@carstenW. sagte:
ich weiß zwar nicht, wo Du diese Aussage her hast...
Hallo Carsten,
>hier< habe ich die Aussage her.
Liebe Grüße
Dylan
@shari-13 sagte:
...die Handbewegung schlechthin sagt aber auch, dass er jetzt irgendetwas macht: das kann sein: anhalten, abbiegen, überholen .... Leute aus dem Wagen lassen ...
@juanito sagte:
...Mit der offenen Hand auf und nieder bedeutet: langsam fahren, Achtung.
Nach links abbiegen: die Hand gerade ausgestreckt, eventuell einen Finger (Zeigefinger) abgespreizt. Nicht wackeln.
Nach RECHTS abbiegen, da die Blinker nicht gehen, bzw. nicht benutzt werden: die Hand mit dem Unterarm nach oben!
Was immer die Hand tut, ist voellig wurscht.
Das einzige, was aus der Hand-lung abgeleitet werden kann, ist, dass das Fenster offen ist bzw. das Auto keines hat...
Na ja, der kleine Scherz hat durchaus einen tieferen Sinn:
Verlasse Dich nie auf irgendwelche Zeichen hiesiger Verkehrsteilnehmer!
:rofl:
Bergfrosch
ich werde mal erneut nachfragen wenn ich im September dort bin. Was ich mir höchstens denken kann, daß es hier über die Tui angeboten wird, aber die Tui im Urlaubsziel dies in den Hotels durch die Gegebenheiten nicht anbietet. Wäre die einzigste Idee, die mir dazu einfällt. Aber ich werde nochmal vor Ort fragen. Dauert nur noch etwas .
LG
http://www.sosuanachrichten.com/news_pictures/2008/04/18-4_politie.jpg
"Dieses Foto wurde in der Avenida Pedro Henríquez Ureña in der Hauptstadt Santo Domingo geschossen. Schiebt der Beamte den jungen Mann in sein Zuhause oder Garage? Was bemerkenswerte ist, ist die Tatsache dass beide keine Nummernschilder an ihren Mopeds haben, was ein Verstoß gegen das Dominikanische Gesetz ist."
Bei solchen "Ordnungshütern" ist wohl alles gesagt zum Thema "Gesetzesvorschriften" -
asi es la bonita republica .............
entonces, calmate gringo (carstenW)
Madeleine
Carsten,
die individuelle Meinung eines Reiseleiters vor Ort hängt sicher von den Verkehrgegebenheiten dort und vielleicht auch seiner persönlichen Einschätzung des anfragenden Interessenten ab. Auf „andere Verkehrsverhältnisse“ als in D wurde bereits im Thread ausführlich hingewiesen und jeder muss selbst entscheiden, was er sich zutraut.
Definitiv werden von TUI Mietwagen auch in der Dom.Rep. angeboten, ein Auszug aus den Mietbedingungen von TUI Cars (HP der TUI):
„vermittelt für Europcar
Den Mietvertrag, welchem die ausfuhrlichen Mietbedingungen zu Grunde liegen,
unterschreiben Sie bei Europcar vor Ort. Zu beachten ist, dass Sie Ihre
Original-Papiere (Fuhrerschein und Reisepass) bei Anmietung vorlegen
mussen. Kopien werden nicht akzeptiert.
Ein Miettag betragt 24 Stunden, d.h. Anmietzeit ist gleich Abgabezeit. Bei
Uberschreitung zahlen Sie zum ortlichen Tarif nach. Bitte beachten Sie, dass
bei Nichtabnahme des Wagens eine Gebuhr von 100 Prozent des Mietpreises
erhoben wird. Bei einer Verkurzung der Mietdauer besteht kein Erstattungs-
anspruch. Vor Ort getroffene Absprachen konnen nicht berucksichtigt werden.
Haftpflichtversicherung: die Versicherungssumme der Zusatzversicherung
(im Preis inkl.) betragt nach Ausschopfung der mit dem Mietwagen abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung pauschal 2 Mio. Euro fur Personen und Sachschaden.
Vollkasko- und KFZ-Diebstahlschutz sind ohne Selbstbeteiligung im Preis
eingeschlossen.
Insassenunfallschutz wird nicht angeboten.
Fahrzeugkaution ist bei Ubernahme des Wagens nur per Kreditkarte zu
hinterlegen: Gruppe B, D, F + H = 800,00 USD; Gruppe K, M + N = 1.350,00
USD. Im Fall von Beschadigungen oder Diebstahl des Fahrzeuges wird diese
Kaution als Selbstbehalt vom Vermieter einbehalten und anschlie?end durch
TUI Cars erstattet.“
Der markierte Absatz sollte Deine Feststellung
„Jedoch die Krafthaftpflichtschäden sind alle abhängig von der Gesetzmäßigkeit bzw. Gegebenheit des jeweiligen Landes. Und das ist da gravierend anders, nicht zum Vorteil (Aussage Mitarbeiter einer bekannten Autovermietung).“
allemal entkräften.
Anders kann es natürlich, wie auch in Asien, bei lokalen Autovermietern sein, die vielleicht günstigere Preise, aber tatsächlich nur limitierten und ungenügenden Versicherungsschutz anbieten. Dann kann es tatsächlich im Schadenfall erhebliche Probleme geben.
daher ist es ja für mich so unverständlich, da defintitiv von Tui nichts ausgezeichnet ist vor Ort in der Dom. Rep.
Bzgl. der Deckungssumme im KH Fall (2 Mil. Euro) sind diese natürlich gegeben, aber die Sachlage richtet sich nach den Gesetzmäßigkeiten des Urlaubslandes (z. B. Gesetze zum Verkehr u. die Gegebenheiten in einem möglichen Schadensfall wie Unfall mit z. B. Festnahme usw.). Und diesen Ärger wird man erstmal haben. Und da ein weißer (Tourist) automatisch mehr Geld hat, wird dieser auch erstmal haftbar gemacht. Und wie schnell 2 Millionen Euro in einem Schadenfall erreicht sind, brauche ich nicht zu erwähnen. Da reicht schon eine Querschnittslähmung bei einem Unfall. Diese Aussage habe ich mir von meinem Freund gerade eingeholt, Anwalt u. Vorstand einer Versicherung.
Kennt nicht irgend jemand im Net einen Link zu einem "auf- und ab hüpfenden" und "ich habe aber Recht" Smiley für Carsten?
Die gesetzliche Mindesthaftpflicht-Deckungssumme liegt in D inzwischen bei glaube ich EUR 2,5 Mio und EUR 50 Mio bei Vermögensschäden (alles gestaffelt). Allerdings sind hier auch andere rechtlichen Ansprüche möglich. Weniger die erwähnte Querschnittslähmung, sondern eher Folgekosten aus Gefahrgutunfällen etc.
...und die Deckungssumme in Deutschland ist, wie Du sicher weiß Bernhard, nicht 2,5 sondern 5 Mio. € bei Personenschäden (je Person) und 100 Mio. € bzw. unbegrenzt bei Vermögensschäden, wobei die Haftung immer unbegrenzt ist und zwar unabhängig von Gefahrgutunfällen.
Ich benutze jetzt mal den Smiley :wand: dafür...
@bernhard707 sagte:
Kennt nicht irgend jemand im Net einen Link zu einem "auf- und ab hüpfenden"...
@bernhard707 sagte:
...und "ich habe aber Recht" Smiley für Carsten?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!