@amonamarth, Deine Schilderungen fallen unter die Rubrik "Chaos-Reisen in Zeiten von Corona und froh sein, dass man irgendwie doch noch ans Ziel gekommen ist". Mit einer Erstattung wird's schwierig werden, da ich davon ausgehe, dass Corona der Grund für die Flugstreichungen war („außergewöhnliche Umstände“). Bezüglich der Erstattung der Kosten für die Zugtickets (Amsterdam - Frankfurt) obliegt Euch die Beweislast der KLM-Zusicherung, dass Ihr die Tickets erstattet bekommt. Da Ihr nur eine mündliche Auskunft und keine schriftliche Zusage habt, dürfte auch das schwierig werden. Wär's eine Pauschalreise gewesen, hätte der RV vertragsgemäß die Verpflichtung/Verantwortung gehabt, Euch zu den verabredeten Kosten ans Ziel zu bringen...
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
-
geschrieben 1585066686034
-
geschrieben 1585068687401
@weiserausdemMorgenland wir hatten eine Kreuzfahrt inklusive Flüge und Zug zum Flug mit ehoi gebucht. Gilt in meinen Augen als Pauschalreise. Haben das erste Mal sowas gebucht, deswegen bin ich da bisher nicht so bewandert. Also sollte ich mich an e-hoi wenden?
-
geschrieben 1585071358460 , zuletzt editiert von vonschmeling
Die Verspätung kam wegen eines von außen kommenden unvorhergesehenen Ereignisses zustande, das sich auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen weder durch den/die Luftfrachtführer noch durch den Veranstalter hätte vermeiden lassen .
Einen Anspruch würde ich daher verneinen.
Gute Chancen sehe ich für die Kosten der alternativen Beförderung Zug statt Flug - da sollte mit etwas höflichem Nachdruck bei KLM eine Erstattung möglich sein. Ferner würde ich dir raten, in dieser Sache einmal beim ehoi nachzuhaken, ihr habt sogenannte verbundene Reiseleistungen gebucht, deren Pflichten auch von den §§ 651 BGB bestimmt werden. Zusätzlich aufzubringende Beförderungskosten dürfen damit nicht zu euren Lasten gehen.
Marktführer TUI erklärt freimütig, dass er auf eine individuelle Benachrichtigung verzichtet und Erklärungen auf der Website für alle Betroffenen verbindlich seien ...
Du unterstellst mehr oder weniger, man wolle mittels des nicht blitzartigen sämtliche Knöpfchensrückens die Reisenden zu einer eigenmächtigen Stornierung verführen und sie dann auf Ausgleich in Anspruch nehmen.
Ja nee, is klar - und die Amerikaner waren auch nie auf dem Mond ...
Bitte hör auf hier Öl in die Flammen zu gießen, selbst wenn du Dank deiner Provenienz genug davon zu haben glaubst.
Ich hatte ebenfalls darum gebeten, diese "sei doch froh!" Diskurse zu unterlassen, man darf sicher unterstellen, dass AmonAmarth - genau wie die meisten Fragesteller hier! - selbstverständlich froh sind und keine Veranlassung sehen, diese Selbstverständlichkeit noch einmal explizit zu betonen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1585072273391
@ahotep sagte:
Übrigens hat Asiamar der Userin eine Umbuchung und Gutschein angeboten
Das geht aber leider aus deren letztem Beitrag nicht hervor, demnach erklärte der Veranstalter die Durchführbarkeit der Reise und
"KEIN Entgegenkommen! KEINE Kulanzregelung! Asiamar hält an den AGB’s bezüglich Stornokosten fest."
Die neue Entscheidung bezüglich des Handlings sollte dann schon auch hier hinterlassen werden meine ich?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1585072602223
@weiserausmmorgenland sagte:
Bezüglich der Erstattung der Kosten für die Zugtickets (Amsterdam - Frankfurt) obliegt Euch die Beweislast der KLM-Zusicherung, dass Ihr die Tickets erstattet bekommt. Da Ihr nur eine mündliche Auskunft und keine schriftliche Zusage habt, dürfte auch das schwierig werden.
Das ist falsch! Ich nehme an, AmonAmarth hatte einen Beförderungsvertrag von KLM bis zum Ziel und nicht nur bis Amsterdam. Folglich obliegt dem Luftfrachtführer die Verbringung des Ticketinhabers bis zum Ziel und muss der keinesfalls seinerseits irgendwelche mündlichen Zusagen beweisen. Das wäre ja noch schöner!?
Wär's eine Pauschalreise gewesen, hätte der RV vertragsgemäß die Verpflichtung/Verantwortung gehabt, Euch zu den verabredeten Kosten ans Ziel zu bringen...
Es handelte sich um verbundene Reiseleistungen, deshalb auch meine Anregung, ehoi auf die Erstattung in Anspruch zu nehmen ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1585073443375
Wir haben alle das 1.mal Corona !
Ich finde, nachdem was man hier so liest handeln die Veranstalter korrekt, nur halt immer ein wenig hinterher. Die Fakten ändern/überschlagen sich eben ständig.
Der grösste Ungeduldsfaktor ist der Kunde selber. Weil jeder denkt: ICH will meine Reise jetzt stornieren, ICH will jetzt sofort mein Geld zurück...Aber keiner fühlt sich bemüht, einfach mal auf die Webseiten der Veranstalter zugehen, zu lesen und dann schlicht zu warten, bis die Kündigung ins E-Mailfach trudelt.
Und da draußen bemühen sich die Veranstalter immer noch, die letzten Gäste wieder nach Hause zu holen...
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsene Version von: " Das sag ich meiner Mama". -
geschrieben 1585075703879
Naja so leicht ist es nicht.
Ich habe z. B Flug bei tui gebucht, schöne 1600 Euro.
Fluggesellschaft sagt ich soll mich an tui wenden, tui sagt auf der Seite '' Wenn ihr Flug storniert wird, werden wir sie benachrichtigen, sonst gelten AGB von der Fluggesellschaft''
Auf Email seit fast 1 Woche keine Antwort von tui.
Was soll ich machen?? Über Stornierung würde ich auch nicht benachrichtigt.
-
geschrieben 1585075870735
Riga04 , die Ungeduld hat man uns leider in den letzten Jahren so anerzogen. Mach ich was falsch? Muss ich reagieren? Ist das ein neuer Vertrag? Ist Stono gleich Storno? Denk daran ,wir die hier immer mitlesen kennen uns ganz gut aus ,Dank z,B. Von schmeling aber viele halt nicht. Sind meiner Meinung auch ein wenig die RV Mitschuld.
-
geschrieben 1585076397262
Ein Beispiel ist ja auch die Tui ,listet alles gut ,sehr gut auf, wann die Stornos kommen.Aber warum nicht den kleinen Satz darunter , Rückzahlungen erfolgen Zeitnah und Überweisen Sie keine Zahlungen mehr.(na ja klein ist der Satz nicht)
-
geschrieben 1585076929191
Du kannst:
Bei TUI hinterlassen, dass du vom Reisevertrag zurücktreten wirst mangels Erfüllung und um unverzügliche Erstattun deiner Zahlung bitten.
Du musst:
An sich gar nichts tun außer zu warten ... dann rollt die Spule in geraumer Zeit auch von ganz allein wieder nach hinten.
Ich kann ganz gut ermessen wie enorm die Verunsicherung gerade ist.
Dennoch behaupte ich sportlich, dass Urlaubsreisende mit Termin bis 30.4.2020 (ausgenommen besondere Vereinbarungen!) einfach nur still auf der Couch sitzen können und dabei keinerlei Risiken eingehen (z.B. hinsichtlich laufender Fristen).
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.