... zu einem vollkommen anderen Sachstand.
Ferner liegt bei der gegenwärtigen Thematik nicht ein einziger beschlossener Fall vor, insofern ist die Info flüssiger als Wasser.
... zu einem vollkommen anderen Sachstand.
Ferner liegt bei der gegenwärtigen Thematik nicht ein einziger beschlossener Fall vor, insofern ist die Info flüssiger als Wasser.
Kannst du zumindest es belegen, dass die 330 Mio nicht mal für Härtefälle reichen wird - und zumindest vielleicht sogar einen Zeitpunkt nennen oder ähnliches. Ich finde, dein Argument auch nicht sehr förderlich, wenn du sagst, dass nicht mal Härtefälle nicht zurück kriegen würden - bzw. das bringt nur noch mehr Angst und Sorgen rein.
Vielleicht kommst du uns etwas freundlicher entgegen und gibst uns mal Tipps oder Ideen oder nützliche Infos, als jedes Mal zu kritisieren. Ich bekomme immer mehr den Eindruck, dass du eher debattiert. Das könnte man nicht direkt als Hilfestellung angenommen werden, sondern du wärst die "Gegenseite".....
@DominikKS: Ich werde aus deinem Beitrag leider nicht schlau. Der Sachverhalt ist komplett anders, vor allem ist die Situation nach dem rechtlichen Stand mit Pauschalreisen ein ganz anderer als die von deinem Beitrag.
Ich weiß nicht, ob dies zu dem Thema passt - verfassungsgemäß das Gesetz rückwirkend zu ändern, auf bereits abgeschlossene Verträge?
Die Gutscheinlösung hat schon was für die Reiseveranstalter. Sicher werden die Reisen im kommenden Jahr den gleichen Preis haben wie jetzt.
Es kann mir keiner erzählen, dass das so sein wird. Es wird eine kalte Enteignung der Kunden oder man wartet die 3 Jahre ab, um dann das eigene Geld wieder zu bekommen.
Als ich vor knapp 2 Wochen anmerkte, dass die Lufthansa das Auszahlen von Refund vorsätzlich verzögert, wurde ich hier noch blöd angegangen. Die wollten einfach Zeit schinden.
@holidaytripguy, natürlich handelt es sich um einen komplett anderen Sachverhalt. Es ging mir nur darum zu zeigen, dass rückwirkende Gesetzesänderungen in der Vergangenheit schon vorgekommen sind und das Verfassungsgericht dazu für zukünftige Fälle enge Grenzen gesteckt hat. Unter anderem eben, dass rückwirkende Änderungen nur noch nicht abgeschlossene Vorgänge umfassen darf. Da die Vorgänge allesamt noch nicht abgeschlossen sind, Dank der verzögernden RV, wäre eine Änderung im Sinne des Verfassungsgerichtes denkbar.
@dominikks sagte:
Dank der verzögernden RV, wäre eine Änderung im Sinne des Verfassungsgerichtes denkbar.
Danke, so verstehe ich dein Beitrag besser, ich wusste nicht was du damit bezwecken wolltest.
Ich bin sogar bei der 53sten Wiederholung eines Sachverhalts noch freundlich, zuweilen denke ich mir einfach, dass eine kurze Anwort ausreicht.
Anhand er hier schon kommunizierten Umsätze ist vollkommen klar, dass allein schon eine einzige Insolvenz eines der big players (und da wären ja nur 110Mio verfügbar) das System erneut kollabieren ließe.
Ferner war schon zig mal zu lesen, dass eben für den Fall eine reelle Absicherung bestehen muss auch für Gutscheine.
In anderen Worten: Die derzeitige Unterversicherung ist so offensichtlich, dass ich manche Nachfrage schlichterdings nicht verstehe.
Ich kann auch nichts anderes hier kundtun als die momentane Sachlage - selbstverständlich lehrt einen diese das Fürchten, nur kann ich nichts dafür sondern fürchte mich mit.
Wenn du schließlich glaubst, es gäbe hier "Seiten" muss ich gestehen, dass ich mich bisweilen wirklich "auf der anderen stehend" fühle - nicht, weil ich irgendwie davon profitiere sondern weil mir einige Attitüden einfach unbegreiflich sind.
Aus dem Link, den DomikKS gepostet hat musst du nicht schlau werden, der trägt zero zum gegenständlichen Sachverhalt bei.
@dominikks sagte:
Unter anderem eben, dass rückwirkende Änderungen nur noch nicht abgeschlossene Vorgänge umfassen darf.
Das ist leider grottenfalsch.
Da die Vorgänge allesamt noch nicht abgeschlossen sind, Dank der verzögernden RV, wäre eine Änderung im Sinne des Verfassungsgerichtes denkbar.
Was hat das mit "Verzögerung" zu tun? Die Krise eskalierte Mitte März, welche Causa sollte wohl bis heute bereits rechtskräftig entschieden sein - selbst ohne Covid 19 Einschränkungen?
Wie gesagt - der Inhalt des Links ist für die gegenständliche Causa vollkommen nutzlos.
@webstr65 sagte:
... oder man wartet die 3 Jahre ab, um dann das eigene Geld wieder zu bekommen.
Unsinn. Du kannst nach spätestens 18 Monaten darlegen, dass du den Gutschein nicht verwenden willst und dann seine Auszahlung verlangen.
Der Vorgang wäre abgeschlossen für alle Stornierungen seit dem 08. März plus 14 Tage maximale Rückerstattungzeit, wenn die RV erstatten würden. Da sie dies aber herauszögern und die Fälle damit offen hält, kann eine rückwirkende Gesetzesänderung auch diese Fälle bis zum 08. März, wie jetzt vorgeschlagen, umfassen. Anders herum und fiktiv, laut Verfassungsgericht wären solche bereits erstatteten Fälle nicht von einer rückwirkenden Gesetzesänderung erfasst. Daran ist nichts falsch, wie Du mir hier gerne unterstellst.
Hallo,
ich bin aus folgenden Gründen absolut gegen die Gutscheinlösung: Zunächst einmal habe ich eine Pauschalreise für den 12. April mit 3 Personen gebucht (über HC bei X-FTI). Diese ist komplett über Kreditkarte bezahlt worden. Dann habe ich eine zweite Reise für Mitte Juni auch mit 3 Personen gebucht (über HC bei FTI). Diese habe ich angezahlt (20 %). Die Restzahlung würde Mitte Mai fällig werden. Zum dritten habe ich eine Reise bei TUI für Oktober gebucht - dieses mal nur mit 2 Personen. Unser 17-jähriger Sohn, welcher bei den ersten beiden Reisen mitkäme, wird im nächsten Jahr garantiert nicht mehr mitreisen. Er beginnt im August eine Ausbildung. Unsere dritte Reise lasse ich einfach mal bestehen, weil ich ein wenig Hoffnung habe, dass ich bis Oktober vielleicht wieder reisen kann.
Wenn ich jetzt einen Gutschein für die erste und zweite Reise erhalte, bin ich zum einen an FTI gebunden. Ich möchte mich aber frei entscheiden können, bei wem ich eine Reise buche. Da fällt für FTI ja jede Konkurrenz weg und die Preise gehen sicher hoch. Außerdem würde ich nächstes Jahr ja nur noch Reisen mit 2 Personen machen, da würde ich den Gutscheinwert eigentlich nicht erreichen können, es sei denn FTI würde eben wesentlich teurer.
Meine Überlegung war jetzt, die zweite Reise zu stornieren. Dann bliebe ich auf 25 % Stornierungsgebühren sitzen. Aber ich möchte auf keinen Fall über 2000 Euro im Mai an FTI leisten, die ich dann als Gutschein zurückerhalte. Eine weitere Überlegung war, die zweite Reise umzubuchen, dann müsste ich wenigstens jetzt keine 2000 Euro mehr nachschießen, es bliebe aber nach wie vor das Problem, dass wir nächstes Jahr nur mit 2 Personen reisen werden. Diese Gutscheinlösung bedeutet für meine zweite Reise, dass der Staat mich zwingt, die Reise zu stornieren, nur weil ich dem Reiseveranstalter nicht auch noch weitere 2000 Euro in den Rachen werfen möchte.
Ich habe seit fast zwei Wochen versucht, FTI zu kontaktieren. Die stellen sich natürlich tot. Würde ich jetzt meine zweite Reise stornieren wollen, bekämen die noch etwas mehr Geld als die bisherige Anzahlung. Ich bin sicher, die würden binnen kürzester Zeit reagieren. Da gäbe es dann auf einmal keine Überlastung mehr. Meiner Meinung nach sitzen sie die Situation einfach bewusst aus.
Hinzu kommt, dass ich auch noch Thomas-Cook-geschädigt vom letzten Jahr bin. Auch da hab ich noch 82,5 % des Reisepreises nicht zurückerstattet bekommen. Wie kann die Bundesregierung einfach ein geltendes Gesetz rückwirkend aushebeln? Ich hatte in meinem Studium was von Vertrauensschutz des Bürgers in geltende Gesetze, von Rückwirkungsverboten etc. gelernt. Es ist einfach unfassbar.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!