Hallo, leider habe ich keine Funktion gefunden, um den Sammelthread zu durchsuchen. Ich hoffe daher, dass ich hier richtig bin und sich die Fragen nicht nur um Pauschalreisen drehen müssen...
Ich habe letztes Jahr eine Ferienwohnung in Bayern für den 1.5. bis 9.5. für meine Mutter (60+) und mich gebucht. Der Vermieter möchte nun nur eine Teilstornierung geltend machen - nämlich bis 3.5. als letzter Tag des derzeitigen Beherbergungsverbots. Ist das erlaubt bzw. habe ich Anrecht darauf, nun auch den kompletten Aufenthalt kostenfrei zu stornieren? Da der Landkreis in Bayern auch noch zu denen mit den höchsten Infektions- und Todeszahlen in Bayern zählt, möchte meine Mutter in diesem Alter dort natürlich nicht hinfahren - und ich könnte es wohl auch nicht genießen - und allein schon mal gar nicht.
Ich denke zwar, dass das Land die touristischen Übernachtungen weiterhin untersagen wird und der Reisezeitrum letzlich komplett in das Verbot fallen wird, aber was, wenn diese Bestimmung nicht verlängert wird?
Wir haben auch eine sehr lange Anreise und allein schon 3 Tage weniger Aufenthalt schmälert die Reiselust (neben allem anderen). Aber sowas ist natürlich nirgendwo rechtlich abgedeckt. Das ist mir bewusst.
Für Antworten wäre ich dankbar!