Hallo,
ich habe nicht alles gelesen, aber einiges. Mir ist aufgefallen, dass ab und zu gesagt wurde, dass die Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken auf das Hotelzimmer verboten sei. Mir ist nicht aufgefallen, das schon mal jemand gefragt hat, was Juristen bei solchen "Feststellungen" sofort gern fragen: Wo steht das denn ?
Es ist sicherlich kein Bundes- oder Landesgesetz, das ein solches Verbot regelt. Also kann es ja nur in den AGB's der Hotels stehen. In den meisten Fällen sind die AGB's Bestandteil des Beherbungsvertrages, den der Gast mit dem Hotel abschließt.
Ich habe mal rückblickend die AGB's der Hotels geprüft, in denen ich in diesem oder im letzten Jahr ein Zimmer gebucht habe. In keinem Fall habe ich gelesen, dass die Mitnahme von eigenen Getränken oder Speisen auf das Hotelzimmer verboten ist. In einem Fall habe ich lediglich gelesen, dass dem Veranstalter einer Veranstaltung untersagt wird, Getränke und Speisen mit in den Veranstaltungsraum zu bringen.
Vielleicht kann man mich mal aufklären, in welchem Gesetz oder Verordnung etc. ein solches Verbot geregelt ist.
LG Hardy