• Sandra78
    Dabei seit: 1155168000000
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    geschrieben 1176200268000

    Hallo frische luft,

    nee, es war kein Regenwasser sondern richtiges Grundwasser weil damals hier eine Pumpe im Hauptwerk Spandau abgestellt wurde, war ein Riesenärger im ganzen Haus.

    Vielleicht hatten wir Glück da es unser erster Schaden war den wir überhaupt jemals gemeldet haben und sie waren deswegen so kulant....nobody knows ;-) aber auch die anderen Eigentümer haben Ihre Schäden bezahlt bekommen, da kam richtig jemand vom Amt und hat das alles begutachtet und bescheinigt.

    LG

    Sandra

    Avatarbild Made by Chriwi ;-) Febr. / März 2012 Bonaire-Curacao-Miami :-)
  • holzwurm
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    geschrieben 1176202503000

    Wenn es finanziell machbar ist würde ich generell zu einer Eigentumswohnung oder sogar einem eigenen Haus raten.

    Man muß zwar einen großen Batzen an Schulden abzahlen wenn man nicht so viel Eigenkapital hat. Aber man hat was fürs Alter. Ebenso kann man bei Eigentum in den Räumlichkeiten mehr oder weniger tun und lassen was man will und muß nicht jedesmal den Vermieter fragen darf ich dies oder jenes. Es fängt ja schon bei den Haustieren an.

    Gruß

    holzwurm

  • salvamor41
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    geschrieben 1176205058000

    @'holzwurm' sagte:

    .... Aber man hat was fürs Alter...

    Ja, es ist im Alter schön, wenn man in den gewohnten vier Wänden bleiben kann. Voraussetzung ist allerdings, daß man sich das Haus dann noch leisten kann. Es ist nämlich keineswegs so, daß man dann überhaupt nichts mehr zahlen muß, das klang ja auch schon an in einigen Beiträgen. Wer nichts angespart hat und die weiter laufenden Kosten für das Haus von seiner womöglich schmalen Rente/Pension bezahlen muß, sieht alt aus.

    "Sich leisten" auch in dem Sinne, daß die selber zu leistende Unterhaltspflege des Hauses viele ältere und alte Menschen körperlich überfordert. Wir kennen einige von unseren Bekannten, die ihr Haus verkauft haben (nicht immer zu günstigen Konditionen!) und sich eine pflegeleichtere Eigentumswohnung zugelegt haben.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
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  • carstenW.
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    geschrieben 1176220141000

    Jetzt muß ich doch nochmal fragen. Habe mir eben den Link von Woodstöckchen bzgl. Energiepaß durchgelesen. Irgendwie komme ich aber damit nicht ganz zurecht, was das alles im Klartext heißt. Wer kann mar da helfen?

    Meine Fragen: Seite 2 des Links steht das es nur bei Neuvermietungen usw. relevant ist.

    Seite 5 jedoch steht das ab 2008 eine Pflicht besteht. Wie wirkt sich soetwas jetzt auf vermietete Einfamilienhäuser aus?

    LG

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1176238846000

    So, für die es interessiert bzgl. Energiepaß. Genaues spruchreifes gibt es ja noch nicht. Auch weiß man noch nicht genau, wie es sich wann entwickelt. Die Aussagen verschiedener Fachleute, die ich befragt habe, sind recht unterschiedlich. Jeder sagt was anderes. Warten wir einfach mal ab.

    LG

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  • Erika1
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    geschrieben 1176248869000

    Zur Hausratversicherung:

    Feuer, direkter Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus in Verbindung mit dem Einbruchdiebstahl, Raub, Fahrraddiebstahl in Verbindung mit Einbruch. Einschließen kann man Überspannungsschäden, einfachen Fahrraddiebstahl, weitere Elementarschäden wie Erdbeben, Vulkanausbruch, Überschwemmung, Schneebruch. Im Rahmen der Außenversicherung (z.B. im Urlaub) versichert gegen die gleichen Risiken, meist in Höhe von 10 % der Versicherungssumme.

    Ich hoffe, ich habe nichts vergessen...

    Hausrat ist alles das, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, bis hin zur Konservendose.

    Das, was man nicht mitnehmen kann, gehört zur Gebäudeversicherung:

    Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, direkter Blitzschlag, Absturz eines bemannten Luftfahrzeuges. Je nach Bedingungen, Rückstau, Überschwemmung, Zu- und Ableitungsrohre, Erdbeben, Vulkanausbruch, Schneebruch, Anprall eines Kraftfahrzeuges...

    das alles nur mal ganz spontan, Lexilexi möge mich korrigieren oder ergänzen.

    Zudem gibt es m.W. außer in Baden Württemberg keine Verpflichtung, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. In BW sogar mit Elementarschäden.

    Kreditinstitute verlangen i.d.R. vom Kreditnehmer eine Feuerversicherung, während die Risiken Leitungswasser, Sturm/Hagel vom Kreditnehmer selbst getragen werden können.

    Die Gewichtung der Abschlüsse sollte so aussehen, daß die Absicherung der Berufsunfähigkeit an erster Stelle stehen sollte. Dann kommt die Haftpflicht, dann das Gebäude im Eigentum. Und dann erst mal nichts... 2 oder 3.000 Euronen für einen Hausratschaden kann man aufbringen, aber wenn kein Einkommen mehr erzielt werden kann auf Grund von Krankheit oder Unfall, können keinerlei Verbindlichkeiten mehr erfüllt werden. Die mickrigen Zuwendungen über die gesetzlichen Kassen kann man vergessen.

    Das war ein Überblick in aller Kürze, wobei es jedem zu empfehlen wäre, einfach mal in seine Versicherungsbedingungen zu schauen - sooo klein gedruckt sind die nicht - und ggf. nachzubessern. Alle paar Jahre ändern sich die Bedingungen und man tut gut dran, seinen Vertrag anzupassen... oft wird es sogar günstiger.

    Ich habe fertig.

    Zumal es heute Vertragsgestaltungen gibt, die Risiken versichern, die alleine nicht oder nur sehr teuer zu versichern sind.

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  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1176276510000

    frische Luft,

    das war eine spontane Aufzählung und nicht abgeschrieben, das brauche ich nicht.

    Auch in Hessen gab es das Gebäude-Monopol, aber ausschließlich für Feuer. Für Leitungswasser und Sturm waren die Sachversicherer zuständig, während der Monopolist nur Feuer (und sonst nichts) versichert hat.

    Auch heute noch gibt es 100.000e von Nur-Feuer-Verträgen in Hessen, weil vielen Hausbesitzern der Schutz für Leitungswasser, Sturm/Hagel zu teuer ist.

    Was die zusätzlichen, kostenfreien Einschlüsse angeht:

    Auch ich spreche von Otto-Normalverbraucher. Gemeint habe ich hier in der Hausratversicherung: Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Diebstahl von Gartenmöbeln auf der Terrasse etc.

    Erwähnt habe ich nicht Glas, den Einschluß von Glaskeramik-Kochflächen, die Erhöhung der Wertsachen usw., usw. - es ist eben ein weites Feld.

    Daß man den einfachen Diebstahl von Fahrrädern gegen Beitrag mitversichern kann, habe ich geschrieben - Deine "Korrektur" war also überflüssig.

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