Ich habe mal nur eine kurze Frage (hoffentlich nicht schon mal irgendwo auf den 340 Seiten gestellt und beantwortet):
Ich habe Ende Mai, Anfang Juni eine Ferienwohnung mit eigener (Auto-)Anreise für 9 Tage in Schleswig-Holstein gebucht.
Es handelt sich um eine private Buchung, die tageweise für eine beliebige Dauer erfolgen kann und entsprechend pro Übernachtung berechnet wird. Mindestdauer in der Saison ab Ostern ist aber glaube ich immer 7 Tage.
Im Moment sind touristische Reisen nach SH ja nicht erlaubt und die Reise habe ich eigentlich schon abgeschrieben, aber das kann sich ja in den nächsten Tagen/ Wochen wieder ändern, jetzt wo von einer langsamen Rückkehr zur Normalität die Rede ist.
Frage deshalb:
Was ist denn, wenn eine Erlaubnis zu touristischen Reisen nach SH genau während meiner gebuchten Reisezeit erfolgt, also wenn ich z.B. dann noch vier oder fünf von den eigentlich neun Tagen wahrnehmen könnte?
Muss ich dann für die paar Tage da hoch fahren, wenn der Vermieter darauf besteht, dass ich diesen Zeitraum noch wahrnehme oder muss mir der Vermieter auch dann die gesamten Kosten erstatten, wenn nicht der gesamte Zeitraum, so wie gebucht, wahrgenommen werden kann sondern nur ein Teil davon?
(Und wo wäre die Grenze dazu? Z.B. nur noch zwei Tage bei ca. 700 km An- und Abreise wäre ja völliger Unsinn...)
Die Reise ist wie gesagt zwar für 9 Tage gebucht, ist aber kein in dieser Länge fertig zu buchendes "Gesamtpaket" sondern der Zeitraum wurde von mir einfach so gewählt.