Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1584272694386

    Schauinsland fliegt - bis einschl. 27.03. auch nicht mehr nach Spanien(Ergebnis FVW Rückfrage)

    Ausriss aus der Meldung:

    ----Auch der in Spanien starke Veranstalter Schauinsland Reisen sagt alle Anreisen bis zum 27. März ab. Reisebüros und Kunden würden informiert.......

    ====================

  • csynx
    Dabei seit: 1360627200000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1584275699658

    Habe gerade einen Anruf von DER-Touristik (Veranstalter ist Jahn-Reisen) erhalten, dass meine Reise nach Fuerte (15.03. - 24.03.) storniert ist und ich den vollen Reisepreis zurück bekomme.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1584277414675

    Na also, dann brauchst du "die Presse" ja nicht bemühen ... :no_mouth:

    Ich weiß was das für ein Formular ist, hatte ich ja ausführlich erläutert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kathrin_1986
    Dabei seit: 1584279601320
    Beiträge: 7
    geschrieben 1584279790796

    Hallo! Wir sind auch betroffen.

    Freitag hatte ich die Hoffnung, dass unsere Reise storniert wird wegen dem Transit in der Türkei. Nun lese ich heute, dass ein Transit doch kein Problem ist!? Gibt es dazu irgendwelche Infos?

    Danke

  • Schnitzelesser
    Dabei seit: 1438128000000
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    geschrieben 1584281896933

    Sehe ich das richtig, dass ich von Ltur 90 % (ab dem 3. Tag vor Reisebeginn) des Reisepreises als Schadenersatz verlangen kann, wenn Ltur die Reise storniert?

    AGB Ltur:

    2. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

    Der Reiseveranstalter kann vor Reiseantritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die ihn an der Erfüllung des Vertrages verhindern, vom Reisevertrag zurücktreten.

    4. Umbuchung der Reise, Buchung Ersatzreisender, Storno

    c. Im Falle des Rücktritts von Pauschalreisen, Kreuzfahrten oder Hotelaufenthalten gelten

    folgende Stornogebühren:

    Bei Stornierung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises

    Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises

    Bei Stornierung ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises

    Bei Stornierung ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises

    Bei Stornierung ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises

    Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen - der

    Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale

    übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.

  • flaggde
    Dabei seit: 1232409600000
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    gesperrt
    geschrieben 1584282229996

    Nein.

    Urlaub 2020: Haustralien...
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1584282897715 , zuletzt editiert von Kourion

    Nein, siehst du nicht richtig.

    Die 90% Stornogebühren fallen für den Urlauber an, wenn seine Stornierung 3 Tage vor Reiseantritt erfolgt.

    Storniert der RV aus den zitierten Gründen, weil die Reise nicht durchgeführt werden kann, so kann der Urlauber seine bisherigen Zahlungen zurückerhalten... wie z. B. geschrieben im 2. Posting oben auf der Seite um 13.34 Uhr von User csynx.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • steffiw1985
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    Beiträge: 11
    geschrieben 1584283779710

    Ist irgendjemand Mal bei fti in der Hotline durchgekommen wegen Spanien?

  • Schnitzelesser
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    Beiträge: 74
    geschrieben 1584283947232

    Tja, ich wollte die entscheidenden Passagen fett markieren, aber irgendwer hat es als Spam markiert. Von daher: Es steht nirgendwo, dass Punkt 4 nur für den Urlauber gilt. Es ist dort aber, genau wie in Punkt 2 von "Rücktritt" die Rede. Von daher ist das sicherlich diskussionswürdig. Hier ist aber, zugegeben, sicherlich der falsche Ort.

  • flaggde
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    gesperrt
    geschrieben 1584284799869

    Davon abgesehen, dass dir kein Schaden entstanden ist und im Besonderen kein Schaden, den der Reiseveranstalter zu vertreten hat: Der letzte Satz erklärt es doch spätestens.

    Urlaub 2020: Haustralien...
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