Eine schwierige Situation. Der RV wird wahrscheinlich nur die kostenfreie Stornierung oder eine Vergütung nach den Tagessätzen des Hotels anbieten, also pro Tag rund € 25.-- bis 30.-- oder s.ä. Alle anderen Angebote -z.B. 14 Tage- will er nach regulären Preisen bezahlt haben. Allein schon wegen des Termines um Pfingsten wird er wohl kaum akzeptable Alternativen anbieten. Das Schlimme an der Sache ist, das er sich dir gegebüber moralisch überhaupt nicht in der Pflicht sieht, weil er sich zum Teil im Rahmen seiner AGB bewegt. Allerdings, und das weiss er auch, ist die Verkürzung einer 10-Tage-Reise auf 7 Tage en ganz erheblicher Reisemangel. Die gelieferte Begründung dafür spielt überhaupt keine Rolle, sie liegt in seinem Kalkulationsrisiko und ist dir nicht anzulasten.
Ich habe leider keine Vergleichszahlen. Werden Richter die Verkürzung des vertraglich festgelegten Zeitraumes ( sprich 10 Tage ) um 30% auf 7 Tage genau so ansehen, und wie z.B. bei der Umbuchung auf ein anderes als das gebuchte Hotel und den RV auch hier mit 50% des Reisepreises zur Zahlung vereurteilen ?
Kann ich mir gut vorstellen, aber bin nicht sicher. Das hiesse im Klartext: den RV auffordern, den getroffenen Reisevertrag einzuhalten. Andernfalls würde der RV storniert, und Schadensersatz gefordert. Aber zusätzlich sich noch aus dem Angebot des RV zur Vorsicht noch termingleiche Alternativen raussuchen und kostenneutral -sprich zum gleichen Preis wie die ursprüngliche Reise- zu akzeptieren.
Wenn das nicht geht, muss es wohl die harte Linie sein. Du musst für dich selber entscheiden, wie zornig und wie konsequent du bist und was du durchziehen willst. Ich glaube kaum, das der RV dir über das Reisebüro grosses Entgegenkommen zeigen wird. Dein Problem wird im Organisationsschema des RV zur Zeit noch auf unterster Schiene abgehandelt. Leider !
Gruss Gabriela