• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1433868463000

    Wenn ich mich recht erinnere, sind im "Resta Reef" die "Emperor Divers". Das "Resta Reef" ist in unmittelbarer Nachbarschaft zum "Resta Grand" und die Entfernung zur Tauchbasis dürfte hier in etwa den Entfernungen der eigentlich gebuchten Unterkunft plus Tauchbasis in Port Ghalib entsprechen. Je nachdem wo sich das "Rehana" in Port Ghalib befindet, ist die tatsächliche Wegstrecke zur Tauchbasis (ich vermute mal die "Extra Divers"? ) sogar weiter. Durch die Beschaffenheit der Marina ergeben sich teils längere Wegstrecken "außen herum".

    Wird wert auf's schnorcheln am Hotelstrand gelegt, sehe ich das "Resta" gar Welten vor dem Rehana.

    ...aber all dies ändert natürlich nichts an den rechtlichen Aspekten.

    Edit:

    Ich möchte ebenfalls sehr stark bezweifeln, daß es einen wesentlichen Entferungsunterschied der beiden Hotels zum Airport gibt. Auch die Geräuschkulisse der (landenden) Flugzeuge dürfte gleich "stark" (sehr gering!) sein.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • mirocomp
    Dabei seit: 1433721600000
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    geschrieben 1433869722000

    Tja, da habe ich mich schon erkündigt, es ist eine kleine Tuachbasis (vermutlich neu nachdem eine 2011 geschlossen hat) sie sprechen kein Deutsch, es gibt keine bzw. habe nicht gefunden Internetseite. Meine Freundin wollte Tauchkurs machen (drum wäre Deutsch perfekt), tauchen nicht mit Nitrox etc. Ich habe Absicht gehabt weitere Kurse zu belegen und und und (da muss man ein wenig tiefer einblicken) Bei Bootsausflügen immer Anreise nach Port Ghalib - solltes Du das Ganze Equipment mal hin und her geschleppt haben - dann weißt Du wie es ist :-). Nicht deswegen habe ich das Hotel direkt in Port Ghalib ausgesucht :-) gebucht und mit der dortigen Tauchbasis alles abgeklärt. Zum Glück habe ich nciht alles bezahlt - war schon am Enter drücken !!!Gründe könnte ich mehrere aufzählen. Ich möchte hier nicht disskutieren sondern dachte ich mir zumindest, dass ich von erfahrenen Leuten Hinweis kriege was und wie soll ich konkrett vorgehen um RV dazu zu bewegen eine echte Alternative anzubieten oder wie soll ich vorgehen wenn ich Schadensersatz beanspruchen möchte - wäre die letzte Wahl aber die ziehe ich in Betracht, wobei ein Urlaub wäre mir viel lieber. Den so ein Zirkus mit RV habe ich noch nicht gehabt. Es ist irgendwann immer das erste Mal...

    P.S. Ja es handelt sich um Extra Divers - die liegen mir am Herzen :-) andere fangen dort an.  DANKE für die Umgebungs- und Tauchbasis Infos - das ist immer nutzlich.

    Gruß

    Miro

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1433870143000

    "Schadenersatz" kannst Du vergessen!

    Nimm Kontakt auf und erkläre (sachlich!) warum Du mit der vorgeschlagenen Alternative nicht einverstanden bist und bitte um einen anderen Alternativvorschlag. Du kannst auch durchblicken lassen, daß Du ggfs. vom Recht auf Storno Gebrauch machen würdest. In diesem Falle solltest Du dann aber auch tatsächlich dazu bereit sein...und bedenke dabei bitte, daß Du dann etwas anderes neu buchen müßtest - natürlich zu den dann aktuellen Preisen und unter Wegfall von eventuellen Nachläßen wie FBR oder "Eröffnungsangebot" etc.

    Bei all diesen Überlegungen aber auch nochmal der Hinweis, daß auch die Wege in Port Ghalib elendig lang sein können. Laß Dich nicht von direkten Entfernungen täuschen, man muß sehr häufig Hafenbecken u.ä. umlaufen...und das zieht sich.

    Edit:

    Ja, ich kenne die Schlepperei!

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1433870903000

    Du brauchst ja nicht zu diskutieren, Miro - soweit es jedoch den Aspekt "Gleichwertigkeit" betrifft sind die Ausführungen von holginho ausgesprochen hilfreich. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nämlich nur im Falle einer objektiven Abweichung nach unten. Dann hätte der Veranstalter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt und du könntest ihn für ca. 40% der Reisekosten in Anspruch nehmen.

    Allerdings gehört auch "am selben Ort" zu diesen Kriterien - wobei du ggf. mit Sicherheit eine streitige Einigung herbeiführen müsstest, dazu solltest du also ebenfalls bereit sein.

    Die Kernfrage und aus meiner Sicht der erste sinnvolle Schritt ist zu eruieren, ob BigXtra überhaupt ein Hotel im Angebot hat, das deinen Ansprüchen genügt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mirocomp
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    geschrieben 1433873956000

    Ein paar Fakten:

    - Änderung kurz vor der Reise

    - 7 km vom Ort - gebühren für Fahrten in die "Stadt"

    - Statt absolut neuem Hotel, ein älteres

    - das Alternativhotel ist jetzt knapp 2 Wochen vor der Reise buchbar jetzt sogar um mehr als 200€ Billiger als wir bezahlt haben und dazu vom näheren Flughafen von zu Hause 

    -Getränke statt 24 Std jetzt mit Gong der Mitternacht kostenpflichtig und ab 10 Uhr in der Früh

    - statt 4 Pools, Aquapark und mehreren Rutschen - 2 Pools 

    -Tauchbasis, wegen der ich auch gebucht habe liegt jetzt 7km weg

    - Zimmer statt Superior mit 2 Räumen und 45m2 - hier kuscheliger ein Raum mit 36m2

    - mehr zähle ich nicht auf. Könnte ich aber.

    - dafür habe ich ein Korb mit Früchten bei Ankunft Und einmalig Minibar mit Wasser aufgefüllt: TOLLES ENTGEGENKOMMEN DER RV UND EINE VOLLE GLEICHWERTIGKEIT ;-)

    Gruß 

    Miro

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1433874359000

    Nochmal, falls das nicht deutlich geworden ist: Niemand zweifelt die Unterschiede an und niemand bestreitet, daß das ärgerlich für Dich ist.

    Genauso unstrittig dürfte aber auch sein, daß einige Dinge eher in den Bereich "zumutbare Unannehmlichkeit" fallen und tunlichst nicht auf der argumentativen Vergleichsschiene benannt werden sollten.

    Du hast die Optionen genannt bekommen...nun liegt es an Dir zu handeln (erneute Kontaktaufnahme, sachliche Argumentation mit Bitte um eine andere Alternative...oder halt Storno)!

    Du kannst auch die Alternative "Resta Grand" "unter Vorbehalt" annehmen und nach dem Urlaub (dokumentierte und vor Ort bestätigte) Mängel in "Rechnung stellen".

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  • mirocomp
    Dabei seit: 1433721600000
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    geschrieben 1433875021000

    Ich habe das schon alles verstanden. Meine Fragen waren nun anders gestellt, siehe bitte frühere Beiträge. Und bei den Unterschieden gehört sich ein Entgegenkommen der RV. Für mich  objektiv betrachtend und subjektiv gesehen gehört sich bei keinem Entgegenkommen ein Schadensersatz.

    Gruss

    Miro

  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1433875299000

    Also ich sehe den Anspruch auf Schadenersatz bei der Sachlage nicht direkt vergessenswert.

    Die Information kam doch relativ kurzfristig und die objektiven Merkmale Lage, Ausstattung und Verpflegung betreffend scheinen mir doch sehr abweichend.

    Nur ist die Frage, will man Geld draus machen mit Inkaufnahme evtl. langwieriger Rechtsstreiterei an ungewissem Ausgang, oder noch zeitnah einen schönen Urlaub mit ein wenig Vorfreude vor Anreise verbringen.

    Da bestünden dann die schon hier vorgebrachten Möglichkeiten der proaktiven Angebotsüberprüfung beim Veranstalter und ggfs. Vorschlägen deinerseits, Miro, Angebotsannahme unter Vorbehalt und nach dem Urlaub Geltendmachung der im Urlaub nicht zu beseitigenden Differenzen, die man protokollieren und unterschreiben lassen sollte, oder aber Nutzung des kostenlosen Stornorechtes und Neubuchung eines anderen Angebotes nach allen Möglichkeiten, evtl. sogar das 200€ günstigere.

    Wünsche ein glückliches Händchen und die Erkenntnis für die nächste Buchung, sich nicht auch von noch so gut gemachten Projektbildchen/filmchen sowie blumigen Worten und Eröffnungspreisen ködern zu lassen!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1433886385000

    Absolut d´accord doc3366 - nur wollte ich mir den Hinweis auf eine sehr wahrscheinlich streitige Einigung nicht klemmen ...

    Falls das Resta Grand für Miro infrage kommt verlangt er vom RV einen Rabatt von 200€ pro Person.

    Leider ist der überwiegende Teil seiner Argumente auf das Niveau der Unannehmlichkeit ohne tragfähigen Anspruch auf Minderung zu setzen.

    Könnten zwar vor Gericht evtl. bestehen, werden aber kaum vom Veranstalter so hingenommen werden ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
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    geschrieben 1433922553000

    "Schadenersatz" hatte ich in meiner Äußerung "Schadenersatz kannst Du vergessen" bewußt in "" gesetzt...eben aus der von @vonschmeling dankenswerterweise bereits gelieferten Argumentation welcher ich mich vollinhaltlich anschließe.

    mirocomp, jeder hier versteht Deinen Ärger, in der realen (Reiserechts)Welt interessiert es aber "niemanden", was sich für Dich "subjektiv gesehen gehört" und was Du erwartest. Die Fakten wurden Dir genannt, nun liegt es an Dir.

    @vonschmeling hat übrigens einen weiteren, vermutlich den entscheidenden Punkt ebenfalls schon benannt:

    "...Die Kernfrage und aus meiner Sicht der erste sinnvolle Schritt ist zu eruieren, ob BigXtra überhauptein Hotel im Angebot hat, das deinen Ansprüchen genügt."

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