ohhh Gott, das hört sich grauenhaft an.
Ein Glück kann man dies nicht pauschalisieren auf die ländlichen Gegenden.
Kontrollieren als solches meine ich in zweierlei Richtungen.
Zum einen hat der Einsatzleiter bzw. Leiter der Feuerwehr, die Verantwortung über diese Gegebenheiten. Wenn er sich der Gefahr aussetzt, daß er rechtlich wegen solcher Dinge belangt werden kann, dann prost Malzeit. Ein Einsatzleiter bzw. Leiter einer Feuerwehr kennt seine Leute bzw. Gegebenheiten. Wenn er also dem nicht entgegenwirkt, ist er auch dafür im Schadensfall haftbar zu machen. Auch wenn man hier von freiwilligen Feuerwehren spricht, muß man immer die gegebenen Unterscheidungen in Abteilungen des Vereins sehen. Der Verein als solches ist die eine Sache, die Einsatzabteilung, als Einrichtung der Komune, die andere Gegebenheit.
Im Schadensfall kommt somit die Unfallkasse auf. Aber nicht, wenn alkoholische Gegebenheiten geboten sind. Sollte eigentlich jedem ausgebildeten u. unterwiesenem Feuerwehrmann klar sein.
Du sprichst von der Seniorenmannschaft. Diese ist die Alters u. Ehrenabteilung, die nicht mit der Einsatzabteilung zu vergleichen ist u. auch in der Einsatzabteilung nicht mitwirken. Und von dieser spreche ich. Wenn diese bei Wettkämpfen sich solchen alkoholischen Gegebenheiten aussetzen, wird dies hoffentlich i. d. R. ohne Fahrzeuge u. Maschinen geschehen. Auch hier muß man unterscheiden, wobei ich dies schon heftig finde.
Ansonsten sehe ich den Rest genauso bzw. ähnlich wie Du.