@amonamarth sagte:
wir hatten eine Kreuzfahrt inklusive Flüge und Zug zum Flug mit ehoi gebucht.
Wäre natürlich gut, wenn Du bei Deiner Fragestellung, so etwas gleich erwähnst, denn das hatte sich nach Deinem ersten Post anders angehört:
@amonamarth sagte:
Ich war bis letzte Woche in den USA und der Karibik unterwegs.
Grundsätzlich erschließt sich mir dann nicht, warum ehoi bei Deiner Schilderung des Falls überhaupt nicht vorkommt. Flugstreichungen oder daraus folgende Hotelbuchungen müssten doch über ehoi an Dich herangetragen werden bzw. von Dir ehoi aus der Situation heraus gemeldet werden, damit ehoi die Möglichkeit hat, sich einzuschalten und Abhilfe zu schaffen. Bei Deiner Schilderung hört sich's so an, als ob Du eigenständig/eigenverantwortlich ohne Absprache mit ehoi Ersatz-Flüge und zusätzliches Hotel gebucht hast. Daher sehe ich das – nach derzeitig von Dir dargestellter Sachlage – kritisch, dass ehoi da in die Pflicht genommen werden kann für ohne Absprache mit ehoi von Dir veranlasste Kosten.
@vonschmeling sagte:
Ich nehme an, AmonAmarth hatte einen Beförderungsvertrag von KLM bis zum Ziel und nicht nur bis Amsterdam.
Ich hab's aus der Schilderung von AmonAmarth völlig anders verstanden, nämlich dass nicht der Flug von Miami nach Frankfurt mit KLM gebucht wurde, sondern lediglich der Flug von Amsterdam nach Frankfurt mit KLM gebucht wurde und dann aufgrund von Corona gestrichen wurde ("Angekommen in Amsterdam: Flug mit KLM nach Frankfurt gestrichen.").
@ahotep sagte:
Übrigens hat Asiamar der Userin eine Umbuchung und Gutschein angeboten
Umbuchungen oder Gutscheine bzgl. einer völlig ungewissen Corona-bedingten Reisezukunft sind als Alternative für erforderliche Stornierungen mit erforderlichen Rückzahlungen leider völlig inakzeptabel, u.a. auch weil sie im Falle möglicherweise Corona-bedingter bevorstehender Insolvenzen von Reiseveranstaltern völlig wertlos werden würden.