• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1302972263000

    Wie es scheint wurde die Problematik der Flugzeitänderung ( oder auch Flugzeiten allgemein ) - die wesentlich die Nachtruhe beeinträchtigen oder sogar unmöglich machen- bisher nicht oder so gut wie gar nicht juristisch verfolgt. Das kann damit zu tun haben, das eben Flugzeitänderungen durch die AGB gedeckt sind und sie wenn auch zähneknirschend hingenommen wurden.

    Nach meiner Auffassung dürfte ein "vorläufiger" Abflugszeitpunkt -wie bei der Buchung angezeigt- der sowohl die Ankunftzeit im Hotel wie auch für den Rückflug die Abholzeit eine relativ normale Nachruhe unmöglich macht durch die vorherige Info darüber wohl sakrosankt sein.

    Nun gibt es ja hier im forum div. user, die über Flugzeitänderungen wie folgt berichtet haben: Abflug "vorläufig" 08.00 Uhr, Rückflug 20.00 Uhr wurden geändert in Abflug 21.00 Uhr und Rückflug 06.00 Uhr oder so ähnlich.

    Hierzu hat das Amtsgericht Duisburg in einer Entscheidung v. 06.04.2005 45 C 367/05 eine zwar qualifizierte aber keine quantitative Aussage gemacht. Damit besteht ein Minderungsanspruch bei einer Flugzeitveränderung, die die Grenze des Zumutbaren überschreitet, und den Verlust der Nachtruhe bedeutet. Der Richterspruch ist anscheinend in der Rechtsauslegung folgend der von Lexilexi zitierten Entscheidung des gleichen Gerichtes 53 C 5163/04 v. 21.01.2005 anzusehen.

    Ob im Falle des Falles das ein Kündigungsrecht des Reisenden bedeutet, oder ob der Reisemangel mit 5 oder 10 oder 20% des Reisepreises bewertet werden würde steht in den Sternen. Es gibt -wie es aussieht- dazu keine entsprechenden Urteile. Müsste demzufolge einer mal den Anfang machen.

    Gruss Gabriela

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1302973727000

    Wir reden aber doch nicht von Änderungen und ähnlichem, sondern fragen schlichtweg, was ist eine Nacht die der Kunde bezahlt? Wie im Beispiel gezeigt, ist es eine Nacht die bezahlt werden muß, wenn der Abflug um 01.00Uhr ist und deshalb die Abholung im Hotel so kurz nach dem Abendessen am Vortag erfolgt, also der Kunde erst gar nicht in sein Bett kommt. Wenn diese "Nacht" mitkassiert wird, weil ja bei Pauschalreisen der letzte Urlaubstag als Reisetag zählt und der Abflug ja an diesem Tag stattfindet, ist das für mich mittlerweile sehr fraglich und ich sehe das so wie santamarianello. Hier dürfte nicht die Frage nach einer Minderung im Vordergrund stehen, sondern man muß darüber nachdenken, ob nicht Geld für etwas kassiert wird, was nicht erbracht wird.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1302974830000

    Doch, es ist ein bischen anders: wenn ich in einer Pauschalreise einen Gesamtpreis angezeigt bekomme, aber dazu Flugzeiten, die schlicht und ergreifend mehr als miserabel sind habe ich davon Kenntnis bekommen und sie durch die Buchung akzeptiert. Wie der RV die Gelder an seine Erfüllungsgehilfen verteilt ist allein sein Problem.

    Das AG Duisburg wertet die vorenthaltene Nachtruhe eindeutig nur im Zusammenhang mit einer Flugzeitenänderung, die die Grenze des Zumutbaren überschreitet ( und eben eine Nachtruhe -fast- unmöglich macht ).  

    Gruss Gabriela

  • gastwirt
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    geschrieben 1302977498000

    @gabriela_maier sagte:

    Doch, es ist ein bischen anders: wenn ich in einer Pauschalreise einen Gesamtpreis angezeigt bekomme, aber dazu Flugzeiten, die schlicht und ergreifend mehr als miserabel sind habe ich davon Kenntnis bekommen und sie durch die Buchung akzeptiert.

    Und wenn ich bei Buchung andere Flugzeiten angezeigt bekommen habe und sehr kurzfristig eine Änderung bekomme?.........DANN- ist es wieder ganz anders. Oder doch nicht? Das Zauberwort der Branche lautet AGB, traurig aber wahr.

  • chepri
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    geschrieben 1302978504000

    Es muß ja nicht mal eine Änderung sein. Nochmal die Frage: Im Angebot steht: 14 Nächte. Rückflug um 01.00Uhr. Dann ist die Frage, ob es in Wahrheit nicht nur 13 Nächte sind und dem Kunden etwas verkauft wird was er nicht bekommt. Das ist das Problem, das santamarianello und mittlerweile auch ich haben. Gestern hätte ich noch gesagt, Abflug 01.00, alles in Ordnung, ist halt Pech bei einer Pauschalreise. Aber wie gesagt, ich habe den Rat beherzigt und nachgedacht und finde die Welt so nicht in Ordnung.

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    geschrieben 1302978752000

    Es sagt doch fast keiner, daß es in Ordnung ist, nur halt, DASS ES SO IST :kuesse:

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1302983189000

    @gastwirt:

    das ist ja der gordische Knoten. Flugzeiten sind bei Buchung unverbindlich, können geändert werden, aber nach dem Urteil des AG Duisburg dürfen sie nicht dazu führen, das eine Nachtruhe unmöglich ist.

    Wann die Flugzeitenänderung bekannt gegeben wird ist nicht relevant ( aus Sicht dieses Urteiles, dazu wurde nämlich nichts gesagt ), Fakt ist aber -genau wie bei Überbuchungen- was der Urlauber damit macht und was ihm dann von Gerichten zugestanden wird. Auch das ist ja alles offen, ein sofortiges Kündigungsrecht ? Schadensersatzforderungen wie hoch ?

    Kurz vor knapp ist der Urlauber immer in der defensiven Lage, und dreimal darfst du raten, davon gehen die RV aus. Aber wie gesagt, das ist meines Wissens nach alles juristisch wohl ziemliches Neuland. Mich wundert nur, das diese Thematik kaum oder sogar nie diskutiert worden ist. Denn auch die Rechnungen mit den gebuchten Nächten ( nicht Tagen ) -siehe Beiträge von chepri- würden auch den Hintergrund verlieren.

    Gruss Gabriela

  • vonschmeling
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    geschrieben 1302995021000

    Im Fall, der vom AG Hannover verhandelt wurde, war die Rückreise des Urlaubers um 10h von 17:30 auf 7:30 Uhr vorverlegt worden. Dies erfuhr der Gast 24h vor seiner Rückreise. Nehmen wir an, der Kläger hatte einen Transfer von 2h, wurde also ca. um 3 Uhr im Hotel abgeholt - ganz subjektiv wäre die Nachtruhe dadurch zumindest erheblich beeinträchtigt. Zugesprochen wurden ihm "ein halber Tagessatz der anteiligen Hotelkosten" (keine ungenutzte Nacht!) sowie ein "Schadenersatz" von 50€ für die Unbill. Ich würde davon ausgehen, dass sich die Klageseite wohl überlegt hat, ob dem Kunden neben dem versauten Urlaubstag auch noch die Erstattung einer nicht sehr erholsamen und anteilig sehr gering tatsächlich im Hotel verbrachten Nacht zusteht - was im Urteil aber keinerlei Berücksichtigung fand. Es dürfte also entweder nicht vorgetragen worden sein (in vorzeitiger Erkenntnis der Aussichtslosigkeit) oder aber hat es den Richter nicht interessiert.

    Die Buchung von Nächten scheint mir für ein europ. Ü/F Hotel relevant, sobald aber Tage mit F&B Service ins Spiel kommen, spielt offenbar B wie Buffet oder Bar die erste Geige und B wie Bett ist absolut nachrangig.

    Ich schließe aus der hannoveraner Entscheidung:

    Der Veranstalter kann befinden "Wir geben die 17:30 Kontigente weg, die waren teurer; Suhrbiers können auch um 7:30 heimkacheln"! ohne (bisher!) dafür mit empfindlichen Schadenersatzklagen rechnen zu müssen.

    Ergo ist die Nacht noch weniger wert, als der (AI!) Tag. Da es scheints keine gesetzliche Regelung dieser Einheiten gibt und scheints auch kein Urteil, das lukrative Erstattungen erbrachte (in einem anderen Beispiel waren es gar nur 40% anteiliger Tagessatz und keinerlei Entschädigung!) muss man´s gegenwärtig wohl so hinnehmen und auf einen Kläger warten, der richtig absahnt aus einer vergleichbaren Situation. Um eine Anfechtung der AGBs wird dieser nicht umhinkommen - die sprechen wenig präszise von allerlei Vorbehalten, ohne die "Nachtruhe" oder "Tagesnutzung" auch nur ansatzweise zu erwähnen!

    Nehmen wir nun an, der Urlauber hat den Reisevertrag bereits im Wissen abgeschlossen, dass seine frühe Heimreise eine empfindliche Beeinträchtigung der Nachtruhe bedeuten würde, spräche ihm im Klagefall wohl kein Gericht einen Ersatz von ganz gleich Tag oder Nacht zu, da er bekam, was auf der Verpackung stand!

    "Willkommen im südöstlichen Luftraum! In Flugrichtung links können Sie jetzt geraume Zeit den Verlauf der Donau verfolgen ..."

    ;)

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  • gastwirt
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    geschrieben 1302995295000

    Mensch VS :kuesse: , das ganze habe ich in einem Satz gesagt! :p

  • vonschmeling
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    geschrieben 1302996596000

    Herrjeh, wie konnte ich den übersehen??? :?

    ( :p :kuesse: )

    Der Erklärbär

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