Weil die Arztfragen nicht nur lauten: Fühlen Sie sich unwohl?
Mallorca gesperrt
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geschrieben 1250081513000
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geschrieben 1250081677000
Sondern? Ich verstehe den Unterschied immer noch nicht...Wenn ein Arzt bereit ist ein Attest auszustellen ist er doch auch so "abgebrüht" und unterschreibt so ein "blödes" Formular oder?
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geschrieben 1250082080000
Hallo.
Viele Inhalte Deiner letzten Beiträge hier verdeutlichen, dass Du über die Vorgehensweise (RRV) auch nicht ansatzweise Sachkenntnisse besitzt. Deine Aussagen reduzieren sich auf Vermutungen. Man kann es auch bezogen auf die Thematik RRV anders und sehr einfach ausdrücken:
Du hast keine Ahnung !
Gruß
Hans
Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein. -
geschrieben 1250082792000
Ich würde dem ein und anderen User dringend empfehlen, mal den gesamten verlinkten Bericht durchzulesen und dann wieder mehr zum eigentlichen Thema zu posten.
Das Ausstellen von Gefälligkeitsattesten ist kein Kavaliersdelikt und kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Der Vorwurf lautet: „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ (strafbar nach § 278 StGB, wenn wider besseres Wissen geschehen; das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor).
"Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort) -
geschrieben 1250083100000
Hallo lieber Hans,
gerade weil ich noch nie in so einer Situation war eine RRV in Anspruch nehmen zu müssen frage ich ja genau nach! Also brauchst Du mich hier nicht verurteilen, habe nie behauptet das ich Ahnung davon habe. Drücken wir es so aus: Meiner laienhaften Meinung nach dürfte es für einen Arzt, der eh kein Problem damit hat falsche Atteste auszustellen (und das er sich damit strafbar macht ist mir durchaus klar, trotzdem gibt es genug Ärzte die darauf pfeifen) auch kein Problem sein ein Formular zu unterschreiben. Nicht mehr und nicht weniger.
Gruß
Silke
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geschrieben 1250083650000
In dieser hitzigen Debatte ist immer noch nicht klar geworden, warum Angstattacken nicht gelten sollten? Ich habe bisher in keinen Bedingungen von RRV gelesen, dass psychische Erkrankungen ausgeschlossen sind.
Ist es etwa besser, wenn der Reisende/Patient zitternd vor Angst im Flugzeug zusammenbricht weil sich seine Psyche gegen den Aufenthalt im Zielgebiet gerichtet hat???
Solche Krankheiten gibt es, das ist nicht aus der Luft gegriffen und deshalb bedarf es auch keinem Gefälligkeitsattest sofern die Symptome vorliegen. Somit ist die rechtliche Seite auch geklärt.
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geschrieben 1250084160000
Anscheinend gibt es hier viele kluge Leute, die tun als wenn sie viel Ahnung haben aber trotzdem auch nichts wirklich konkretes sagen können. Da kommen dann nur Bemerkungen wie man muss ein Formular ausfüllen und da steht nicht nur drin ob man sich unwohl fühlt, mehr nicht. Gibt es hier jemanden, der die RRV schon in Anspruch genommen hat und was konkretes dazu sagen kann?
Ich bin der Meinung, die RRV tritt in Kraft wenn man aus Krankheitsgründen nicht in der Lage ist die Reise anzutreten und dafür gehören für mich auch psychische Erkrankungen dazu - wohlgemerkt für mich als Laie (bevor hier wieder dumme Bemerkungen kommen). Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren!!!
Und das Thema ob Ärzte sich hier strafbar machen oder nicht ist doch wohl logisch, dafür muss man nicht extra auf ein Ärzteblatt hingewiesen werden, dass dürfte den "Patienten" doch egal sein so was ist für die Ärzte selbst wichtiger. Ich kenne genug Ärzte die fragen nicht "Guten Morgen was fehlt ihnen" sondern sagen direkt "wie lange wollen sie krankgeschrieben werden". Also bitte, hierüber muss nun wirklich nicht mehr diskutiert werden.
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geschrieben 1250086143000
Hallo.
1.) Ohne hier die Prüfungsmethodik diverser RRV darstellen zu wollen und zu können. Aber die Ausgangssituation war hier der vorgeschobene und missbräuchliche Umgang mit einer sogennanten Angstattacke.
Keine RRV würde ein Attest eines Allgemeinmediziners/Hausarzt bei einem solchen Krankheitsmuster akzeptieren. Dieses angebliche Krankheitsbild kann nur von einem Facharzt attestiert werden. In vorliegenden (theoretischen) Fall also ein Facharzt (Approbierter Psychologe).
2.) In der aktuellen Situation (gebuchte Pauschalreisen nach Mallorca/Spanien) wird die Inanspruchnahme der RRV bei diesen Destinationen mit besonderer Sorgfalt hinterfragt.
Möglicherweise geht man mit anderen Zielgebieten etwas "großzügiger" um, zu Lasten (zu Gunsten der RRV) von Mallorcareisenden. Die "Trefferquote" ist dort z.Z. garantiert deutlich höher und entlastet die RRV von Leistungen.
Weiteres würde hier den Rahmen sprengen und Internas aufzeigen.
Gruß
Hans
Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein. -
geschrieben 1250086812000
Sorry, wollte hier keine Diskussion lostreten...
Ich hoffe jetzt erstmal das es keine weiteren Anschläge gibt, dann kommt sie ja mit!
Und wenn doch, muss ich sie wohl irgendwie davon überzeugen, es sein zu lassen... allerdings will sie sich das Attest diese Woche schon ausstellen lassen weil ihr Chef dann im Urlaub ist, zur Sicherheit...
Aber wenn das wirklich nicht so einfach ist wie ihr sagt, erzähl ich ihr das wohl mal, vielleicht lässt sie dann...
Und wenn das alles nichts bringt fahr ich halt alleine, ich lass mir meinen Urlaub nicht versauen!!!!
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geschrieben 1250087236000
Hallo Hans,
vielen Dank! Das kann ich nachvollziehen in Bezug auf psychische Erkrankung mit einem weiteren Attest von einem Psychologen. Aber wie würde die RRV reagieren wenn man jetzt z. B. hingeht wg. z. B. Durchfall, Fieber oder sonst was, psychische Dinge ausgenommen? Ich weiß aus eigener Erfahrung das z. B. bei Klassenfahrten die RRV einspringt wenn Atteste vorliegen von einem ganz "normalen" Hausarzt und dort Fieber, Erbrechen draufsteht.
Grüße
Silke