Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Schnitzelesser
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    geschrieben 1584284989373

    Welcher letzte Satz? Unabhängig davon muss man keinen Schaden nachweisen, wenn Vertragsstrafen ("Stornogebühren") bereits geregelt sind.

  • flaggde
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    gesperrt
    geschrieben 1584285110919

    Dieser Satz:

    „Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen - der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.“

    Urlaub 2020: Haustralien...
  • Bienekind
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    geschrieben 1584285802013

    Ich fasse es nicht! Tauchen doch tatsächlich schon die ersten Urlaubsrefinanzierer auf :rage: Iss lieber weiter Schnitzel :confused:

  • exxon1
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    geschrieben 1584286465195 , zuletzt editiert von exxon1

    Habe gestern FTI erreicht . Es hieß, ich bekomme heute oder morgen Bescheid. Wir haben Mallorca vom 18.3.-25.3. gebucht.

  • Kourion
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    geschrieben 1584287298298 , zuletzt editiert von Kourion

    Kenia "The government has suspended travel for all persons coming into Kenya from any country where cases of Coronavirus have been reported." - zum Artikel

    Beim AA ist noch nichts dazu zu finden.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • steffiw1985
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    geschrieben 1584287788284

    Vielen Dank, Exxon, für die Info

  • exxon1
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    geschrieben 1584288173684 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Gerne

  • nesta17
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    geschrieben 1584288226179

    Dafür ist nun beim AA die Info zum Alarmzustand in Spanien zu finden. Ich hoffe, nun kann auch FTI nicht mehr anders ...

  • caline
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    geschrieben 1584290199411

    Hallo Leute,

    wer weiß Rat und kann uns diese Nachrichten kurz erklären,die wir gestern bzw. heute per E-Mail bekommen haben!

    Wir sind nun irritiert:flushed:

    Unsere Reise sollte am 4.4.2020 für 1 Woche in die Türkei gehen.

    Die Reise wurde am 17.12.2019 gebucht. Der Reisepreis ist komplett bezahlt!

    Hier die E-Mail von gestern,14.3.2020, 12:28 Uhr:

    Lieber Reisegast,

    vielen Dank für Ihre Buchung und das damit verbundene Vertrauen.

    im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus liegt seitens des Auswärtigen Amtes für die Türkei ein Einreiseverbot vor:

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert, gültig ab Samstag, den 14. März 2020 um 8:00 Uhr Ortszeit, zunächst bis zum 17. April 2020. Die Ausreise von deutschen Staatsbürgern ist weiterhin möglich. Flugzeuge dürfen auch weiterhin landen, um Passagiere aus der Türkei nach Deutschland abzuholen.

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Aus diesem Grund sieht Ihr Reiseveranstalter sich gezwungen Ihre gebuchte Reise absagen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

    Sie erhalten in den nächsten Tagen direkt von Ihrem Reiseveranstalter eine entsprechende Rechnung/ Bestätigung per E-Mail oder Post.

    Selbstverständlich wird Ihnen der bereits gezahlte Betrag erstattet.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass die Erstattung, auf Grund des erhöhten Aufkommens, einige Zeit (mind. 6-8 Wochen) in Anspruch nehmen kann.

    Sollten Sie Ihre Rechnung per Überweisung bezahlt haben, übermitteln Sie bitte Ihre Zahlungsdaten direkt an Ihren Reiseveranstalter.

    Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Rechnung/ Bestätigung.

    Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten bitten wir Sie von Rückfragen zu dem Status des Rechnungsversandes bzw. Ihrer Kostenerstattung abzusehen.

    Wir bedauern den Umstand Ihrer Buchungsabsage sehr und hoffen Sie bald wieder bei uns für eine neue Buchung begrüßen zu dürfen.

    Gern steht Ihnen dafür unser Reiseexperten-Team zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Reiseteam

  • caline
    Dabei seit: 1206403200000
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    geschrieben 1584290263915

    Heute kam dann um 13:33 Uhr diese E-Mail!

    Lieber Reisegast,

    auf diesem Weg leiten wir Ihnen die neuste Information Ihres gebuchten Reiseveranstalters mit der Bitte um Beachtung weiter.

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Seit 14.03.2020 hat die FTI GROUP ihre Vorgehensweise geändert und lässt bei einer Verschärfung der Einreisebestimmungen in den Zielgebieten grundsätzlich keine kostenfreien Stornierungen oder Umbuchungen mehr zu.

    Dieses Vorgehen entspricht der aktuellen Rechtslage, die auch von wichtigen Reiseverbänden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene vertreten wird.

    Die FTI GROUP sagt daher seit 14.03.2020 keine Reisen mehr auf Grund geänderter Einreisebestimmungen in Verbindung mit dem Coronavirus von ihrer Seite ab, die der Gast nicht antreten kann, weil:

    - für ihn ein Einreiseverbot in das Land besteht, da er eine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzt oder

    - für ihn ein Einreiseverbot in das Land besteht, da er sich vorher in bestimmten Ländern aufgehalten hat oder

    - er sich nach Einreise in Quarantäne begeben muss.

    Für die oben aufgeführten Fallgestaltungen sind keine kostenfreien Umbuchungen oder Stornierungen zugelassen. Es gelten die AGB.

    Bereits abgesagte Reisen sind davon nicht betroffen.

    AUSNAHMEN:

    1. In Fällen, in denen die FTI GROUP die Flugleistung (z.B. wegen Annullierung des Fluges) oder die Hotelleistung (wegen Quarantäne des gebuchten Hotels) nicht mehr zur Verfügung stellen kann und auch keine alternative Beförderung/Unterbringung anbieten kann, wird die Reise abgesagt bzw. wird eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung angeboten.

    2. Buchungen bzw. Neubuchungen, welche im Buchungszeitraum seit 01.03.2020 getätigt worden sind bzw. bis 18.04.2020 noch getätigt werden, können laut unserer "Kostenfreien Stornierungsmöglichkeit" weiterhin bis spätestens 14 Tage vor Anreise, jedoch bis spätestens 30.04.2020, über das jeweilige Service Center kostenfrei storniert werden. Bitte beachten Sie dazu, die gesonderten Konditionen auf der FTI GROUP Serviceseite. Bei einer späteren Stornierung gelten ebenfalls wieder die Stornobedingungen laut AGB.

    Wie gewohnt werden wir unsere gemeinsamen Kunden weiterhin proaktiv nach Abreisedatum informieren, sollte ihre Reise von verschärften Einreisebestimmungen im Zielgebiet betroffen sein.

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Wir empfehlen Ihnen sich stetig auf der Seite Ihres Abflughafens über den Status Ihres Fluges zu informieren.

    Bitte sehen Sie von Anrufen in unserem Servicecenter ab, da wir den Status Ihrer Reise auch nicht einsehen können.

    Diese Information ersetzt die unserseits vorab gesendeten E-Mails.

    Wir hoffen, das Sie Ihren wohlverdienten Urlaub wie geplant genießen können

    Viele Grüße

    Ihr Reiseteam

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