@salvamor41 sagte:
Rechts vorbeifahren! Das gilt nicht als überholen!
Hallo salvamor,
wilkommen in unsers HC-Fahrschul-Stunde.
Unser heutiges Thema:
Vorschriftsmäßige überholen im Straßenverkehr
Dazu sagt uns der Paragraph 5 im Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgendes: "Es ist links zu überholen".
Ausnahmen gibt es jedoch, wenn auf mehreren Fahrstreifen sich Fahrzeugschlangen in einer Richtung gebildet haben (z.B. bei Stau oder zäh fließendem Verkehr). Dabei darf auf der linken Spur höchsten 60 km/h gefahren werden. Dann ist – mit maximal 20 km/h mehr – ein schnelleres Überholen erlaubt.
In Bereichen von Autobahnkreuzen ist das Rechts-Überholen von Fahrzeuge erlaubt, wenn auf der durchgehenden Fahrbahn der sogenannte "Breitstrich" und die Richtungstafeln vorhanden sind.
Zum Abschluß unserer Schulstunde noch ein paar Spartipps für Bußgelder und für unser Punktekonto in Flensburg:
Lieber beim rechtsseitigen Überholen den Standstreifen benutzen: 50 € und 2 Punkte.
Ansonsten – wenn noch platz ist – auf der rechten Spur überholen: 50 € und 3 Punkte.
Drängeln: 250 € und 4 Punkte.
Weiterhin gute Fahrt!
Gruß
Dylan