@Brigitte sagte:
Aber ich sehe die türkische Rechtssprechnung alles andere als konsequent.
In Marcos Namen betreibt man hier "willkürliche Politik". Dieses scheinheilige, "wir sind nicht immer supergenau, aber damit die Deutschen sehen, wie genau wir hier arbeiten...blablabla...dauerts ewig lange".
Gleichzeitig wird aus willkürlichen Gründen zweimal schon verlegt.
Einmal, weil der Richter Urlaub hat. Wieso setzt man diesen Termin fest, das hat man doch vorher schon gewußt. Absicht?
Dieses mal schiebt man´s auf die 13jährige. Wie viele Untersuchungsergebnisse und Aussagen braucht man eigentlich vor Ort? Hoffentlich kommt keiner auf den Gedanken und verlangt eine neue Untersuchung.
Ironie on: hoffentlich ist sie noch Jungfrau? Ironie out.
Dann die Verurteilung des Türken aus ähnlichen Gründen. Die müsste man logischerweise aufheben, wenn man Marco freispricht.
Und der absolute Super Gau.
Der neue Staatspräsident der Türkei Abdullah Gül ein Tugendwächter ....der übrigens 30 jährig eine 15 jährige heiratete......
Wie hat Wulf Eberhard Schönbohm 2003 schon sehr richtig gefragt:
Die neue türkische Regierungspartei AKP – islamistisch oder islamisch-demokratisch?
Wenn ich Marcos und den Fall des türkischen Hotelarbeiters betrachte, dann neige ich, zu islamistisch stark angehaucht. Denn unter Demokratie verstehe ich was anderes.
Natürlich kann man darüber spekulieren, welche Beweggründe der türkische Richter hat, zweimal einen angesetzten Termin zu verschieben. Man hat ja auch mal vermutet, er mache das, um "den Deutschen bzw. der EU" zu beweisen, dass man die von der EU gewollte Demokratie umsetzt. Aber auch der türkische Richter schreibt sich seine Gesetze nicht selbst, er kann nur das anwenden, was als Gesetzesvorlage vorliegt - unabhängig von der Frage, WARUM er so entscheidet, wie er entschieden hat.
Nichts anderes passiert auch in Deutschland und überall in der westlichen Welt. Genau das ist doch der Grund, warum Urteile in Bremen anderes ausfallen als in Castrop-Rauxel oder München - aber alle werden gefällt unter Zugrundelegung der herschenden Rechtsprechung.
Es hat in der Presse gestanden, dass es ein Gutachten eines türkischen Arztes gäbe, wonach die 13-jährige Jungfrau sei. Aber vielleicht ist es in der Türkey auchso wie bei uns, dass jeglicher sexueller Kontakt zu minderjährigen verboten ist. Der "Vollzug des Letztmöglichen" würde die Sache nur strafverschärfen, aber nicht zwangsläufig zum Freispruch führen. (Möglicherweise wäre die deutsche Justiz da etwas toleranter).
Gruß, hardy