Mich würde dann noch interessieren,was passiert,falls jetzt die ETW-egal ob schon komplett abgezahlt oder noch nicht-mal zerstört wird durch Feuer ,Gasexplosion o.ä (will hoffen das sowas nie passiert!). Aber wenn doch: Ist das bereits eingezahlte Geld dann futsch,bzw wie ist das mit den noch ausstehenden Beträgen? Die Wohnung "existiert" ja dann nicht mehr.Kommt dafür die Versicherung auf? Braucht man noch irgendwie eine andre Versicherung ,ausser jetzt wie bei der Miete (Hausrat)?
Mietwohnung oder Eigentumswohnung?
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geschrieben 1176153847000
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geschrieben 1176160572000
@woodstöckchen
neben der Hausratversicherung (richtet sich nach dem Wert der Wohnungseinrichtung bzw. Quadratmeter) braucht man dringend eine Feuerversicherung. Diese richtet sich ebenfalls nach Quadratmeter bzw. wird das Objekt in Augenschein genommen. Auch sollte geklärt sein, ob eine Wasserschadenversicherung bzw. Sturmversicherung mit dabei ist. Erstattet wird dann bei seriösen Versicherungen das, was es kosten würde das Objekt wieder zur jetzigen Zeit herzurichten mit Entsorgung usw.
LG
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geschrieben 1176161020000
Woody, wenn man eine ETW hat, schließt man automatisch auch eine Feuer-Versicherung und auch eine Haftplichtversicherung ab. Und eine Hausratsversicherung und private Haftpflicht sollte man sowieso haben.
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geschrieben 1176167568000
Keine Situation lässt sich pauschal klären.
Ob Heizung oder Fenster oder ähnliches, alles kostet Unterschiedlich und das muss der Mieter mittragen.
Wer nicht Zahlt der fliegt eben, klappt wunderbar mit guten Anwälten.
Es gibt noch viel zu sehen, lasst uns Reisen.... -
geschrieben 1176167775000
Vom Gesetz her braucht man als Eigentümer eine Gebäudebrandversicherung.
Der Beitrag dafür wird über die Quadratmeter abgerechnet. Das sagte aber carsten schon.
@ Reiselady
Die Hausratvers. greift doch nur bei Einbruch oder sehe ich das falsch.
Ich hatte selbst schon eine ( ließ ich mir leider mal aufschwatzen ), hab sie aber schnellstmöglichst wieder gekündigt, da ich mitbekommen hatte, dass die deinen Hausrat erst ersetzen, wenn eingebrochen wurde und geklaut / kaputt gemacht wurde.
Die Gebäudebrandversicherung ist jedenfalls gesetzlich vorgeschrieben.
LG
Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er. -
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geschrieben 1176195014000
@ Lexilexi
Solch ein Rundumschlag hilft niemandem weiter. Wenn Du mit bestimmten Beiträgen von Mitusern nicht einverstenden bist, dann sag' bitte, mit welchen und warum.
><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o>< -
geschrieben 1176197562000
Halli Hallo,
nur ein kleines Versicherungsbeispiel
Wir hatten mal Grundwasser im Keller und das sogar ziemlich stark weil das so ein " Tiefkeller " ist.Die Schäden an unseren Sachen die im Keller lagerten zahlte die eigene Hausratversicherung und die Schäden an den Holzverschlägen und an den Gemäuern zahlte die Gebäudeversicherung die über die Wohnungsverwaltung abgeschlossen ist.Wie frische Luft schon schreibt schließt diese Versicherung immer die Wohnungsverwaltung ab und die Versicherungsbeiträge dafür zahlt man zusammen mit in seinen Betriebskosten. Ist man privater Häuslebauer muss man sich darum natürlich selber kümmern.
Für uns war damals die Hausratsversicherung Gold wert und wir würden einen ****** tun sie zu kündigen, ich denke auch das dass mit eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist.
LG
Sandra
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