• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1302901384000

    Entfernungsmäßig dürften wir Österreich überflogen haben und uns über dem Balkan befinden! Dennoch bin ich nicht der Meinung, dass einen wackeren deutschen Sandalen-Sockenträger die Streitwerthöhe irgendwie beeinflussen kann, wenn es um´s Prinzip geht. Wo kämen wir denn da hin!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1302904050000

    @chepri

    Ich dachte auch eher an die fachliche Fraktion und deren Neigung, außerhalb von Sitcoms und Reality (??) TV brotlos mit in die Schlacht zu ziehen ...ein Wiedersehen bei "Anwalttausch" auf Proteldreisat? Schönen Dank auch ...

    Grüße aus der inneren Mongolei! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • santamarineIIo
    Dabei seit: 1286755200000
    Beiträge: 348
    geschrieben 1302904808000

    Hm. Unabhängig von Balkan, Mongolei und Streitwerten, hier werde ich akademisch. Die Frage ist doch - bis wann muss der RV den PAX an de Destination der Träume abliefern und ab wann darf er ihn dort wieder abholen ohne vertragsbrüchig zu werden?

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1302905500000

    Ich verstehe die Schelte auf die Pauschalis nicht so ganz. Wenn der reguläre CheckIn nachmittags/mittags ist und ich nachts/frühmorgens ankomme, dann möchte ich doch schon ein Zimmer für mich bereit stehen haben. Und wenn der reguläre Checkout vormittags/mittags ist und ich abends/nachts rückfliege, dann möchte ich doch derweil in meinem Zimmer bleiben dürfen. Dafür bezahle ich natürlich auch. Und zwar egal, ob pauschal oder individuell gebucht.

  • demi
    Dabei seit: 1130889600000
    Beiträge: 1340
    geschrieben 1302906865000

    diese sehr aufschlussreiche Beantwortung der Frage steht nach wie vor offen und ich fürchte, keiner von uns Usern hier weis dies, es wird nur gemunkelt...

    eine Aufklärung seitens HC wäre sehr nett. denn wenn das TÜV-zertifierte HC-Reisebüro uns dies nicht nicht explizieren kann, wer dann :frowning:

    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1302907937000

    Eigentlich nicht ... und eigentlich bedarf es auch keiner ""irgendwie zertifizierten" Antwort!

    :frowning: :shock1:

    (mal abgesehen vom BGB!?)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • demi
    Dabei seit: 1130889600000
    Beiträge: 1340
    geschrieben 1302908807000

    ah ja… mit anderen Worten… beidhändig den Mittelfinger über den Zeigefinger kreuzen und dabei "Hexenblut und Krötenblut" murmeln…

    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1302909851000

    Nein, tief einatmen und "Deeenk naaach!" murmeln hilft auch ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1302945460000

    @santamarineIIo sagte:

    Hm. Unabhängig von Balkan, Mongolei und Streitwerten, hier werde ich akademisch. Die Frage ist doch - bis wann muss der RV den PAX an de Destination der Träume abliefern und ab wann darf er ihn dort wieder abholen ohne vertragsbrüchig zu werden?

     

    ich weiß gar nicht, ob man sich die frage stellen muß, wenn man akademisch wird.

    denn der transfer vom/zum hotel ist ja nur ein teil der pauschalreise.

    zumal diese "position" der reise immer von der gebuchten destination abhängig ist.

    die ungefähren transferzeiten stehen im katalog immer dabei.

    die einzige fahrt, die der pauschalreisende selbst zu verantworten hat, ist die fahrt zum flughafen hin. wenn er zu spät ankommt, weil zum beispiel während der fahrt eine reifenpanne aufgetreten ist und der reisegast dieses zeitlich nicht mit eingeplant hat, dann ist es sein verschulden.

    so könnte man auch beim bustransfer argumentieren.

     

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1302945532000

    Nehmt es mir nicht übel, aber die letzten Antworten sind mir nicht so ganz verständlich. Wie santamarinello schon sagte, haben wir nichts gefunden, was uns der Lösung des Problems näherbrächte. Nachgedacht habe ich, HC ist die letzte Instanz von der ich etwas erwarte und das BGB gibt nichts her, als die Formulierung der Frage, ob der Veranstalter die Leistung entsprechend § 651 c I 1 BGB erbringt.

    @AntoniaW

    Du hast natürlich recht, aber die eigentliche Frage ist ja, ob man nicht für etwas bezahlt, was man nicht bekommt.

    Tja, wenn niemand mehr Urteile o.ä. findet wird die Frage weiterhin offen bleiben.

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