• Kourion
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    geschrieben 1662020458760 , zuletzt editiert von Kourion

    @wukovits

    Habe mich etwas unklar ausgedrückt.

    Meine Bemerkung "wenn es sie geben würde... usw." bezog sich auf deinen Satz "dynamische Angebote, die sofort bezahlt werden müssen"

    So gut wie sofort bezahlen muss man m. W. bisher nur bei sehr kurzfristiger Buchung.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1662026580440

    Ein kompletter Verzicht auf das Vorkassenprinzip wird - wie bereits mehrfach dargestellt wurde - nicht möglich sein. Letztendlich steht hinter dem Ganzen das Problem - und das ist in der Tat eines - dass die gesamte Leistung vor deren Erbringung bezahlt wurde. Das ist unabhängig von dynamischer Produktion oder klassischem Veranstaltergeschäft - bei Abflug ist das Geld für den Verbraucher weg.

    Hier wären aber auch andere Lösungen denkbar, die das Risiko im Falle der Nichterfüllung (manchmal auch nur gefühlter Nichterfüllung ...) einzig auf den Verbraucher (neudeutsch: das Verbrauchende ... :flushed: ) abwälzt. So könnte ein Teil des Reisepreises, so 10 % z.B. - auf ein Treuhand- oder Sperrkonto gezahlt werden. Klappt alles erhält der Veranstalter nach Reiseende den Betrag, gibt es Streitigkeiten bleibt das so lange gesperrt bis der Streit - wie auch immer - beigelegt ist. Das würde einiges erheblich verkürzen, auch auf Veranstalterseite. Denn die müssten dann schneller in die Puschen kommen um das Geld zu erhalten und der Verbraucher könnte nicht einfach Mondbehauptungen aufstellen wie "Essen war zu kalt" oder was sonst auch immer so vorgetragen wird.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1662027398128

    Ja alles schön und gut, hier geht es aber hauptsächlich um nur Flüge.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1662027839549

    Nein, das tut es nicht. Bei Nur-Flug habe ich heute schon - wie auch bei der Bahn - die Möglichkeit am Reisetag am Schalter ein Ticket für einen tatsächlich auch stattfindenden Flug zu erwerben - das ist dann halt teurer aber eben mein Wahlrecht. Bei einer Pauschalreise habe ich dieses Wahlrecht so nicht.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1662028822400 , zuletzt editiert von HABERLING

    In dem Artikel geht es aber nur um LVU und nicht um RV.:blush:

    Zitat: Passagiere sind es leid, den Airlines zinslose Kredite zu geben

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1662029586266

    Die neue Absicherung von Kundengeldern im Sinne der EU VO basiert auf einer derartigen Methode, NeckarSchwabe.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
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    geschrieben 1662030103765

    Ah, interessant, wusste ich so nicht - man wird doch jeden Tag schlauer! Aber das ist dann eine Globalabsicherung für Insolvenzen etc. und keine individuelle für Reisemängel.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1662030327265 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Korrekt. Allerdings ist eine Absicherung für Mängel wohl auch nirgendwo ein Thema. Ich denke gerade an den Verriss eines Paares, das sich in einem ausgewiesenen Familienhotel über die Anwesenheit zahlreicher Kinder beschwerte. Wie soll man eine treuhänderische Rücklage für solche subjektiven Vorbehalte rechtfertigen?

    Undenkbar!

    Das Problem waren ja Insolvenzen oder Streichungen aufgrund von Corona und die schleppende Erstattung bzw. der Clinch um die Gutscheinlösung. Außerhalb solcher elementaren Störungen geht es wirklich zumeist nur um Petitessen von gesalzener Butter, die nicht zu Nutella passt oder die zu weiche Matratze.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holly-man
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    gesperrt
    geschrieben 1662030519949

    @neckarschwabe sagte:

    Letztendlich steht hinter dem Ganzen das Problem - und das ist in der Tat eines - dass die gesamte Leistung vor deren Erbringung bezahlt wurde.

    Könntest Du das mal genauer spezifizieren. Nenne mir bitte mal die Leistungen, die von den LVU's vorab für "meinen" Flug bezahlt werden müssen, weswegen sie mein Geld vorab benötigen.

    Das von Dir genannte "Problem" wird m.M.n nur vorgeschoben.

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1662031204219

    Ich habe hier nicht alles verfolgt (aus Gründen...), aber ich fände es doof, wenn ich erst am Schalter am Flughafen bezahle und dann erst, nachdem alle bezahlt haben und der Kapitän genug Geld dabei hat, das Flugzeug aufgetankt wird oder die Getränke beim Shop um die Ecke geholt werden.

    :stuck_out_tongue_winking_eye::sunglasses:

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