• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1302797443000

    @santamarinello

    OT: Was deine Meinung zu Reiseveranstaltern angeht, findest du volle Zustimmung bei mir. Allerdings wundere ich mich nicht über den Erfolg dieser Branche, denn du mußt von durchschnittlichen Reisenden ausgehen. Ende OT und kein Beginn einer neuen Diskussion.

    Was dein Beispiel angeht, müßtest du nachrechnen, wieviel Nächte deine Reise gekostet hat.

  • santamarineIIo
    Dabei seit: 1286755200000
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    geschrieben 1302798350000

    OT: Klar, ist halt bequemer und oftmals auch billiger, beim Grossisten (=RV) seine Reise einzukaufen als sich das individuell selbst zusammenzubasteln. Insoweit verständlich.

     

    On-Topic: Meine Beispiels-Reise besteht aus effektiv 5 Nächten, nämlich Montag, 2.5. bis Samstag, 7.5. Bezahlt habe ich aber 7, nämlich Samstag, 1.5. bis Samstag, 8.5. Mag sein, dass das alles rechtens und ergo vom Kunden hinzunehmen ist - das machts aber um keinen Deut besser.

  • Inspektor1971
    Dabei seit: 1201478400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1302799737000

    Überflüssiges und fehlerhaftes Zitat entfernt.

    @an alle:

    Da mein Abflug 4 Tage! (in den Osterferein) vor Beginn der Reise um 2 Tage und anderen Flughafen verschoben wurde, hab ich mal unverbindlich Rechtsb. eingehlt. Ich könnte (unter Vorbehalt) die Reise nicht antreten, wenn ich das neue Angebot (dies ist anscheinend die Umbuchung) nicht annehme und den Reisepreis zurückfordern und Schadenersatz wegen entgangenen Urlaubs fordern. Aber da hab ich dann ein Haufen Ärger und keinen Urlaub. Also was tun? Ratlos in den Osterfereien, da es zwei tage vor Beginn der Osterferein ist.

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1302801026000

    Deine Frage hast du doch schon gestern unter Flugzeitverschiebung gestellt und auch Antworten bekommen.

    Interessant allerdings die Aussage der Rechtsberatung (ein Anwalt, oder was verbirgt sich dahinter) du könntest bei Nichtantritt der Reise Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude fordern. Dir ist schon bekannt, dass das ein heikles Thema ist und die Erfolgsaussichten schwer vorhersehbar? In diesem Forum wird dir garantiert niemand diesbezüglich einen fundierten Rat geben können. Meine persönliche Meinung, besser gesagt wohl Wunsch, geht in die Richtung "wer nicht wagt, hat schon verloren". Allerdings leicht gesagt, wenn man nicht selbst in der Patsche sitzt.

    Deine Frage "Was tun", wirst wohl auch nur du beantworten können, sicher sind auch persönliche Gründe mit im Spiel. Ich drück dir die Daumen, dass du auch die richtige Entscheidung "erwischt"

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1302807766000

    @Inspektor1971:

    die Quadratur des Kreises ist nicht möglich. Du musst schon selbst entscheiden, ob du Urlaubsfreuden über Ostern ( wenn auch nicht wie geplant ) geniessen willst oder dich mit dem Problem mit dem RV ernsthaft auseinandersetzen willst. Die von dir gebuchte Reise findet nicht statt, das ist zunächst mal Fakt.

    Du hast im November l.J. gebucht. Die RV planen nicht erst seit Mitte März an ihren Notfallplänen, da sie ja -zumindest die meisten- ab 01.04.2011 wieder den regulären Betrieb neu gefasst den Urlaubern zur Verfügung stellen wollten. Ich habe in div. Beiträgen dafür immer Verständnis gezeigt, aber in deinem Fall ( ob nur 4 oder 5 oder 6 Tage vor Reisebeginn ) dir etwas hinzuwerfen nach dem Motto: friss Vogel oder stirb, akzeptier oder stornier, nein, da geht mir die Hutschnur hoch. Zumal noch zum termingebundenen (Kinder) Zeitpunkt der Osterferien. Da hätte bereits früher mehr kommen müssen, z. B. ein Zwischenbescheid, um dir die Risiken aufzuzeigen und dir Möglichkeiten zu geben, dich alternativ zu entscheiden.

    Wenn du dich entschliesst nicht zu fahren hat dir chepri bereits geraten, das Schreiben des RV als Kündigung des Reisevertrages anzusehen, die Rückzahlung des Reisepreises zu verlangen und danach tatsächlich den RV zu verklagen. Risiko ? Natürlich, vor Gericht wird ein solcher Fall höchstwahrscheinlich Neuland sein.

    Ich bin der festen Überzeugung, das du mit einer Schadensersatzforderung für entgangene Urlaubsfreuden durchkommen würdest. Ich würde sogar so weit gehen, sie mit 100% des gezahlten Preises anzusetzen, da zu dieser Zeit keine adäquate Alternative mehr im Markt zu buchen war.

    Gruss Gabriela

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1302809543000

    @gabriela

    Ich finde ja deinen Vorschlag - und auch den von chepri "wer nicht wagt..." - richtig gut, aber wie sieht's denn in der Realität aus ?

    Was benötigt man, um ein derartiges Programm durchzuziehen ?

     

    Sehr wahrscheinlich doch einen guten Anwalt, eine RSV oder ein gut gefülltes Portemonnaie, um nicht nur ev. Streitkosten zu begleichen sondern auch, um sich die entgangenen Urlaubsfreuden kurzfristig zum höheren Preis anderweitig leisten zu können.

    Oder bleibt man zu Hause ? Mit den Kindern ? In den Osterferien ?

    Natürlich ist diese Kurzfristigkeit zu diesem Termin eine Unverfrorenheit - ich schrieb es schon oben.

    Aber anderen zu der und nicht der Entscheidung raten ? Nö, das unterlasse ich in diesem Fall lieber.

    Ich kann max. sagen, wie ich mich selbst verhalten würde. Das allerdings ist hier für niemanden von Interesse.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1302817918000

    @Kourion sagte:

    Hi,

    ich gehe davon aus, dass es sich um eine Pauschalreise handelt und ihr keinen Non-Stop-Flug gebucht habt... nur  ;)   einen Direktflug.

    Da eine Streckenverlaufänderung des Fluges möglich ist  (siehe AGB des Veranstalters), wirst du nichts gegen die Zwischenlandung machen können.

     

    Was die Flugzeiten betrifft: Der An - und Abreisetag gelten nicht als Urlaubstage. Das bedeutet, dass ein Hinflug bis 23.59 Uhr starten kann und der Rückflug ab 0.01 Uhr des Abreisetages.

    Ist alles andere als schön, aber ist so. (Auch die Möglichkeit der Flugzeitenänderung ist in den AGB des RV vermerkt.)

     

     

     

    Hallo!

     

    Dieser Flug ist in meinem Augen kein Direktflug.

     

    Die Türkei liegt östlich von Frankfurt. Bei dieser Flugverbindung wird zuerst eine Stunde in die falsche Richtung (Gegenrichtung) nach Westen bis Brüssel geflogen. Von dort geht es dann wieder zurück in der Luft über Frankfurt in Richtung Türkei.

     

    Die Frage wie weit ein Richter einen solchen Umwegflug für den Kunden für zumutbar hält.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1302819293000

    @Lugansk

    Ich kann nicht glauben, dass du nicht schon einmal einschlägige Vereinbarungen zur Streckenführung in den AGB´s von Reiseveranstaltern gelesen hast?

    :frowning:

    Fände sich ein Rechtsanwalt, der bereit wäre, wegen "Unzumutbarkeit" den Klageweg zu beschreiten, lachte sich spätestens der Richter tot!

    Überdies empfehle ich dir, die Definition eines "Direktfluges" nachzuschlagen ...

    :shock1:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Louboutin
    Dabei seit: 1222214400000
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    geschrieben 1302820742000

    @santamarineIIo sagte:

    On-Topic: Meine Beispiels-Reise besteht aus effektiv 5 Nächten, nämlich Montag, 2.5. bis Samstag, 7.5. Bezahlt habe ich aber 7, nämlich Samstag, 1.5. bis Samstag, 8.5. Mag sein, dass das alles rechtens und ergo vom Kunden hinzunehmen ist - das machts aber um keinen Deut besser.

    @ santamarinello,

    wenn Du sieben Nächte gebucht hast, dann hast Du auch ein Anrecht auf sieben Übernachtungen und musst Dich nicht mit fünf zufrieden geben.

    Wobei Deine Auflistung ein wenig verwirrend ist. Einmal ist der Samstag bei Dir der 7.5., bei der nächsten Aufzählung der 8.5. :frowning:   Vielleicht sortierst Du Dich und Deine Rechnerei nochmal. ;)

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • santamarineIIo
    Dabei seit: 1286755200000
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    geschrieben 1302855916000

    @santamarineIIo sagte:

     

    On-Topic: Meine Beispiels-Reise besteht aus effektiv 5 Nächten, nämlich Montag, 2.5. bis Samstag, 7.5. Bezahlt habe ich aber 7, nämlich Samstag, 1.5. bis Samstag, 8.5. Mag sein, dass das alles rechtens und ergo vom Kunden hinzunehmen ist - das machts aber um keinen Deut besser.

    Stimmt, ist ein Fehler drin ;)

    Also: Sonntag, 1.5. - Sonntag, 8.5. sei gebucht. Das sind recht unstreitig 7 Nächte, richtig? Eine Seite vorher wurde dargelegt, dass eine Nacht international üblich vom frühesten Eincheckzeitpunkt 14 Uhr bis zum spätesten Auscheckzeitpunt 10 Uhr des Folgetags gerechnet wird.

     

    In der Konsequenz bedeutet das, wenn ich die rechtlichen Möglichkeiten der Pauschalreiseveranstalter (es geht hier NICHT um eine Privatbuchung eines Hotelzimmers sondern um eine klassische Pauschalreise!) richtig verstehe:

     

    Es ist also offenbar rechtens, wenn der Kunde bis zum Montag, 2. Mai 09:59 Uhr eincheckt und ab Samstag, 7. Mai 14:01 Uhr wieder auscheckt. Dann wären nämlich die beiden "Nächte" erfüllt. Nicht faktisch, aber rechtlich. Das Zimmer steht seitens des Hotels für den Kunden zur Verfügung und ist für die beiden fraglichen Nächte geblockt.

     

    Ich wollte eigentlich auch nur wissen, ob die Aussage bzgl. der Abflugzeiten (hin spätestens 23:59, zurück frühesten 0:01) so haltbar ist. Die Abreise beginnt schließlich nicht erst wenn der Flieger startet, sondern bereits ein paar Stunden vorher. Bei der Hinreise ist das naturgemäß anders, da der Weg des Kunden zum Flughafen nicht in der Verantwortung des Veranstalters liegt.

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