Nein, es ist keine Pauschalreise. Wir hatten die Tickets einzeln und das Hotel einzeln über die gebucht. Ticket geht laut denen über eine Ticketfactory, was auch immer das bedeutet
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
-
geschrieben 1587506614491
-
geschrieben 1587507032593
Da ich seit Wochen das ganze Wirrwarr hinsichtlich der Problematik bei Stornierung von Reisen wegen Covid 19 still mitlese, möchte ich auch hier, wie bereits im Veranstalterforum, unsere Erfahrungen mitteilen.
Auch sie bestätigen, dass die Reiseveranstalter hier offensichtlich sehr unterschiedlich verfahren.
Wenige Tage vor Start bestätigte Orbis – Reisen per Mail die Stornierung unserer großen Südstaaten – Rundreise mit anschließendem Badeaufenthalt in Mexiko aufgrund des Einreiseverbots in die USA.
Gleichzeitig sicherte uns der Veranstalter die vollständige Rückzahlung aller geleisteten Zahlungen zu und erbat dazu unsere Bankverbindung.
Im Abstand von etwa jeweils zwei Wochen hatten wir den vollständigen Betrag in drei Teilzahlungen auf unserem Konto.
Dafür ein dickes Lob an Orbis, das relativ kleine Online Reisebüro aus Bayreuth.
Dies schätzen wir umso höher ein, da sogar die offenen Beträge von Dertour, dem Veranstalter unserer Badeverlängerung, zunächst in Vorleistung übernommen wurden, obwohl dieser lediglich eine Umbuchung des offenen Betrags in ein „Reiseguthaben“ an Orbis übermittelt hatte.
Wir wissen, dass wir ob dieser Erfahrung mit diesem Bereich der REWE Gruppe mit Sicherheit bei keinem der angeschlossenen Veranstalter jeweils eine Reise buchen werden.
Vielleicht aber interpretieren wir das Versprechen „Wer bei DERTOUR einen Urlaub bucht, kann darauf vertrauen, dass sein Geld sicher ist“, einfach nur falsch.
"Heute ist die gute alte Zeit von morgen" (Karl Valentin) -
geschrieben 1587507317703 , zuletzt editiert von bzips
Ja, genau das ist der Punkt. Die haben Euch zwei Reiseleistungen kombiniert. Und damit ist eigentlich die Mindestanforderung für eine Pauschalreise erfüllt.
Wie gesagt, bin kein Jurist. Holt Euch diesbezüglich bitte professionellen Rat ein. Auch wenn Reisebüro und Veranstalter sagen, das wäre keine Pauschalreise.
Keine Ahnung was DER mit Thai für Verträge hat, aber 125€ pro Flug hört sich stark nach halben Stornobetrag an. Nicht das Die Euch zur Hälfte an Ihren Stornokosten beteiligen wollen.
Wie gesagt, lass das auf jeden Fall wegen der Pauschalreise prüfen.
Nachtrag:
Diese "Ticketfactory" ist eine Flugbuchungsplattform, bzw. Flugbuchungsmaske, der DER Touristik.
-
geschrieben 1587510768158
@bribri sagte:
Wie soll das gehen? Aber Nicko Cruises will ja am 1. Juni starten.
Wir haben unsere Pflicht ja auch erfüllt und das erwarten wir auch umgekehrt.
Eure Enttäuschung über die Umstände des Urlaubs - sofern er stattfindet - ist sehr verständlich.
Es gibt eine Reisewarnung bis 03.05.
Eure Reise findet ab 01.06. statt und Nicko Cruises will dann starten. Ihr habt Eure Pflicht erfüllt (ich denke die Anzahlung), aber was erwartest Du zum jetzigen Zeitpunkt umgekehrt? Würde Nicko Cruises die Reise ohne Freigabe des AA stornieren würde ganz viele Urlauber Sturm laufen die aber fahren wollen. Bedenkt bitte dass die Großzahl der deutschen Urlauber auch heute noch Urlaube plant und befürwortet.
Mal ganz realistisch: Was erwartest Du von Nicko Cruises zum jetzigen Zeitpunkt?
Sie beobachten Dich -
geschrieben 1587512679945 , zuletzt editiert von vonschmeling
@bzips sagte:
Bin natürlich kein Jurist, aber es wäre zu prüfen, ob es sich rein rechtlich gesehen nicht doch um eine Pauschalreise handelt.
Das hätte dir auch keiner zugemutet, zumal es "rein rechtlich" überhaupt keiner Prüfung bedarf.
Im Sinne der Neufassung der §§651 BGB handelt es sich bei der Buchung von ennio82 um verbundene Reiseleistungen, nur scheinst du irrtümlich anzunehmen, dass in diesem Fall generell ein Anspruch auf die Erstattung des gesamten Reisepreises besteht.
Hier gelten für die einzelnen Leistungsteile eben verschiedene Vereinbarungen (=AGB), und da der ennio82 Tickets mit gewissen Tarifrestriktionen gebucht hat kann er eben nicht die komplette Erstattung begehren sondern nur jenen Teil, den der Vermittler seinerseits im Falle eines Ausfalls selbst geltend machen kann.
Andernfalls würde der ja im Falle der Rückabwicklung derbe drauflegen müssen, was wohl kaum im Sinne des Erfinders von AGB wäre.
Es mag dich überraschen, aber immerhin ist das Verbraucherrecht an der Stelle eingeschränkt, an der der Veranstalter nachweislich unwiederbringliche Auslagen (hier: Stornierungsgebühr der Tickets) in Abzug bringen darf.
Mich wundert, dass danach bisher noch wenig gefragt wurde, dem Grunde nach treffen solchen Einschränkungen auf sämtliche dynamisch produzierten Reisen zu.
Vielleicht solltest du bei all deiner Verve im Wirken pro Verbraucher dir evt. doch einmal der Grenzen deiner Sachkunde bewusst werden und nicht wie ein Getriebener "rechtliche Prüfungen" empfehlen, wo sie überhaut nicht nötig sind?!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1587513651209 , zuletzt editiert von Düren
@ennio82 sagte:
Unser Thailand Urlaub wäre Ostern gewesen. Nun hat uns das Reisebüro mitgeteilt, dass die Flüge mit der Thai durch unseren Reiseveranstalter intern rückabgewickelt werden könnten.
................... Ostern 21 nach Asien fliegen können.
Wie seht ihr das?
Warum wollt ihr heute für Ostern 21 rückabwickeln? Oder verstehe ich das falsch?
Sie beobachten Dich -
geschrieben 1587514207693
Ja, verstehst du falsch.
Gemeint ist wohl der Osterurlaub 2020 und dessen Kosten im Falle der Rückabwicklung.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1587529904974
Guten Morgen,
hier ein kurzes update zu meinem Beitrag vom 12.04.2020 um 11:10 Uhr mit dem ich mitgeteilt habe, dass ich vom Reiseveranstalter bisher nichts gehört habe (Schauinsland).
Eine Mail vom RV liegt nicht vor, aber dafür habe ich gerade gesehen, dass mir mein Reisepreis von Schauinsland gestern überwiesen wurde.
Und ich habe mich lediglich in Geduld geübt. Wie schon von mir geschrieben, waren für mich die Mails von HC ausreichend. Ich bin dem RV nicht "auf die Füße getreten", sondern habe mich darauf verlassen, dass, wie auf der Internetseite des RV geschrieben, die Zahlungsabwicklungen bis zum 24.04.20 durchgeführt werden.
Hat bei mir funktioniert.
Evtl. kann ich diejenigen, die sich noch gedulden müssen, damit Hoffnung machen, dass auch sie ohne Mehraufwand (Anwalt, Rechtschutzversicherung etc. was Nerven kostet) ihren Reisepreis zurück erhalten.
Bitte bleibt gesund.
-
geschrieben 1587536381055
@maggymaus: Ganz herzlichen Dank für deine Erfahrung! Bei uns wäre die Reise am 18.04.2020 gegangen mit Schauinslandreisen, und wir haben uns gerade gestern wieder gefragt, ob und wann wir ggf. schreiben sollten wegen der Rücküberweisung.
Du hast uns gerade wieder Hoffnung gemacht
-
geschrieben 1587537674829
Ich dachte anfangs auch, dass wir Glück haben und es eine Pauschalreise war, aber das wurde mir jetzt von denen mehrmals so mitgeteilt.
Wie seht ihr denn das ganze mit der Rückabwicklung?
Für uns sehe ich aktuell 3 Möglichkeiten:
- Rückabwicklung und knapp 500€ selbst zahlen, dafür habe ich das restliche Geld
- Abwarten ob es Gutscheine gibt und die dann ausbezahlen lassen- ist das sicher, dass es das komplette Geld irgendwann gibt.
- Gutscheine nehmen und irgendwann einlösen....2 schulpflichtige Kinder, auf Ferien angewiesen, ach aktuellen Prognosen werden wir wohl nicht auf Ostern 21 umbuchen
- hab ich was vergessen?