Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • HC-Mitglied998552
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    geschrieben 1585738092354 , zuletzt editiert von HC-Mitglied998552

    natürlich kann man sepa jederzeit rückbuchen ( 8 Wochen ) jedoch erfolgt der Hinweis der Hausbank , das nicht gerechtfertigte Rückbuchungen rechtliche Schritte nach sich ziehen könnten.

  • Ingsimaus
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    geschrieben 1585738431318

    @albo2

    das Chargeback geht aber nur, wenn die Airline oder der RV explizit eine Barauszahlung verweigert. Das ist das Problem, sie bieten eben nur eine Umbuchung oder Voucher an.

  • albo2
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    geschrieben 1585739301610

    @vik62

    Rechtliche Schritte stehen immer allen Seiten zur Verfügung. Jeder Kunde, der einen Waren oder Dienstleistungsausfall befürchtet hat das Recht, ex-ante, also vorgelagert, den Schutz des eigenen Vermögens sicherzustellen. Die Bewertung erfolgt im Streitfall durch ein Gericht. Für den Kunden spricht derzeit bei jeder Rückbuchung, dass ein Zahlungsausfall der Gegenseite entweder schon bestätigt wurde oder aufgrund sich abzeichnender wirtschaftlicher Verwerfungen wahrscheinlich wird. Die Gegenseite hat derzeit keinerlei Chance, eine Rückbuchung rechtlich als unbegründet zu definieren.

    Alleine die Haltung, dass anstatt der rechtlich zustehenden Rückerstattung ein Gutschein angeboten wird, impliziert eine immanente Zahlungsunfähigkeit des RV. Der Einwand der unbegründeten Rückbuchung wird mit der Ansage „Gutschein“ negiert.

    Verzögerte Stornierungsbestätigungen während einer aktuellen Reisewarnung führen ebenfalls UNMITTELBAR dazu, dass eine Rückbuchung durch den Kunden hinreichend begründet ist.

    Die RV haben keine Chance, dies ist ihnen bewusst und daher verschleppen diese gegenwärtig Ansprüche auf Rückzahlung. Bestenfalls so lange bis die SEPA Rückbuchungsfrist oder Kreditkarten Chargeback Frist abgelaufen ist.

    Das Spiel ist offensichtlich. Vermeintliche Solidarität mit den Reiseveranstaltern durch Akzeptanz der Gutscheine führt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Totalverlust der geleisteten Zahlungen. Kaum jemand wird sich darauf einlassen, sobald ihm bewusst ist; dass in vielen Fällen eine Einlagen gesicherte Form der Rückzahlung (Rückbuchung, Chargeback) zur Verfügung steht. Wer jetzt den Reiseveranstaltern die Hand reicht und seine Frist verstreichen lässt ist am Ende der Dumme...

  • albo2
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    geschrieben 1585739469833

    @ingsimaus sagte:

    @albo2

    das Chargeback geht aber nur, wenn die Airline oder der RV explizit eine Barauszahlung verweigert. Das ist das Problem, sie bieten eben nur eine Umbuchung oder Voucher an.

    Dies ist in keiner AGB so festgehalten. Ich arbeite selbst für einen der weltweit größten Kreditanbieter. Dir steht der Chargeback zu, sobald die Leistung ausbleibt. Du bist nicht verpflichtet einen Gutschein zu akzeptieren! Dran bleiben und drauf hinweisen. Bei Kreditkartenchargebacks braucht man oft 2-3 Anläufe. Aber eine nachhaltige Ablehnung bei einer rechtlich sauberen Forderung findet normalerweise nicht statt.

    nach dem Motto, „versuchen kann man es ja mal“ agieren die Banken da leider

  • HaddeS04
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    geschrieben 1585740008297

    Update zum meinem Urlauben:

    DER Touristik hat morgen jetzt über HC auch eine Stornobestätigung geschickt. Also, jetzt sind beide Stornobestätigungen von (TUI/DER Touristik) angekommen, aber die geleisteten Zahlungen noch nicht auf meinem Konto zurückgebucht. Urlaubsbeginn wäre 06.04. gewesen. Also 15 Tagen vor Antritt kam die von TUI und 5 Tagen von DER Touristik.

    Das ist die Zeitspanne dienich auch erwarte wir wären nächste woche samstag los und laut dertour kann man bis eine woche vor abflug umbuchen, denke so lange lassen sie alles einfach so stehen, von check 24 selbst kam vor 2 wochen schon die absage.

  • HC-Mitglied2704155
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    geschrieben 1585741911717

    Ich habe eine Stornorechnung vom 17.3. zum Urlaub ab 18.3. ItS. Bis heute ist noch kein Geld zurück gezahlt. Auch seitens sunexpress ist noch keine Rückmeldung zu den gebuchten Leistungen. Sitzplätze und Essen erfolgt. Die reiseversicherung meldet sich auch nicht, da wir die Leistung ab 18.3. infolge Absage nicht mehr benötigen.

  • SuperBarn
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    geschrieben 1585742535415

    @albo2 am 30.4. wird die Restzahlung für unsere Ägyptenreise 30.5 – 14.6 fällig.

    Anzahlung lief Ende Dezember über Visa.

    Ich vermute, dass die Reise vom Veranstalter Mitte Mai storniert wird, d.h. die ziehen die Restzahlung am 30.4. noch ein.

    Frage - soll ich für die Restzahlung nun besser auf Lastschrift umstellen lassen, weil das Rückbuchen ggf. einfacher ist?

    Chargeback für die Anzahlung sollte bei Nichtleistung doch auch möglich sein, oder? 

    Vielen Dank

  • albo2
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    geschrieben 1585745950305 , zuletzt editiert von albo2

    @superbarn

    wenn es möglich ist, solltest du auf Sepa Lastschrift umstellen. Weiß nur nicht, ob der RV das jetzt noch unterstützt.

    Die bessere Variante ist allerdings folgendes Vorgehen: du fragst beim RV schriftlich an, ob Du im Falle der Stornierung durch den Veranstalter dein Geld in Euro zeitnah zurückerstattet bekommst. Kommt keine Antwort, veranlasst du direkt einen Chargeback und tätigst keine weiteren Zahlungen

    Sollte Dir aus den Medien jetzt schon bekannt sein, dass der Reiseveranstalter seine Kunden mit Gutscheinen abzuspeisen versucht,, solltest du gar keine Zahlung mehr leisten und den Veranstalter auf seine Zahlungsunfähigkeit hinweisen. Gleichzeitig das Chargeback bei der Bank in Auftrag geben.

    Nochmal, du hast das Recht deine wirtschaftlichen Interessen zu schützen; es ist abzusehen, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann und die weltweite Reisewarnung aufrechterhalten wird. Niemand muss einen Vertrag erfüllen, wenn nach bestem Wissen und Gewissen die Gegenseite keine Möglichkeit zur Erfüllung hat. Schütze Dein Geld

  • BieneMaja05
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    geschrieben 1585746848993

    Also ich bin ja mal gespannt, wie Banken und Kreditkartenunternehmen beim Charge back im Falle Corona reagieren?!

    Hab schon in anderen Foren von Ablehnung Charge back gelesen aufgrund von Corona.

    Ich habe für meinen Fall storniert und die Anzahlung - geleistet in 2019 - in den Wind geschossen, dafür muss ich jetzt nicht die 80 % einer nicht stattfindenden Reise zahlen und mein Kopf ist frei von Reisen in 2020.

    Bleibt gesund und nett miteinander, nichts ist so wie es war und wird auch in der Zukunft so sein.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1585747311747

    Ein Anruf vorhin bei meinem KK ausgebenden Unternehmen (Reisedatum 15.4. - abgesagt vom Veranstalter):

    Chargeback ist aktuell nicht möglich, ausgenommen der Veranstalter hat bereits einen Insolvenzantrag gestellt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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