• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1497458297998

    Aha, es handelt sich also um ein Vikingen Infinity 2.3 - hoffentlich mit einem besseren Endprodukt! :flushed:

    An sich ist deinen Ausführungen nichts hinzuzufügen, doc.

    Ergänzen möchte ich nur noch hinsichtlich des von mir infrage gestellten Satzes des Reisebüros:

    Der Veranstalter geht derzeit begründet davon aus, den Vertrag erfüllen zu können. Insofern ist eine eigenmächtige (quasi vorsorgliche) Umbuchung aktuell nicht möglich, vielmehr müsste kostenpflichtig storniert und neu gebucht werden. Erst wenn feststeht, dass eine mängelunbehaftete Vertragserfüllung nicht gewährleistet ist, erhalten die Betroffenen ein Umbuchungsangebot, welches sie bei Nichtgefallen ablehenen und ihre Zahlungen zurückverlangen können.

    Ein kluger Rat ist die vorsorgliche Ankündigung des Begehrens einer sofortigen Rückreise, sofern das Hotel bei der Ankunft nicht zur Verfügung steht. Daraus resultieren zusätzliche Schadenersatzansprüche in Höhe von ca. 50% der Reisekosten. Diese hat man auch, wenn die alternativen Angebote (Bezug: Bedenken der preiswerten Bucher) objektiv nicht gleichwertig sind, i.e. wesentliche Merkmale fehlen. Demnach beliefe sich der Anspruch nicht nur auf 1400€ sondern auf 2100€.

    Ich wünsche allen Beteiligten viel Glück. Leider gibt es für entgangene Vorfreude keinen Schadenersatzanspruch.

    @doc3366

    Vielen Dank für die :hibiscus::relaxed: ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ajik
    Dabei seit: 1496683828475
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    geschrieben 1497547980612

    Vielen Dank doc und vonsschmeling fuer die Erklaerung. ich bin jetzt klueger als bevor :-)

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    gesperrt
    geschrieben 1497548206236

    Gerne! Und mach`Dir keine Sorgen um die Sprache, den Komparativ hast Du schonmal drauf, das schaffen viele Deutsche nicht, ok, die Rheinländer sind wie immer etwas schlauer und haben für sich "als wie" reklamiert, damit sie ihn nicht vergeigen können :stuck_out_tongue_closed_eyes:

  • oehm-80
    Dabei seit: 1281484800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1498200821860

    Hallo Zusammen,

     

    ich habe im August das LTI Amada Colossos auf Rhodos gebucht über ITS.

    Das Hotel wird lt. den Informationen auf der Internetseite des Hotels abweichend zu der Katalogbeschreibung von ITS ohne Hallenbad, Spielzimmer und Fitnessraum eröffnet werden ( wenn es denn im August eröffnet wird ).

    Auf das Hallenbad und das Spielzimmer kann ich sicherlich im August verzichten, für uns ist es jedoch nicht tragbar unseren Urlaub zwei Wochen in einem Hotel ohne Fitnessraum zu verbringen. Eine Umbuchung auf ein anderes Hotel ist mangels Alternativen bei ITS eigentlich keine Option, habe ich aufgrund der fehlenden Katalogleistungen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung ? Für uns stellt dies einen erheblichen Mangel da, wie ist hier die Rechtslage ?

     

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1499796028523

    Ein fehlender Fitnessraum ist eine Unannehmlichkeit, kein Grund deswegen den Vertrag zu kündigen ohne für einen Ausgleich in Anspruch genommen zu werden.

    Über eine Umbuchung lässt sich sicherlich verhandeln, diese wird allerdings sehr wahrscheinlich Kosten verursachen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1522600540585 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Hier mal der Link direkt zur Seite im Thread ...

    wobei hier bereits episch zum Sachverhalt der Vereitelung und den daraus resultierenden Ansprüchen vorgetragen wurde.

    Man muss also nicht viral auf die Malediven reisen um Basisinformationen hinsichtlich seines Anspruchs zu finden :wink:.

    Darüber hinaus sind Einzelfälle sehr detailliert zu betrachten und kann sicherlich weder hier noch dort ein Betroffener allein nach der Lektüre der Beiträge erhärten, ob seiner Causa eine Vereitelung zu Grunde liegt.

    Schließlich gilt es eine erhebliche Anzahl von Parametern zu berücksichtigen und bleiben selbstverständlich prozessuale Risiken, da die gegenständliche Entscheidung eine Einzelfallentscheidung war und kein grundsätzlicher Spruch.

    Wenn man demnach ein "gleich- oder höherwertiges Hotel" 300m entfernt der gebuchten Herberge in Faliraki oder Golfo Aranci angeboten bekommt ist nichts vereitelt. Das Urteil berücksichtigt vielmehr die Besonderheit, dass das Kriterium "räumliche Nähe" im Atoll kaum zu erfüllen ist und daher die zur Hemmung einer Vereitelung maßgeblichen Eigenschaften gar nicht erst geboten werden können.

    Im gegenständlichen Verfahren erfolgte die Mitteilung zudem unmittelbar vor der Abreise.

    Ein Rückschluss auf evtl. Ansprüche könnte demnach ohne genaue Prüfung fatal daneben liegen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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