Hi Marino,
auch das ist ein Trugschluß !
Nachfolgend Auszug aus den AGB`s der RH-Tours (von DE online oder vor Ort buchbar):
RH Tours, S.A. haftet gemäss Ihren Versicherungsbedingungen bedingt bei Ausflügen für den unmittelbaren Schaden bei Körperverletzung oder Tod, welcher durch RH Tours, S.A. oder von ihr beauftragten Leistungsträgern verursacht worden ist. Das gewöhnliche Unfallrisiko hat der Kunde selbst zu tragen. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen RH Tours, S.A. sind Sie verpflichtet, Ihre eigenen Schadensansprüche gegen Dritte an uns abzutreten.
Der Kunde bestätigt auf der Exkursion keine Werte über 200,- US$ mitzuführen (diese Summe ergibt sich aus Bargeld und beweglichen Gegenständen). RH Tours übernimmt keine Haftung für Fototechnik.
Haftungsausschluss: Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Schaden auf ein Versäumnis von Ihnen, oder nicht abwendbarer Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind, zurückzuführen ist. Schadensersatzansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Schaden auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch RH Tours, S.A. oder durch einen von RH Tours, S.A. beauftragten Leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.
Man sollte schon mal in die AGB`s auch das Kleingedruckte lesen !
lg
fraenni