... weil sie endlich testen ...
Wie konstatierte unlängst noch die Reiseamazone: Schützen sie sich besser?
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Wie konstatierte unlängst noch die Reiseamazone: Schützen sie sich besser?
@guenter-holidaycheck sagte:
@daniel, wenn Du dem wirklich bekannten Branchen---Servicedienst Passolution nicht glauben magsts, dann zeige ich Dir diesen Ausriss aus einer dpa/fvw Erklärung.
Das geht noch erheblich tiefer in die Beschränkungenm deckt sich auch mit den Passolution Hiweisen.
Schau:
Türkei Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 führt auch in der Türkei zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung am 27. März 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt bis zum 20. Mai 2020 keine internationalen Flüge anzubieten. Es werden derzeit noch vereinzelt Flüge mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Der nationale Flugverkehr wurde vorerst bis 1. Mai 2020 ebenfalls eingestellt.
Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Quelle:dpa/fvwonline Zusammenfassung der Reisebeschränkungen in mehrere touristische Destinationen, hier für die Türkei/Ausriss
@Günter
Auch hier lese ich folgenden Passus nicht: "Der internationale Flugverkehr wurde bis mindestens zum 20.05.2020 eingestellt."
Sondern nur, das Turkish Airlines seinen Dienst einstellt (wie ich ja geschrieben hatte). Nun ziehen aktuell einige Fluglinien nach, wie man lesen kann. Allerdings ist o.g. Passus, wie bei HC geschrieben, weiterhin für mich nicht verifizierbar.
Um was geht es Dir, daniel113? Nichts und niemand wir im Mai in die Türkei fliegen.
Ich habe für Mai gebucht, mir ist bewusst, dass es nichts werden wird.
Solange dies aber nicht Schwarz auf Weiß geschrieben steht, kann ich von dem RV mein Geld nicht zurückfordern.
Wenn dann solche verwertbare Informationen auftauchen, schaue ich, ob diese so korrekt sind, um meine Forderung entsprechend zu stellen. Kann ich aber noch nicht, da der Satz "Der internationale Flugverkehr ... zum 20.05.2020 eingestellt" so scheinbar nicht 100 % korrekt ist. Erklärung dazu habe ich gegeben.
Auf Feinheiten kommt es an... und der RV wird meine Forderung in die Ablage "P" werfen, solang diese Aussage keinen Bestand hat. Und da ich weder mit Turkish Airlines noch Sun Express fliegen sollte, hat sich meine Situation bisher nicht geändert. Der geschriebene Satz suggeriert allerdings etwas anderes.
Hallo, so lange deine Reise vom VA nicht storniert ist bekommst du null , kandochnichtsoschwersein.
Moin @daniel113,
es gibt noch einen Thread mit gleichem Thema hier bei HC,gestern alleine 106 !! Beiträge,schau mal hier
Tschau,der Heiner
@ahotep sagte:
Um was geht es Dir, daniel113? Nichts und niemand wir im Mai in die Türkei fliegen.
Genau, weil schon alleine dieser Satz in der Zusammenfassung alles sagt:
"Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Hallo zusammen,
ich befürchte dass meine Frage schon mehrfach gestellt wurde. Dennoch stelle ich diese nochmal, weil ich bisher keine Antwort bzw. Meinung dazu finden konnte.
Ich würde am 01.06.2020 in die Türkei fliegen, wenn alles normal laufen würde.
Ich gehe aber sehr stark davon aus, dass das nichts wird.
Nun müsste ich am 03.05. den Restbetrag bezahlen Kreditkarte wird abgebucht. Dieses möchte ich aber nicht machen, weil wie gesagt ja jeder weiß, dass wir im Anfang Juni nirgendwo hinfliegen werden.
Wie soll ich mich verhalten und was kommt auf mich zu wenn ich am 03.05. nicht Restzahlung tätige?
LG
Hamdi
Die Veranstalter geben so nach und nach bekannt, dass sie auf Einzüge bis ... verzichten.
Am besten schaust du mal auf die Website deines RV ob da schon etwas entschieden ist.
Zusätzlich würde ich mit dem Reisebüro Kontakt aufnehmen und dort um Rat fragen.
In diesem Thread wäre die Frage besser aufgehoben.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!