@Mausebaer sagte:
@ Hardy
Du kannst ein Hotel mit Restaurant und Bar nicht mit einem Fitness-Studio vergleichen. Ein Fitness-Studio ist dafür da, das die Kunden trainieren können und nicht dafür, Getränke zu verkaufen - das stand damals auch ganz klar in dem Urteil
Ein Hotel mit Restaurant und Bar verdient aber sein Geld mit dem Verkauf von z.B. Getränken und stellt dem Gast ein Zimmer zum übernachten zur Verfügung - nicht zur Selbstversorgung und zum Party feiern.
@Mausebaer
Ich vergleiche nicht ein Fitnesstudio mit einem Hotel. Ich war schon mal in einem Fitnessstudio und sogar auch schon mal in einem Hotel - die Unterschiede sind mir bewusst geworden.
Trotzdem liegen hier aber ähnliche Situationen vor, wenn der Gast "gezwungen" werden soll, nur die hauseigenen Produkte zu konsumieren. Dabei ist es egal, ob der Gast die überteuerten Getränke aus der Minibar oder an der Muckibudentheke kaufen muss. Genau das haben die Gerichte festgestellt, das dies eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt.
Um Deine Begründung aufzugreifen, dass das Fitnessstudio dazu da ist, dass die Kunden trainieren können: Das Hotelzimmer ist, wie Du selbst sagst, dazu da, dass der Gast dort übernachten kann. Und nicht der Wunsch des Kaufs von Getränken aus der Minibar steht für den Gast im Vordergrund.
In beiden Fällen ist der Verkauf von Getränken lediglich ein Nebengeschäft des Firmenzwecks.
Im übrigen ist es gar keine Frage, dass ein Hotel selbstverständlich Hausregeln durch eine Hausordnung oder in den AGB's aufstellen darf. Sie müssen dann aber auch explizit Bestandteil des Beherbungsvertrages sein. Deshalb übersenden viele Hotels auch mit einer Buchungsbestätigung (mit Hinweis auf die AGB's) in einer PDF-Datei die AGB's dem Gast zu. Dann gelten sie auch. Werden die AGB's im Beherbungsvertrag nicht erwähnt, gelten sie auch nicht, wenn der Gast erst nach Abschluß des Beherbungsvertrages vom Inhalt der AGB's Kenntnis erlangt. So einfach ist das.
Richtig, hier ging und geht uns um den Knigge. Aber auch die AGB's haben eine "Knigge-Funktion", oder ? Insofern sind wir gar nicht so weit vom Thema. Und sicherlich ist es nur eine geringe und somit zu vernachlässigende kleine Minderheit, die glaubt, dass ein Beherbungsvertrag nur für das Hotel gilt - zumindest kenne ich niemanden, der das wirklich glaubt.
Aber das mag daran liegen, dass ich überwiegend in Business-Hotels bin und sich die meisten Geschäftsreisenden eigentlich ganz ordentlich benehmen können und auch ihre Zimmer ordentlich behandeln und zurücklassen und auch vom Frühstücksbuffet keine Brötchen klauen, - von einigen Idioten mal abgesehen, die es überall auf der Welt gibt. Denn die meisten Geschäftsreisenden möchten gern wieder in das selbe Hotel zurückkommen (dürfen), wenn sie einmal ein gutes Hotel gefunden haben.
Aber nicht nur Gäste können sich daneben benehmen, auch das Hotelpersonal trifft nicht immer den Knigge. Wer viel in Hotels unterwegs ist, der hat was zu erzählen ...
Und da könnte ich eine Menge erzählen.
LG Hardy
(Edit: Tippfehler entfernt)