SE bietet unterschiedliche Leistungen mit höchst unterschiedlichen Vertragsbedingungen an. Welche genau auf Oloa1 Buchung zutrifft ist leider nicht bekannt.
Es wird letztlich darum gehen, ob einer Forderung nach Kompensation auf der Grundlage der präzisen Ausgangssituation rechtlich zuzustimmen ist oder nicht. Um das abschließend zu bewerten fehlen schlichterdings maßgebliche Spezifikationen.
Es kann in den AGB eine einfache Regelung "Annahme bei fehlendem Widerspruch" für Änderungen vereinbart werden. Im Zweifel muss man die Angemessenheit gerichtlich klären lassen / die AGB gerichtlich angreifen. Hierzu gehört auch die Bewertung des Aspekts "wesentlich".
Ob Oloa1 die Absicht der Kompensation verfolgt ist für mich soweit gar nicht erkennbar. Hier jetzt episch über das anzuwendende Vertragsrecht zu reüssieren erscheint mir daher einigermaßen sinnlos und ich möchte mich auf die allgemeinen Aussagen zunächst beschränken.
Die Aussage "nach deutschem Recht muss eine Mail mit Empfangsbestätigung verschickt werden" ist jedenfalls falsch.