Entfernungsmäßig dürften wir Österreich überflogen haben und uns über dem Balkan befinden! Dennoch bin ich nicht der Meinung, dass einen wackeren deutschen Sandalen-Sockenträger die Streitwerthöhe irgendwie beeinflussen kann, wenn es um´s Prinzip geht. Wo kämen wir denn da hin!
Abflug um 3 Tage umgebucht / Urlaub verkürzt
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geschrieben 1302901384000
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geschrieben 1302904050000
Ich dachte auch eher an die fachliche Fraktion und deren Neigung, außerhalb von Sitcoms und Reality (??) TV brotlos mit in die Schlacht zu ziehen ...ein Wiedersehen bei "Anwalttausch" auf Proteldreisat? Schönen Dank auch ...
Grüße aus der inneren Mongolei!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1302904808000
Hm. Unabhängig von Balkan, Mongolei und Streitwerten, hier werde ich akademisch. Die Frage ist doch - bis wann muss der RV den PAX an de Destination der Träume abliefern und ab wann darf er ihn dort wieder abholen ohne vertragsbrüchig zu werden?
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geschrieben 1302905500000
Ich verstehe die Schelte auf die Pauschalis nicht so ganz. Wenn der reguläre CheckIn nachmittags/mittags ist und ich nachts/frühmorgens ankomme, dann möchte ich doch schon ein Zimmer für mich bereit stehen haben. Und wenn der reguläre Checkout vormittags/mittags ist und ich abends/nachts rückfliege, dann möchte ich doch derweil in meinem Zimmer bleiben dürfen. Dafür bezahle ich natürlich auch. Und zwar egal, ob pauschal oder individuell gebucht.
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geschrieben 1302906865000
diese sehr aufschlussreiche Beantwortung der Frage steht nach wie vor offen und ich fürchte, keiner von uns Usern hier weis dies, es wird nur gemunkelt...
eine Aufklärung seitens HC wäre sehr nett. denn wenn das TÜV-zertifierte HC-Reisebüro uns dies nicht nicht explizieren kann, wer dann
Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden. -
geschrieben 1302907937000
Eigentlich nicht ... und eigentlich bedarf es auch keiner ""irgendwie zertifizierten" Antwort!
(mal abgesehen vom BGB!?)
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1302908807000
ah ja… mit anderen Worten… beidhändig den Mittelfinger über den Zeigefinger kreuzen und dabei "Hexenblut und Krötenblut" murmeln…
Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden. -
geschrieben 1302909851000
Nein, tief einatmen und "Deeenk naaach!" murmeln hilft auch ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1302945460000
@santamarineIIo sagte:
Hm. Unabhängig von Balkan, Mongolei und Streitwerten, hier werde ich akademisch. Die Frage ist doch - bis wann muss der RV den PAX an de Destination der Träume abliefern und ab wann darf er ihn dort wieder abholen ohne vertragsbrüchig zu werden?
ich weiß gar nicht, ob man sich die frage stellen muß, wenn man akademisch wird.
denn der transfer vom/zum hotel ist ja nur ein teil der pauschalreise.
zumal diese "position" der reise immer von der gebuchten destination abhängig ist.
die ungefähren transferzeiten stehen im katalog immer dabei.
die einzige fahrt, die der pauschalreisende selbst zu verantworten hat, ist die fahrt zum flughafen hin. wenn er zu spät ankommt, weil zum beispiel während der fahrt eine reifenpanne aufgetreten ist und der reisegast dieses zeitlich nicht mit eingeplant hat, dann ist es sein verschulden.
so könnte man auch beim bustransfer argumentieren.
Das "F" in Montag steht für Freude. -
geschrieben 1302945532000
Nehmt es mir nicht übel, aber die letzten Antworten sind mir nicht so ganz verständlich. Wie santamarinello schon sagte, haben wir nichts gefunden, was uns der Lösung des Problems näherbrächte. Nachgedacht habe ich, HC ist die letzte Instanz von der ich etwas erwarte und das BGB gibt nichts her, als die Formulierung der Frage, ob der Veranstalter die Leistung entsprechend § 651 c I 1 BGB erbringt.
Du hast natürlich recht, aber die eigentliche Frage ist ja, ob man nicht für etwas bezahlt, was man nicht bekommt.
Tja, wenn niemand mehr Urteile o.ä. findet wird die Frage weiterhin offen bleiben.