• ktmarcus
    Dabei seit: 1271203200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1271265009000

    Hallo Leute,

     

    ich habe grade die bescheidene Nachricht von Neckermann bekommen, dass mein Abflugtermin sich geändert hat (Umstellung des Flugbplanes)

    Wir können jetzt anstatt dem 21.05 am 24.05 fliegen und der Urlaub würde sich von 10 auf 7 Tage verkürzen!!

     

    Das wollen wir aber nicht. Wir wollen mindestens die 10 Tage habe.

     

    Ich bin bereits im Gespräch mit dem Reisebüro und sie suchen nach einen anderen Angebot. Abflugtermin....

     

    Aber um was in der Hand zu haben:

     - Welche Rechte habe ich?

     - muss ich Mehrkosten Aufgrund Flughafenwechsel / Terminwechsel in Kauf nehmen?

     - muss ich mehr bezahlen wenn wir jetzt einen 14-Tage-Urlaub nehmen muss?

     

    Hab schon etwas im Forum gesucht aber nichts passendes gefunden. Die Links im Sticki funktionieren leider auch nicht mehr :(

     

    Danke & Mfg

    Salti

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1271265908000

    Wenn Ihr jetzt 14 statt 10 Tage urlaubt, dann müsst Ihr auch den eventuellen Mehrbetrag erfüllen. Denn andersrum würdet Ihr ja auch den Ausgleich von 10 auf 7 Tage einfordern.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • anjuana
    Dabei seit: 1244332800000
    Beiträge: 661
    geschrieben 1271266693000

    Hallo ktmarcus

    Hatten vor 2 Jahren das gleiche Problem mit Neckermann/Ägypten.Konnten unseren 14tägigen Urlaub verkürzen oder um 2 Tage verlängern,wofür wir uns dann auch entschieden haben. Mussten  für die zwei Tage dazuzahlen, hätten bei Verkürzung natürlich auch die fehlenden Tage zurückerstattet bekommen. Unser Flughafen hat sich nicht geändert, so daß uns kein Schaden entstand.

    LG anjuana

  • ktmarcus
    Dabei seit: 1271203200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1271266927000

    Danke für die Infos!

    ich bin gespannt was mein Reisebüro mir anbietet. Eine Verkürzung auf 7 Tage will ich auf keinen Fall. Außerdem währen da die Flugzeiten extrem bescheiden (22Uhr hin und 03Uhr zurück - Erholungseffekt??)

     

    ganze Vorurlaubsstimmung haben die mir vermießt :(

  • anjuana
    Dabei seit: 1244332800000
    Beiträge: 661
    geschrieben 1271267676000

    Dann drück ich mal die Daumen, daß sich alles in eurem Sinne regelt und wünsche einen schönen Urlaub.

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1271324056000

    Hallo,

    das sehe ich so: Nach § 651 a BGB hat der Veranstalter die gebuchten und bestaetigten Reiseleistungen ohne Mangel zu erbringen. Storniert er nun einen Flugtag, dann haelt er den geschlossenenen  VErtrag nicht ein, wird also vertragsbruechig.

    Dann hast Du als Kunde das Recht Dich anderweitig zu informieren, ob jemand zum gleichen Ziel eine Reise anbietet, die Deiner urspruenglichen Buchung entspricht. Ist das der Fall, und ist die Reise teurer, hat der Veranstalter, der den Vertrag gebochen hat, die Mehrkosten zu leisten.

    Das sehe ich doch nicht falsch, oder .......

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1271356730000

    Eine schwierige Situation. Der RV wird wahrscheinlich nur die kostenfreie Stornierung oder eine Vergütung nach den Tagessätzen des Hotels anbieten, also pro Tag rund € 25.-- bis  30.-- oder s.ä. Alle anderen Angebote -z.B. 14 Tage- will er nach regulären Preisen bezahlt haben. Allein schon wegen des Termines um Pfingsten wird er wohl kaum akzeptable Alternativen anbieten. Das Schlimme an der Sache ist, das er sich dir gegebüber moralisch überhaupt nicht in der Pflicht sieht, weil er sich zum Teil im Rahmen seiner AGB bewegt. Allerdings, und das weiss er auch, ist die Verkürzung einer 10-Tage-Reise auf 7 Tage en ganz erheblicher Reisemangel. Die gelieferte Begründung dafür spielt überhaupt keine Rolle, sie liegt in seinem Kalkulationsrisiko und ist dir nicht anzulasten.

    Ich habe leider keine Vergleichszahlen. Werden Richter die Verkürzung des vertraglich festgelegten Zeitraumes ( sprich 10 Tage ) um 30% auf 7 Tage genau so ansehen, und wie z.B. bei der Umbuchung auf ein anderes als das gebuchte Hotel und den RV auch hier mit 50% des Reisepreises zur Zahlung vereurteilen ?

    Kann ich mir gut vorstellen, aber bin nicht sicher. Das hiesse im Klartext: den RV auffordern, den getroffenen Reisevertrag einzuhalten. Andernfalls würde der RV storniert, und Schadensersatz gefordert.  Aber zusätzlich sich noch aus dem Angebot des RV zur Vorsicht noch termingleiche Alternativen raussuchen und kostenneutral -sprich zum gleichen Preis wie die ursprüngliche Reise- zu akzeptieren.

    Wenn das nicht geht, muss es wohl die harte Linie sein. Du musst für dich selber entscheiden, wie zornig und wie konsequent du bist und was du durchziehen willst. Ich glaube kaum, das der RV dir über das Reisebüro grosses Entgegenkommen zeigen wird. Dein Problem wird im Organisationsschema des RV zur Zeit noch auf unterster Schiene abgehandelt. Leider !

    Gruss Gabriela

  • ktmarcus
    Dabei seit: 1271203200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1271617182000

    Hallo Leute,

     

    vielen Dank für eure Hilfe. Auch dir Stornierung + Schadensersatz war ein gutes Druckmittel.

    Ich hatte mich erkundigt wann noch Flüge nach Zyern gehen und bin farauf gestoßen, das einen Tag vorher noch einer geht. Währen dann 11 Tage gewesen. Aber mein Reisebüro blieb hart und es ging nicht. (mit einer Flüggesellschafft hinfliegen und einer anderen zurück. keine Ahnung warum....)

     

    Wir haben jetzt auf eine 14 Tagesreise umgebucht und fliegen 4 Tage eher. Das ging komischerweise obwohl im Dezember als wir gebucht hatten diese nicht mehr frei war. Müssen natürlich was nachzahlen aber mit den 14 Tagen sind wir sehr zufrieden. (war auch unserer ursprünglicher Wunsch gewesen)

    7 Tage hätten wir zumindest nicht genommen - dann lieber Reise storniert!

     

    Jetzt kann die Urlaubsplanung beginnen. Können nur noch hoffen, das uns der Vulkan kein Strich durch die Rechnung macht :)

     

    Vielen dank nochmal!

    Marcus

  • wir franken
    Dabei seit: 1268092800000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1302731960000

    wir haben eine woche türkei gebucht, start am 24.04.2011, heute haben wir unsere flugzeiten erhalten: abflug ffm über brüssel nach antalya 7,5 Std, rückflug am 01.05.2011 früh um 03.00 auch über brüssel. abfahrt im Hotel 23.00 uhr, so fehlt uns auch die letzte übernachtung und das frühstück

    wir haben uns schon schriftlich bei der reiseagentur gemeldet und darum gebeten, uns umzubuchen, das diese zeiten nicht zumutbar sind und die reise nur eingeschränkt durchgeführt wird.

    antwort der agentur kurz zusammengefasst, das ist alles recht und kein reisemangel, also auch keine klage

    ist das rechtens ?

    kann im internet nichts dazu finden, weis jemand Rat?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1302733277000

    Hi,

    ich gehe davon aus, dass es sich um eine Pauschalreise handelt und ihr keinen Non-Stop-Flug gebucht habt... nur  ;)   einen Direktflug.

    Da eine Streckenverlaufänderung des Fluges möglich ist  (siehe AGB des Veranstalters), wirst du nichts gegen die Zwischenlandung machen können.

     

    Was die Flugzeiten betrifft: Der An - und Abreisetag gelten nicht als Urlaubstage. Das bedeutet, dass ein Hinflug bis 23.59 Uhr starten kann und der Rückflug ab 0.01 Uhr des Abreisetages.

    Ist alles andere als schön, aber ist so. (Auch die Möglichkeit der Flugzeitenänderung ist in den AGB des RV vermerkt.)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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