Aha, es handelt sich also um ein Vikingen Infinity 2.3 - hoffentlich mit einem besseren Endprodukt!
An sich ist deinen Ausführungen nichts hinzuzufügen, doc.
Ergänzen möchte ich nur noch hinsichtlich des von mir infrage gestellten Satzes des Reisebüros:
Der Veranstalter geht derzeit begründet davon aus, den Vertrag erfüllen zu können. Insofern ist eine eigenmächtige (quasi vorsorgliche) Umbuchung aktuell nicht möglich, vielmehr müsste kostenpflichtig storniert und neu gebucht werden. Erst wenn feststeht, dass eine mängelunbehaftete Vertragserfüllung nicht gewährleistet ist, erhalten die Betroffenen ein Umbuchungsangebot, welches sie bei Nichtgefallen ablehenen und ihre Zahlungen zurückverlangen können.
Ein kluger Rat ist die vorsorgliche Ankündigung des Begehrens einer sofortigen Rückreise, sofern das Hotel bei der Ankunft nicht zur Verfügung steht. Daraus resultieren zusätzliche Schadenersatzansprüche in Höhe von ca. 50% der Reisekosten. Diese hat man auch, wenn die alternativen Angebote (Bezug: Bedenken der preiswerten Bucher) objektiv nicht gleichwertig sind, i.e. wesentliche Merkmale fehlen. Demnach beliefe sich der Anspruch nicht nur auf 1400€ sondern auf 2100€.
Ich wünsche allen Beteiligten viel Glück. Leider gibt es für entgangene Vorfreude keinen Schadenersatzanspruch.
Vielen Dank für die ...