• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1303034890000

    @vonschmeling sagte:

     

    Die Buchung von Nächten scheint mir für ein europ. Ü/F Hotel relevant, sobald aber Tage mit F&B Service ins Spiel kommen, spielt offenbar B wie Buffet oder Bar die erste Geige und B wie Bett ist absolut nachrangig.

    So ganz kann das aber auch nicht sein, denn wir hören bei ungünstigen Flugzeiten stets: "Es werden keine Tage gebucht, sondern Nächte" bzw. "Anreise- und Abreisetag sind keine Urlaubs- sondern reine Reisetage".

    Wenn sich die Orchesterbesetzung nach den vS´schen Vorstellungen änderte, würden die Gerichte sicherlich mit Reisepreisminderungsklagen der Art " ich habe von Symphonie Nr. 23 das Adagio im 1. Satz nicht mitbekommen" überhäuft werden.

    Erweitern möchte ich noch, dass dieses Problem nur für den Pauschaltouristen von Interesse ist, der Individualbucher weiß, wann er einchecken darf und wann er das Hotel zu verlassen hat. Sollten seine Flugzeiten so liegen, dass er die bezahlte Leistung nicht voll ausschöpfen kann, wird er wohl kaum auf die Idee kommen, beim Hotelier nach Rabatt zu fragen. Obwohl, ganz unmöglich scheint mir das auch nicht.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1303038494000

    Nun ja, vielleicht trifft das Wort "Vorstellungen" nicht so ganz, immerhin leite ich meine Schlüsse aus amtsrichterlichen Entscheidungen ab, und fasle nicht im Baumhaus sitzend von einer schönen Welt ... ;)

    Sagen wir also, der Kunde wurde mit einem halben Tagessatz für eine entgangene Nacht entschädigt - und nehmen dennoch B für Bar und nicht für Bett?!

    Allerdings - da stimme ich uneingeschränkt zu! - betrifft das Problem nur Pauschalreisen - vielleicht ein Grund dafür, warum mir das rechte Herzblut für eine engagierte Nachforschung der jurisdiktiven Gesamtsituation fehlt?

    Zu deinem letzten Satz: Ich staune, dass du ein solches Szenario nach Lektüre der div. "Bekomme ich was erstattet?" Anfragen im Forum für undenkbar hältst?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1303045194000

    @vonschmeling sagte:

     der Kunde wurde mit einem halben Tagessatz für eine entgangene Nacht entschädigt!

    Und wir drehen uns wieder lustig fröhlich im Kreis. Darum geht es nicht, sondern darum, ob diese Nacht überhaupt berechnet hätte werden dürfen.

    @vonschmeling sagte:

    Zu deinem letzten Satz: Ich staune, dass du ein solches Szenario nach Lektüre der div. "Bekomme ich was erstattet?" Anfragen im Forum für undenkbar hältst?

    Na ja, auch wenn man mich jetzt wieder angreifen wird. Von Individualbuchern kommen diese Fragen doch eher seltener.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1303052711000

    @chepri

    Es liegt wohl an deiner mangelnden Pauschalerfahrung, dass du auf die Nächte bestehst? 

    ;)

    Sa bis Sa (8 Tage,7 Nächte), AI in Irgendwo kosten pauschal 700€. Davon - sagt der Beklagte - fallen 250€ auf den Flug, das Hotel kostet also 450€ für 7 Tage. Ein halber Tagessatz ist dann ein Betrag von 32,14€ - den bekam der Kläger erstattet. Ob du den nun für den Tag oder die Nacht ansetzt, ist doch vollkommen wurscht?!

    Seine Urlaubsfreude dauerte - außerplanmäßig! - eine halbe "Einheit" kürzer, als auf der Verpackung stand und das Geld für die nicht erbrachte Leistung wurde zurückgezahlt.

    Also spielt es eine Rolle, wieviel gekauft und wieviel letztlich geliefert wurde. 

    Man muss das nicht toll finden, aber mystisch ist es auch nicht grade ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • chepri
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    geschrieben 1303067821000

    @vonschmeling sagte:

    @chepri

    Es liegt wohl an deiner mangelnden Pauschalerfahrung, dass du auf die Nächte bestehst? 

    Na ja, in einem früherem Leben hab ich auch dies erfahren dürfen.

    Allerdings hör ich jetzt auf nachzubohren, weil mich armen ausser santamarianello niemand versteht. Vielleicht wird irgendwann mal geklärt, was eine Nacht im reiserechtlichen Sinn ist. Für meine Bedürfnisse und Ansprüche ist die Anfrage zum Glück bedeutungslos.

  • bernhard707
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    geschrieben 1303068383000

    Für mich als Individualbucher die Möglichkeit, jederzeit zwischen 14h und 12h am nächsten Tag im Hotel einchecken und das Zimmer nutzen zu können.

    Ab 6h am nächsten Tag sinnvollerweise mit einem (vorher?!) vereinbarten Early Check-In ab diesem Tag. In einer Lobby oder Kneipe rumsitzen bis das Zimmer bezugsfertig ist mag ich so gar nicht ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • AntoniaW
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    geschrieben 1303069694000

    Ich frage mich, ob es eine globale Defintion von touristischer Nacht gibt. Ist diese nicht eher hotelspezifisch? Wenn Hotel A es sich erlauben kann Gäste bereits um 10:00 Uhr einchecken zu lassen, aber Hotel B erst 15:00 Uhr, dann gibt es doch kein (inter-)nationales Reglement, dass dem entgegen steht, oder?

     

    Da könnte ich mir noch eher vorstellen, dass die Reiseveranstalter entsprechende Vorgaben machen. Aber wo es bspw. die Kapazitäten (kleines Hotel, hohe Belegung) oder das Hotelmanagement nicht erlauben, sind meiner Ansicht nach die halben oder viertelsten Nächte bei der An - und Abreise nur durch die Vollzahlung für die komplette Nacht oder die anteilige Zahlung für einen Early Check In bzw. Late Check Out lösbar. Letztere sind buchhalterisch (Aufwand, geringere Einnahme) weder für das Hotel noch für den Veranstalter lukrativ.

    Für den Gast, ob Pauschal- oder Individualbucher bedeutet dies natürlich ggf. eine Zahlung für ungenutzte Leistungen. Das steht ausser Frage. Wie sollte die Alternative Preisberechnung aussehen? Abrechnung nach Stunden? Bei Flugzeitenänderung wird nachkassiert? Lieber gleich weniger Nächte buchen und je nach Flugzeiten und Hotelmanagement den Early Check In oder Late Check out nachbuchen, vorab oder auf Risiko vor Ort? Oder dann doch in der Lobby warten ...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1303081216000

    @chepri

    Du wirst "verstanden" (mindestens von mir und offenbar auch von AntoniaW.!?), nur ist der springende Punkt, dass der Beginn eines Pauschalurlaubs nicht dahingehend durchreguliert ist, wann er im Hotel zu beginnen und zu enden hat. Nehmen wir beispielsweise an, der Urlauber kommt trotz einer ansich komfortablen Anreisezeit durch andere Ursachen wesentlich "nächtlicher" an, als das gedacht war, hält der Hotelier (und somit der RV) doch das Hotelzimmer vor und kann nicht eben Suhrbiers noch ein bisschen einmieten, weil Dröppmanns erst später Bedarf haben. Genauso gilt das bei Flugzeitenverschiebungen - sie werden dem Hotel nicht via Ticker laufend kommuniziert, sodass sich (wiederum zu Gunsten des RV) geeignete Nutzungsmöglichkeiten für das Zimmer ergäben. Also wartet Zimmer 13 von Samstag an auf den Gast, ganz gleich, ob der nun um 12 oder 2 Uhr an der Reze aufschlägt - es ist ergo "Tag und Nacht bereit", ungeachtet der Willkür einer Airline.

    Die Spezifikation "die Nacht" als solche gibt es im Pauschalfalle also nicht, somit ich auch die Aussage "es werden Nächte berechnet" nur insoweit treffend, als es von Sa bis Sa zwar 8 Urlaubstage, aber nur 7 Übernachtungen sind.

    Ein Urteil "ab 2Uhr des Folgetages ist eine Nacht keine Nacht mehr und darf als solche auch nicht verkauft werden" gibt es nicht und auch keine Regulierung im BGB.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • chepri
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    geschrieben 1303108600000

    @vonschmeling sagte:

    Ein Urteil "ab 2Uhr des Folgetages ist eine Nacht keine Nacht mehr

    Tja, und genau das erstaunt mich, dass hier noch niemand auf die Idee kam, ein Gericht zu bemühen. Möglicherweise liegt es an den Rechenkünsten des entsprechenden Personenkreises, da es ja immer wieder die berühmten Beiträge gibt, "Hilfe man hat uns zwei Urlaubstage geklaut"

    Wie gesagt, mich interessiert die Problematik nicht länger, da dieses Problem für mich keines ist (siehe auch Beitrag von bernhard707 oben)

    @AntoniaW

    Das mit dem "internationalen Recht" sehe ich auch eher skeptisch, allerdings ist ja mosaik rechtlich nicht unbewandert. Aber wie früher schon geschrieben, würde ich diese Gepflogenheit eher auf Individualbuchungen, denn auf Pauschalreisen anwenden. Und von "Recht" möchte ich schon garnicht reden, denn es sind mehr oder weniger Vertragsbestimmungen zwischen Hotel und Gast.

  • gastwirt
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    geschrieben 1303112100000

    Wäre nicht auch folgendes Szenario denkbar? (Achtung-Verschwörungstheorie eines Laien) :p   Veranstalter X kauft bei Airline Y  eine bestimmte Anzahl Flüge ab Flughafen A in Destination B zu einem bestimmten Tag/Flughafen zu einem Festpreis. Dann muss der Carrier schauen, wie er mit diesem Preis zurecht kommt. Eine günstige Flugzeit wird genannt, wohlwissend, daß dies fast nicht möglich ist. Gedeckt wird dieser Deal dann durch die Veranstalter-AGBs.

    OK, nur eine Vision, daß Bundeskartellamt hat ja gerade wieder mal eindrucksvoll bestätigt, daß es sowas nicht gibt. Mineralölkonzerne haben keine Preisabsprachen und vor Ferienbeginn gleich garnicht! :laughing: Man sollte meinen Beitrag nicht ganz ernst nehmen........, obwohl, es wäre eine plausible Erklärung für manches "Vorkommnis"......

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