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  • Sandra78
    Dabei seit: 1155168000000
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    geschrieben 1176282273000

    @'mabysc' sagte:

    @Caribeangirl:

    Du wirst Dich wundern was eine Hausratversicherung so alles zahlt. :D

    Mein Bruder wurde vor Jahren ausgeraubt :(- Uhr und Geld waren futsch ... die Hausrat hat es ersetzt. :D

    Wenn Dir im Urlaub im Hotelzimmer der Koffer geklaut wird .... zahlt die Hausrat. Natürlich müßen die Umstände "passen" aber ich hätte es auch nicht gedacht. Wir haben vor 2 Monaten eine neue HR abgeschlossen und er Vertreter hat mir solche Beispiele bestätigt.

    Grüße

    Marcus

    Halli Hallo,

    also das die Hausrat einen geklauten Koffer zahlt ist mir ja komplett neu.Vielleicht kann man bei der Hausratsversicherung darüber zusätzlich eine Versicherung abschließen aber das diese Leistung inkudiert ist kann ich mir nicht vorstellen, diesen Absatz aus den AGB`s der Versicherung würde ich gerne mal lesen.

    LG

    Sandra

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  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1176284367000

    frische Luft,

    wie kommst Du darauf, daß ich dafür argumentiere, daß ein Hausbesitzer die Risiken Leitungswasser, Sturm/Hagel nicht versichert???

    Ich will dieses Gespräch nicht weiter vertiefen, nur noch so viel:

    Es gibt heute keine einheitlichen Bedingungen mehr, die Versicherer bieten Bündelprodukte, die sich in Einzelheiten unterscheiden, sie (die Versicherer) sind in ihrer Vertragsgestaltung völlig frei.

    Die Bedingungen, die kostenfreie Einschlüsse bieten, nennen sich z.B. EFH und MFH 2002 und 2003, sie heißen weiterhin WV 2005, HV 2005, MP 2005, EP 2005, WP 2005...

    AFB 94, VGB 88, VHB 84 und 92 us., usw. sind längst Geschichte.

    Das sollte nun aber wirklich genug Nachhilfe gewesen sein, dieses Thema beantwortet nicht die Eingangsfrage.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1176295865000

    @sandra 78

    der einfache diebstahl deines koffers ist im rahmen der hausratversicherung nicht mitversichert. für solche fälle gibt es die reisegepäckversicherung. (die aber auch ihre ganz besonderen fälle hat, in denen sie leistet).

    wird aber in deinem hotelzimmer eingebrochen und die einbruchspuren sind auch sichtbar, dann ist dein hausrat über die außenversicherung (wie erika schon bechrieben hat : begrenzt auf 10%der vsu) mitversichert.

    wenn du dir deine bedingungen durchliest mußt du mal auf den paragraphen : "außenversicherung" achten. der dürfte in so ziemlich jedem bedingungswerk vorhanden sein.

    p.s.: auch wenn du beraubt wirst, oder es steht jemand vor dir und sagt:entweder dein geld oder dein portemonnaie!, dann ist auch sowas über die hausrat gedeckt.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1176296259000

    @erika

    deine ausführungen decken sich soweit mit meinen kenntnissen.

    nur bei dem punkt fahrraddiebstahl in verbindung mit einbruch, da stimmte ich nicht so ganz zu. bzw. ist es vielleicht unglücklich formuliert.

    einfacher fahrraddiebstahl: meistens begrenz bis 1,2,3 % der vsu.nur wenn das fahrrad in gebrauch war und auch wieder gebraucht werden sollte und nur bis 22 uhr.

    fahraddiebstahl mit einem einbruch : es gehört ja alles zum hausrat, dann könnte man ja sagen

    cd-diebstahl in verbindung mit einem einbruch.

    wenn du weiß, was ich meine.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Sandra78
    Dabei seit: 1155168000000
    Beiträge: 2460
    geschrieben 1176296527000

    @'Lexilexi' sagte:

    @sandra 78

    der einfache diebstahl deines koffers ist im rahmen der hausratversicherung nicht mitversichert. für solche fälle gibt es die reisegepäckversicherung. (die aber auch ihre ganz besonderen fälle hat, in denen sie leistet).

    wird aber in deinem hotelzimmer eingebrochen und die einbruchspuren sind auch sichtbar, dann ist dein hausrat über die außenversicherung (wie erika schon bechrieben hat : begrenzt auf 10%der vsu) mitversichert.

    wenn du dir deine bedingungen durchliest mußt du mal auf den paragraphen : "außenversicherung" achten. der dürfte in so ziemlich jedem bedingungswerk vorhanden sein.

    p.s.: auch wenn du beraubt wirst, oder es steht jemand vor dir und sagt:entweder dein geld oder dein portemonnaie!, dann ist auch sowas über die hausrat gedeckt.

    @ lexilexi

    Vielen Dank, dass wusste ich noch nicht.Schön das man nie auslernt :-)

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  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1176301969000

    Lexilexi,

    das meinte ich: der einfache Diebstahl eines Fahrrades muß seit den VHB 84 gesondert eingeschlossen werden; der Beitrag richtet sich z.B. nach dem Wert des Fahrrades (auch hier sind andere Vertragsmodalitäten möglich.

    Es stimmt, auf die Klauseln 6-22.oo, Fahrradschloß, Gebrauch oder gemeinschaftlicher Fahrradabstellraum, bin ich nicht eingegangen.

    Steht das Rad im verschlossenen Keller oder der Garage und es wird eingebrochen, ist das Fahrrad über Einbruchdiebstahl versichert.

    Sandra,

    wie ich weiter oben schrieb, sind Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung in einem anderen Gebäude befinden, im Rahmen der Außenversicherung gegen die gleichen Risiken versichert wie zu Hause - also gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub ... s.oben.

    Dazu gehört Dein Gepäck (= Hausrat) in Hotelzimmer, Appartment oder Ferienhaus.

    Die Entschädigungsgrenze liegt, wie von Lexilexi und mir benannt, bei 10 % der Hausrat-Versicherungssumme.

  • Sandra78
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    geschrieben 1176302815000

    Das heisst also wenn mir im Urlaub aus dem Hotelzimmer eine Kamera oder ähnlich " wertvolles " gestohlen wird und die Einbruchsspuren sichtbar sind, die Polizei informiert ist etc. der Schaden in , von Euch , genannter Höhe ersetzt wird?

    Danke und LG

    Sandra

    Sorry das ich gerade etwas vom eigentlichen Thema abweiche ;-)

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  • Erika1
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    geschrieben 1176303104000

    Sandra,

    ja, wie gesagt, bis zu 10 % Deiner Hausrat-Versicherungssumme.

    Ganz wichtig ist die Erstattung einer Anzeige bei der örtlichen Polizei, man sollte selbst Fotos machen und die Anzeige zusammen mit einer "Stehlgutliste", Anschaffungsbelegen, Quittungen usw. bei der Versicherung einreichen.

    In Deutschland ist die Stehlgutliste schon bei der Polizei einzureichen, denn alles, was nicht drauf steht, muß von der Versicherung nicht ersetzt werden, Nachmeldungen für die Liste können mit Schwierigkeiten verbunden sein.

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