• MatthiasPK
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    geschrieben 1466429519000

    Hallo zusammen,

    jetzt hat es mich auch erwischt.

    Wir haben bei einem großen RV ein Zimmer gebucht.

    Bei Buchung stand im Katalogtext:

    "Für Honeymooner kostenloses upgrade in die nächst bessere Zimmerkategorie."

    Im Anschluss daran waren Beispiele aufgezählt was das heißt unter anderem das für uns gültige: 

    "Bei Buchung Garden-Pool Villa erfolgt ein Upgrade zu Beachfront-Pool-Villa".

    Ich habe jetzt beim Hotel angefragt ob das so hinterlegt ist. Dort sagte man mir der Vertrag mit dem RV ermögliche maximal ein Upgrade in die Garden-Pool Villa (welche wir ja sowieso gebucht und bezahlt haben).

    Nun schau ich also in der Katalogbeschreibung und dort ist unsere Variante auch nicht mehr aufgeführt. Ich hab allerdings die damalige Beschreibung (da mir dieses Upgrade sehr wichtig war / ist) abgespeichert und kann es somit belegen.

    Ich habe jetzt freundlichst beim Buchungsportal und RV angefragt was Stand der Dinge ist.

    Meine Fragen an euch:

    -Welche Möglichkeiten haben wir?

    -Was wir möchten ist die gebuchte Leistung und keinen Storno (auch wenn dieser kostenlos wäre).

    -Was ich denke Angeboten zu bekommen: Irgend ein Quatsch ala "Kostenloses Beach-Dinner für Zwei" was in meinen Augen absolut nicht den Verlust rechtfertigt.

    Ein Upgrade über das Hotel Selbst kostet bei unserer Reisedauer ~ 1300€.

    Ich bedanke mich vorab für eure Hilfe/Meinungen

    DTM-KTW-FRA-CDG-PUJ-AMS-ALC-GRU-DXB-BKK-USM-DTW-JFK-HHN-DOH-MLE-THUF-FCO-BOG-MDE-LIS-FNC-DMK-REP-KUL-SIN-DPS-BCN-TDX-SLC-LAS-CTA-OPO-AHO-SGN-HUI-DAD-HAN-PEG-MIA-DEN-MCO-MUC-MCT Coming: TPE-LOP
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1466447972000

    Grüß Dich Matthias,

    ich würde jetzt erstmal abwarten, was vom Veranstalter kommt und wie vor allem, im negativen Falle, argumentiert wird.

    Wichtig wird auch die exakte Quelle der damaligen Beschreibung, sowie die Buchungsform. Du schreibst Veranstalter/Katalog/Buchungsportal und ich befürchte, man wird versuchen sich den Ball hin- und herzuschieben.

    Ist Deine gespeicherte Ausschreibung vom Veranstalter selber und war auch so auf seinen Präsenzen nachzulesen?

    Drücke Dir die Daumen!

    OT

    Du darfst Veranstalter und Portal hier ruhig benennen, vielleicht gibt es ja noch andere User mit Erfahrungen in dieser Kombination.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1466449626000

    Was du machen kannst ist zunächst einmal beim Herausgeber des Honeymoon Angebotes insistieren und mit Übermittlung der Dokumentation auf die Vertragserfüllung bestehen.

    Möglicherweise lenkt man ein wegen des Beleges - einen solchen hat ja bekanntlich nicht jeder.

    Danach kannst du an sich nur noch hoffen:

    Nämlich darauf, dass die Bindung an das Angebot weiter Bestand hat, nicht zeitlich begrenzt war, sich - wie doc schon schrieb! - die Verantwortlichen urplötzlich in lauter nicht für dein Anliegen zuständige Bestandteile auflösen ... t.b.c.

    Das ist leider eines der Risiken der vielstufigen Buchung, weshalb auch derart entscheidende Kriterien immer zur direkten Vereinbarung empohlen werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MatthiasPK
    Dabei seit: 1311379200000
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    geschrieben 1466451229000

    Moin und danke Ihr zwei,

    Gebucht bei: Hotelreservierung.de

    Veranstalter: Tui (da hab ich auch hin überwiesen)

    Nun war der Ablauf wie folgt,

    Nachfrage bei Hotelreservierung.de ob ich wenn ich über diese Seite Tui buche auch Tui-Katalogleistung bekomme. Ebenfalls kam der Hinweis das die Katalogbeschreibung sich während dem Buchungsvorgang bei der Dateneingabe aufrufen lässt.

    Das hab ich dann auch getan und dort die selbe Beschreibung wie bei TUI gefunden.

    Die Website gespeichert und gebucht. Die Hotelbeschreibung sagte aus:

    Ihre Vorteile: Mehrwert

    • ...(anderes Zeug)
    • ...(anderes Zeug)
    • Honeymoon-Specials
    • Hochzeitsreisende erhalten bei Ankunft Früchte, Blumen und Kuchen. Ab 3 zusammenhängenden Nächten ist zusätzlich ein Upgrade in die nächst höhere Zimmerkategorie inklusive (von Garden Villa/VIX1 in Garden Pool Villa/VIX2 und von einer Garden Pool Villa/VIX2 in eine Beachfront Pool Villa/VIM1). Das Honeymoon-Special gilt nicht für Anreisen vom 20.12.2015 bis 10.01.2016. Eine Kopie der Heiratsurkunde ist bei Ankunft vorzulegen. Hinweis für Reisebüromitarbeiter: Bitte bei Buchung "Honeymooner" in der Bemerkungszeile angeben.

    ...(anderes Zeug)

     

    Stand der Informationen: 23.07.2015

    Nur buchbar für Reisen vom 01.11.2015 bis 31.10.2016

     

    UNSER REISEZEITRAUM: 18.08.2016-27.08.2016

    Bitte um Beurteilung, ich bin der Meinung das uns das Zusteht, bin echt nich kleinlich aber war schon n Grund das Hotel zu buchen. WEnn ich so überlege hätte es jetzt auch eine Gardenvilla getan und ich hätte eine Garden Pool Villa bekommen (wäre günstiger weg gekommen)  mann o maaaaaaaaaaaan :laughing: :frowning:

    EDIT: Der Aufenthalt ist bei TUI online einsehbar... Ich kann mich dort einloggen und die Buchung sehen..

    EDIT2: Tui ist nicht zuständig sagte man mir am Telefon.... Es geht LoS!!!!!! :rofl:

    EDIT3: Ich hab noch eine Email von Tui erhalten in der man mir die Katalogbeschreibung nochmal zugeschickt hat in der es genau so steht, nur befürchte ich bringt mir das am Ende nix da man mir sagen wird ich könne jetzt stornieren:D

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1466452083000

    Grundsätzlich würde ich es so sehen wie Du und auf Antwort der TUI warten. Nur habe ich desöfteren schon gesehen, daß irgendwo stand, "R&F Tickets + Specials gelten nur in Verbindung mit gebuchter Pauschalreise" oder so ähnlich. Bei Dir sieht es mir aber nach einer Nurhotelbuchung aus und hier könnte(!) das Problem liegen.

    OT

    Sprechen aber nicht vom Seavana?

  • MatthiasPK
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    geschrieben 1466453770000

    Servus Doc,

    ne mit dem seavana ist alles ok BIS JETZT:D

    Geht ums Paradee auf Samet,... Hotelres.de hat es jetzt an TUI weitergegeben... :S mal sehen denke wird nix:(

    Und was deine Anmerkung angeht: "...das irgendwo stand: ..." -> Ich hab jetzt echt vorher extra 2938mal nachgefragt und Fall genau auf die Schnauze:-) Das ärgert noch mehr als wenn ich einfach was überlesen hätte. :shock1: :-D

    Ich werde berichten..

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1466453940000

    Möglich ... ein Bestreiten der Zuständigkeit seitens TUI ist so allerdings trotzdem nicht wirklich nachvollziehbar.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MatthiasPK
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    geschrieben 1466454358000

    Am Telefon fragte man ob ich es bei TUI versucht hab,... der Hinweis das ich zurück verwiesen wurde, wurde mit "hah ja das wundert mich nicht,.." entgegnet...

    Will jetzt nich die Juristen-Schiene fahren, aber für mein Verständnis is Tui doch mein Vertragspartner oder?

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1466455107000

    So würde ich das betrachten. Von außen und oberflächlich, also nagel mich nicht drauf fest.

    Ich empfehle dir ausdrücklich eine möglichst gesicherte schriftliche Kommunikation zum Sachverhalt. "Wundert mich nicht" hat erfahrungsgemäß niemals nie nicht keiner gesagt wenn´s um den Pudding geht ...

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  • Kourion
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    geschrieben 1466455246000

    Ich weiß nicht, ob es sich bei Nur-Hotelbuchungen über TUI so verhält wie bei Pauschalbuchungen über TUI.

    Bei Letzteren habe ich die ERfahrung gemacht, dass TUI nur über den Vermittler mit dem Kunden kommuniziert.

    Einzig wenn du über die tui.com-Seite gebucht hast, kannst du direkt mit ihnen verhandeln.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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