Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • bzips
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    geschrieben 1587229069970 , zuletzt editiert von bzips

    @Schlangenfänger

    Da werden momentan viele unsinnige Mails verschickt. Ich habe wochenlang nichts von Tuifly gehört, habe denen eine Frist zur Rückerstattung gesetzt und am Tag des Ablaufs der Frist kommt eine Mail, dass mein Anliegen der Fachabteilung zugeführt werde.

    Ob die sich davon versprechen, dass ich nun wieder weitere Wochen warten werde? Lächerlich!

  • Weiste1
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    geschrieben 1587229553473

    Ich habe mal nur eine kurze Frage (hoffentlich nicht schon mal irgendwo auf den 340 Seiten gestellt und beantwortet):

    Ich habe Ende Mai, Anfang Juni eine Ferienwohnung mit eigener (Auto-)Anreise für 9 Tage in Schleswig-Holstein gebucht.

    Es handelt sich um eine private Buchung, die tageweise für eine beliebige Dauer erfolgen kann und entsprechend pro Übernachtung berechnet wird. Mindestdauer in der Saison ab Ostern ist aber glaube ich immer 7 Tage.

    Im Moment sind touristische Reisen nach SH ja nicht erlaubt und die Reise habe ich eigentlich schon abgeschrieben, aber das kann sich ja in den nächsten Tagen/ Wochen wieder ändern, jetzt wo von einer langsamen Rückkehr zur Normalität die Rede ist.

    Frage deshalb:

    Was ist denn, wenn eine Erlaubnis zu touristischen Reisen nach SH genau während meiner gebuchten Reisezeit erfolgt, also wenn ich z.B. dann noch vier oder fünf von den eigentlich neun Tagen wahrnehmen könnte?

    Muss ich dann für die paar Tage da hoch fahren, wenn der Vermieter darauf besteht, dass ich diesen Zeitraum noch wahrnehme oder muss mir der Vermieter auch dann die gesamten Kosten erstatten, wenn nicht der gesamte Zeitraum, so wie gebucht, wahrgenommen werden kann sondern nur ein Teil davon?

    (Und wo wäre die Grenze dazu? Z.B. nur noch zwei Tage bei ca. 700 km An- und Abreise wäre ja völliger Unsinn...)

    Die Reise ist wie gesagt zwar für 9 Tage gebucht, ist aber kein in dieser Länge fertig zu buchendes "Gesamtpaket" sondern der Zeitraum wurde von mir einfach so gewählt.

  • bzips
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    geschrieben 1587229857723

    @Weiste1

    Du hast aber doch einen vertraglich vereinbarten Anreisetag und die entsprechende Mietdauer, oder nicht?

  • MatthiasPK
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    geschrieben 1587230056340 , zuletzt editiert von MatthiasPK

    Ich würde das, sofern zu Beginn des Aufenthalt keine touristische Reise nach SH möglich ist, abhaken unter: "Anreise war nicht möglich und findet dadurch nicht statt". Egal ob während deines geplanten Aufenthalt "geöffnet" wird.

    Die Hotels werden auch nicht von heute auf morgen öffnen denke ich, verfolg die Medien und dann wirst du früh genug wissen ob sich eine (weitere) Lockerung abzeichnet und es doch etwas werden könnte. Dann kannst du entscheiden ob du für x Tage kürzer fahren möchtest oder dich mit dem Hotel abstimmen.

    Allerdings ist das ein hypothetischer Fall, sich darüber jetzt Gedanken zu machen ist m.M.n. einfach unnötig. Wo du herkommst (und wie) dürfte dem Hotel dann aber (zu recht) relativ egal sein,...

    DTM-KTW-FRA-CDG-PUJ-AMS-ALC-GRU-DXB-BKK-USM-DTW-JFK-HHN-DOH-MLE-THUF-FCO-BOG-MDE-LIS-FNC-DMK-REP-KUL-SIN-DPS-BCN-TDX-SLC-LAS-CTA-OPO-AHO-SGN-HUI-DAD-HAN-PEG-MIA-DEN-MCO-MUC-MCT Coming: TPE-LOP
  • vonschmeling
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    geschrieben 1587230762830

    @bzips sagte:

    Ob die sich davon versprechen, dass ich nun wieder weitere Wochen warten werde? Lächerlich!

    Ja, die versprechen sich andauernd was von dir, weil sie ja grad auch nix anderes zu tun haben.

    Das sich Wasvondirversprechen ist um Längen wichtiger als 32 parkende Scheinefresser, 2400 Brötchennehmer und sonstige Kostenexplosionen.

    Stimmt, irgendwie lächerlich ... :no_mouth:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Sanni740
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    geschrieben 1587230871762

    @bzips

    Das stimmt so nicht ganz.

    Die Beantragung des Mahnbescheides gegen TUI würden bis zu einem gewissen Streitwert 32,00 Euro Gerichtskosten auslösen.

    Legt TUI Widerspruch ein, muss man die Gerichtskosten zahlen, die dann obenauf dazu kommen (höher!). Erst nach Einzahlung der zweiten Gerichtskosten wird die Sache ein Gerichtsverfahren auslösen. TUI muss sehr wohl dann dort seinen Widerspruch begründen.

    Sollten die gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, so kann man nach Ablauf der Zustellung des Mahnbescheides einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn dieser Fall eintritt - aus meiner Erfahrung - ist TUI aber pleite. Die werden erst mal versuchen, mit einem Widerspruch und im anhängigen Gerichtsverfahren einen "Vergleich" zu schließen.

    Rechtsschutzversicherungen greifen oft erst ab Klage (Abgabe ans Gericht - Widerspruch) - Versicherungsverträge prüfen. Viele haben auch mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, auch prüfen - vergisst man oft!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1587231413727

    @sanni740 sagte:

    Sollten die gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, so kann man nach Ablauf der Zustellung des Mahnbescheides einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn dieser Fall eintritt - aus meiner Erfahrung - ist TUI aber pleite.

    Ohne deine Erfahrungen schmälern zu wollen: Diese Aussage ist kompletter Mumpitz.

    Die werden erst mal versuchen, mit einem Widerspruch und im anhängigen Gerichtsverfahren einen "Vergleich" zu schließen.

    Hypothese - hast du vielleicht vergessen zu erwähnen ...

    Rechtsschutzversicherungen greifen oft erst ab Klage (Abgabe ans Gericht - Widerspruch) - Versicherungsverträge prüfen. Viele haben auch mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, auch prüfen - vergisst man oft!

    ... zumal man auch hier wieder gänzlich kostenfrei eine Streitbeilegung über die SÖP beantragen kann.

    Sätze, die mit "ich kann nur jedem raten" beginnen sollte man im Forum mit angemessener Skepsis nähertreten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • bzips
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    geschrieben 1587231444266

    @sanni740 sagte:

    @bzips

    Rechtsschutzversicherungen greifen oft erst ab Klage (Abgabe ans Gericht - Widerspruch) - Versicherungsverträge prüfen. Viele haben auch mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, auch prüfen - vergisst man oft!

    Völlig richtig! Deshalb habe ich ja an anderer Stelle bereits darauf hingewiesen, erst schriftlich eine Frist zu setzen und wenn die fruchtlos verstreicht, Klage über einen Anwalt einzureichen. Der das aber natürlich vorher auch mit der Versicherung abspricht.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1587231843848

    Tatsächlich muss man die Unterstützung der Versicherung klären bevor man einen Anwalt bevollmächtigt.

    Bei Streitwerten unter 5k€ ist das denkbar entbehrlich, und ich wünschte, die RSV würden solche Kostenverbrennungsszenarien viel häufiger konsequent ablehnen.

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  • bzips
    Dabei seit: 1209513600000
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    geschrieben 1587232178437

    Ich kann kein "Kostenverbrennungsszenario" erkennen, wenn ich nach frustlos verstrichener Frist gegen ein Unternehmen klage, welches Vorsätzlich gegen geltends Recht verstößt.

    Wenn das nicht mehr von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sein soll, wofür braucht es dann solche Versicherungen?

    Ich hoffe ich werde jetzt nicht wieder verwarnt.

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