Wirklich sehr interessante Diskussion. Mir hat es auch schon immer in den Fingern gejuckt, wenn erboste Urlauber ihre 7-tägige Reise auf reale 5 Tage zurückgerechnet hatten, und dann hier sehr oft davon gesprochen wurde, das man eben nicht 7 Tage, sondern 7 Nächte im Hotel gebucht hätte. Die Frage ist ja wirklich, was unter einer Nacht zu verstehen ist. Wenn man den zitierten Urteilen von Lexilexi glauben darf, verstehen Richter sehr wohl darunter den Erholungsschlaf.
Das würde denn aber völlig konträr zu den Aussagen stehen, das wg. der Flugzeithoheit der RV eine Abflugzeit bis 23.59 sowie ein Rückflug ab 00.01 Uhr möglich sind. Anscheinend aber nur möglich nach den AGB, die aber dahingehend möglicherweise von den Gerichten kassiert werden, wenn eben die Nachtruhe nicht möglich ist.
Es darf nicht vergessen werden, das beim Rückflug zu den üblichen 2 Stunden vor Abflug ja auch noch die Transferzeit hinzukommt.
Ein verfügbares Bett nach Erledigung aller Formalitäten bis 01.00 Uhr lasse ich mir gerade noch so gefallen, da es Urlaub ist und man morgens ja auch etwas länger schlafen kann.
Ich glaube, diese Problematik ist anscheinend gar nicht oder wenn doch, sehr sehr selten juristisch abgearbeitet worden. Doch was nicht ist kann ja noch werden.
Gruss Gabriela