untersagen! Ein weiteres Beispiel, dass ein Beherbergungsvertrag mit dem Mietvertrag einer Wohnung nur sehr entfernt etwas zu tun hat... )

    Wie gesagt, für mich ist die Meinung und Aussage des DEHOGA maßgeblich...

    ( Wie z.B, dass ein Gast KEIN gesetzlich verankertes Recht zur Stornierung hat... es wird dennoch in den AGB´s angegeben ( und somit rechtsverbindlich ), und selbstredend durchgeführt, und von Olinebuchungsplattformen vorgegeben, wenn man sich ihnen anschließen will. Und weil es realistisch nicht anders durchführbar ist!  Und damit nicht gleich wieder die "STIMMT NICHT"-Keule oder SCHWACHSINN-Formulierung anderer - wohlgemerkt NICHT VON HARDY01 - der DEHOGA-Link 

    http://www.dehoga-bundesverband.de/home/page_sta_1620.html  )

    Hättest Du das so gewusst?

    Ich: Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Schönste im ganzen Land? Spiegel: Geh zur Seite, fette Kuh, ich kann nix sehen!
  • maran-08
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    geschrieben 1255819910000

    @Mausebaer

    @olmaBLN

    Die DEHOGA ist ein Bundesverband und kann nur Empfehlungen für das Gaststätten- oder Hotelgewerbe aussprechen. Der von Mausebaer veröffentlichte Newsletter beantwortet (unjuristisch) Fragen, mehr nicht.

    Zu den AGB's ist noch folgendes zu sagen. Es gibt meines Wissens mindestens vier Gerichtsurteile, die die Bestimmung in den AGB's, dass der Gast eigene Getränke und/oder Speisen mitbringen darf, unwirksam ist. Sicherlich haben alle mal von dem Urteil gehört, dass einer Fitnessbude genau diese Bestimmung in den AGB's untersagt hat. "Das Gericht stellte fest, dass das generelle Verbot eigener Getränke eine unangemessene Benachteiligung des Kunden gemäß § 9 AGBG (heute: § 307 I, II BGB5) darstellt."

    In diesem Urteil wurde u.a. als Begründung auch der erhöhte Hauspreis für Getränke etc. angeführt.

    In diesem Fall hatte das OLG Brandenburg entschieden, aber vor diesem Urteil gab es bereits drei weitere Urteile, in denen gleich entschieden wurde. "Diese Klauseln in AGB benachteiligen den Kunden, ohne dass ein schutzwürdiges Interesse der Betreiber zu erkennen wäre. Das OLG Brandenburg geht noch auf die Frage der Hygiene ein, stellt aber richtigerweise fest, dass auch die im Studio erworbenen Getränke, deren Verzehr erlaubt ist, versehentlich verschüttet werden können."

    Weiter heißt es: "Ist eine Verpflichtung zur Einhaltung der Hausordnung im Vertrag festgeschrieben, so gelten für die Hausordnung die gleichen Regeln wie für Allgemeine Geschäftsbedingungen. So ist also auch hier ein Verzehrverbot für eigene Getränke unwirksam, wenn die Hausordnung Vertragsbestandteil geworden ist."

    Das eine solche Bestimmung gelegentlich in den AGB's vorkommen kann, das mag sein (ich habe sowas noch nie gesehen). Dadurch wird sie aber nicht rechtsgültig, nur weil man die gängige Rechtsprechung ignoriert. Die Unwirksamkeit einer solchen Bestimmung in den AGB's ist generell zu sehen und betrifft nicht nur Fitnessstudios.

    Aber man kann ja fast verstehen, das Hotels (oder von mir aus auch Fitnessstudios etc) durch die Aufnahme eines solchen Verbots in den AGB's oder in die Hausordnung ja einen bestimmten Zweck verfolgen.

    Gruß Hardy

  • Mausebaer120
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    geschrieben 1255846533000

    @Lexilexi sagte:

    hallo mausebär.

    deine formulierungen "wird wohl" , "durchaus legitim" , "geht wohl",....

    zeigen ja eindeutig, dass das deine persönliche einschätzung ist, gegen die ja auch nichts einzuwenden ist.

    eine richtige orientierungshilfe ist es aber nicht.

    will damit sagen, wenn es tatsächlich hart auf hart käme könnte ich ja nicht beim hotelier sagen: ich habe hier einen ausdruck von mausebär, in dem steht, das......

        

    @ Lexilexi

    Deswegen schrieb ich ja auch iim ersten Absatz:

    @Mausebaer sagte:

    Wenn Du Dir aber nicht sicher bist, ein Gang zur Rezeption und eine kurze Nachfrage kann oft hilfreich sein. ;)

       

    Grundsätzlich kann jedes Hotel eine Hausordnung / AGBs aufstellen, das ist erlaubt und rechtens, denn der Hotelier ist der Hausherr und kann den Gästen schon ohne Probleme Regeln auferlegen. Solange es nicht an den Haaren herbeigezogene Regeln sind die gegen alle möglichen Gesetze verstoßen, ist das alles kein Problem.

    Gern gesehen wird es mit Sicherheit nicht von den Hotels, Lexilexi, aber solange man es nicht übertreibt und es sich um das Fläschen Wasser handelt, wird kaum einer was dagegen sagen. ( "Kaum einer" heißt nicht, daß es alle erlauben )

    @ Hardy

    Du kannst ein Hotel mit Restaurant und Bar nicht mit einem Fitness-Studio vergleichen. Ein Fitness-Studio ist dafür da, das die Kunden trainieren können und nicht dafür, Getränke zu verkaufen - das stand damals auch ganz klar in dem Urteil ;)

    Ein Hotel mit Restaurant und Bar verdient aber sein Geld mit dem Verkauf von z.B. Getränken und stellt dem Gast ein Zimmer zum übernachten zur Verfügung - nicht zur Selbstversorgung und zum Party feiern.

    Edit:

    Ach ja, ich glaube einige vergessen, das es hier um eine Diskussion über den Knigge ( "Wie benehme ich mich richtig " - "Benimmregeln" ) für Hotels geht und nicht um einen Gesetzestext  ;) Manche Gäste sind der Meinung, das der Beherbergungsvertrag immer nur für den Hotelier gilt und übersehen, das sie außer Rechten auch gewisse "Pflichten" gegenüber ihrem Gastgeber (dem Hotel)  haben ...

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • maran-08
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    geschrieben 1255852003000

    @Mausebaer sagte:

            

    @ Hardy

    Du kannst ein Hotel mit Restaurant und Bar nicht mit einem Fitness-Studio vergleichen. Ein Fitness-Studio ist dafür da, das die Kunden trainieren können und nicht dafür, Getränke zu verkaufen - das stand damals auch ganz klar in dem Urteil ;)

    Ein Hotel mit Restaurant und Bar verdient aber sein Geld mit dem Verkauf von z.B. Getränken und stellt dem Gast ein Zimmer zum übernachten zur Verfügung - nicht zur Selbstversorgung und zum Party feiern.

      

    @Mausebaer

    Ich vergleiche nicht ein Fitnesstudio mit einem Hotel. Ich war schon mal in einem Fitnessstudio und sogar auch schon mal in einem Hotel - die Unterschiede sind mir bewusst geworden. ;)

    Trotzdem liegen hier aber ähnliche Situationen vor, wenn der Gast "gezwungen" werden soll, nur die hauseigenen Produkte zu konsumieren. Dabei ist es egal, ob der Gast die überteuerten Getränke aus der Minibar oder an der Muckibudentheke kaufen muss. Genau das haben die Gerichte festgestellt, das dies eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt.

    Um Deine Begründung aufzugreifen, dass das Fitnessstudio dazu da ist, dass die Kunden trainieren können: Das Hotelzimmer ist, wie Du selbst sagst, dazu da, dass der Gast dort übernachten kann. Und nicht der Wunsch des Kaufs von Getränken aus der Minibar steht für den Gast im Vordergrund.

    In beiden Fällen ist der Verkauf von Getränken lediglich ein Nebengeschäft des Firmenzwecks.

    Im übrigen ist es gar keine Frage, dass ein Hotel selbstverständlich Hausregeln durch eine Hausordnung oder in den AGB's aufstellen darf. Sie müssen dann aber auch explizit Bestandteil des Beherbungsvertrages sein. Deshalb übersenden viele Hotels auch mit einer Buchungsbestätigung (mit Hinweis auf die AGB's) in einer PDF-Datei die AGB's dem Gast zu. Dann gelten sie auch. Werden die AGB's im Beherbungsvertrag nicht erwähnt, gelten sie auch nicht, wenn der Gast erst nach Abschluß des Beherbungsvertrages vom Inhalt der AGB's Kenntnis erlangt. So einfach ist das.

    Richtig, hier ging und geht uns um den Knigge. Aber auch die AGB's haben eine "Knigge-Funktion", oder ? Insofern sind wir gar nicht so weit vom Thema. Und sicherlich ist es nur eine geringe und somit zu vernachlässigende kleine Minderheit, die glaubt, dass ein Beherbungsvertrag nur für das Hotel gilt - zumindest kenne ich niemanden, der das wirklich glaubt.

    Aber das mag daran liegen, dass ich überwiegend in Business-Hotels bin und sich die meisten Geschäftsreisenden eigentlich ganz ordentlich benehmen können und auch ihre Zimmer ordentlich behandeln und zurücklassen und auch vom Frühstücksbuffet keine Brötchen klauen, - von einigen Idioten mal abgesehen, die es überall auf der Welt gibt. Denn die meisten Geschäftsreisenden möchten gern wieder in das selbe Hotel zurückkommen (dürfen), wenn sie einmal ein gutes Hotel gefunden haben.

    Aber nicht nur Gäste können sich daneben benehmen, auch das Hotelpersonal trifft nicht immer den Knigge.  Wer viel in Hotels unterwegs ist, der hat was zu erzählen ...

    Und da könnte ich eine Menge erzählen.

    LG Hardy

    (Edit: Tippfehler entfernt)

  • Mausebaer120
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    geschrieben 1255852935000

    ... die AGBs können auch in der Preisliste des Hotels oder auf der Homepage hinterlegt sein und haben dann ihre Gültigkeit, Hardy ;) Jedem Gast steht frei, vor einer festen Buchung die AGBs anzufordern, wenn er sie noch nicht kennt.

    Und es ist trotzdem ein großer Unterschied ob ich Gast in einem Hotel bin oder Kunde in einem Fitness-Studio.

    Um es nochmal zu erwähnen, es geht hier einzig und alleine um "Benimmregeln" - wie habe ich mich als Gast zu verhalten, wenn ich in einem Hotel zu Gast bin. Was darf ich, was darf ich (eigentlich) nicht. Es geht hier nicht um Gesetze - was eigentlich schon das Wort Knigge klar zum Ausdruck gebracht haben sollte.

    Der uns allen bekannte Knigge ist ja schließlich auch kein Gesetz und trotzdem leben sehr viele Menschen danach -  bestimmt nicht alle im Knigge aufgeführte Punkte, aber doch die einfachsten Benimmregeln kennt wohl jeder ;)

    Und ganz ehrlich, ich glaube die Flasche Wasser die ein Gast mit aufs Zimmer nimmt, ist noch immer das geringste Problem der Hotels. Die Hotels haben viel mehr mit nächtlicher Ruhestörung, Gästen die im Nichtraucherzimmer rauchen oder die sich ihr Mittagessen vom Frühstücksbuffet mitnehmen zu tun.

    Hier in Deutschland habe ich das auch noch nie in den Hotel-AGBs gelesen, das ich keine Getränke mit aufs Zimmer nehmen darf. Allerdings wurde hier im Forum schon öfters mal nachgefragt, ob das wirklich erlaubt sein, wenn ein Hotel z.B. in der Türkei oder in Tunesien dies verbietet und mit einem Schild darauf hinweist, daß keine Getränke mit auf die Zimmer genommen werden dürfen.

    Edit: ( leicht OT .. )

    Außerdem glaube ich, daß die wenigsten Gäste wirklich die AGBs komplett durchlesen. Es werden ja noch nichtmal die AGBs der Reiseveranstalter durchgelesen, was man hier im Forum ja ständig nachlesen kann ;)

    Und nach dem Urlaub ist dann hier im Reiserechts-Forum zu lesen: " ... das wusste ich nicht, ich lese mir doch nicht alles durch " :shock1:

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1255870631000

    Mal was Grundsätzliches:

    Ich habe doch als Pauschaltourist gar keinen Beherbergungsvertrag mit dem Hotel, sondern der Reiseveranstalter muss mir die gebuchte Unterkunft zur Verfügung stellen. Muss ich mir dann überhaupt Einschränkungen durch den Hotelier gefallen lassen, mit dem ich ja gar keinen Vertrag geschlossen habe, und wenn ja, kann ich dann den RV in Regress nehmen, wenn der mich in der Hotelbeschreibung nicht explizit auf diese Einschränkungen hingewiesen hat?

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • olmaBLN
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    geschrieben 1255887104000

    @Hardy01

    Und noch einmal als Zusatz:

    Dann dürfte auch ein Hotelgast im Zimmer rauchen und müsste sich nicht ans Rauchverbot in Nichtraucherzimmern halten, wenn Du den Beherbergungsvertrag wie einen Mietvertrag für Wohnraumüberlassung auf Zeit verstehst. Ein Rauchverbot in Mietwohnungen wurde als Einschränkung der Entfaltungsmöglichkeit angesehen, die nicht zu rechtfertigen sei.

    Selbstverständlich kann hingegen ein Hotelier das Rauchen in Nichtraucherzimmern - per Hausrecht - untersagen!

    Und sicherlich ist der DEHOGA keine Juristenvereinigung, doch der Newsletter ist mit Sicherheit jursitisch überprüft worden ( sonst würde dieser ja auch kaum Sinn machen ) . Z.B. die Garderobenregelung ist förmlich die alltagsdeutsche Übersetzung des Gesetzes, dass die Haftungspflicht bei Garderobenabgabe regelt!

    @mausebaer

    Es werden häufig genug kaum die Reservierungsbestätigungen durchgelesen... und ab und an kommt bei Check In dann as böse Erwachen...

    @Bulgarienfan

    Der Hotelier hat das Hausrecht, nicht das Reisebüro! Und ich glaube kaum, dass die "Frankfurter Tabelle" für übliche "Einschränkungen" je Raum finden wird!

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  • It_ffm
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    geschrieben 1255953226000

    Aber zumindest ist der Einspruch das man AGBS nur zwischen VERTRAGSPARTNERN aushandeln kann, insbesondere bei Pauschalreisen durchaus berechtigt. 

    Es kann aber doch nicht sein ds zb. Trinkwasser nur im Hotel zum Preis der Sternengastronomie

    z.B 10 E/l erworben werden muß und das durch die Hausordnung legitimiert ist....

  • simsalabimsabrina
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    geschrieben 1255953338000

    Hallo zusammen, seit meinem letzten Besuch wurde hier ja heiß diskutiert. Irgendwie ist man aber wohl etwas vom Thema abgekommen. Ich würde dazu gerne nochmal was aus der Sicht des Gastes sagen: Wenn man sich als Gast verhält und auch die Gepflogenheiten des Landes nur ein wenig beachtet, steht einem erholsamen Urlaub -was die Behandlung durch das Personal angeht- eigentlich nichts im Wege. Ich habe gerade im letzten Tunesien-Urlaub wieder erlebt, wie höflich und zuvorkommend man behandelt werden kann, nur weil man sich fürs Restaurant ein bißchen landestypisch kleidet oder die Angestellten freundlich grüßt und sich für an den Tisch gebrachte Getränke bedankt. Es ist natürlich oft sehr schwer, die um einen herum sich total daneben benehmenden Gäste immer zu ignorieren, aber vielleicht ist das die beste Methode um seinen Urlaub geniessen zu können. Und was die Handtuchreservierung der Deutschen angeht: kennt ihr denn noch nicht den neuen Spot eines bekannten Autoherstellers? Wenn damit mal nicht das Klischee perfekt ist...

  • Mausebaer120
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    geschrieben 1255953754000

    Danke für Dein Posting, simsalabimsabrina. Ich nehme das jetzt mal als Schlußposting für diesen Thread, denn mittlerweile geht die ganze Diskussion doch immer mehr am Thema vorbei.

    Danke für die vielen interessanten Beiträge, ich schließe an dieser Stelle ab.

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
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