Sehe ich das richtig, dass ich von Ltur 90 % (ab dem 3. Tag vor Reisebeginn) des Reisepreises als Schadenersatz verlangen kann, wenn Ltur die Reise storniert?
AGB Ltur:
2. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
Der Reiseveranstalter kann vor Reiseantritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die ihn an der Erfüllung des Vertrages verhindern, vom Reisevertrag zurücktreten.
4. Umbuchung der Reise, Buchung Ersatzreisender, Storno
c. Im Falle des Rücktritts von Pauschalreisen, Kreuzfahrten oder Hotelaufenthalten gelten
folgende Stornogebühren:
Bei Stornierung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen - der
Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale
übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.