So hat die Dame es mir auch erklärt...
ich habe jetzt schriftlich bemängelt bei Hotelres.de und werde es die Tage noch bei TUi direkt machen... mehr bleibt wohl nicht:(
So hat die Dame es mir auch erklärt...
ich habe jetzt schriftlich bemängelt bei Hotelres.de und werde es die Tage noch bei TUi direkt machen... mehr bleibt wohl nicht:(
Und wo ist diese Handhabe vertraglich verankert?
Bzw. die Definition Vertragspartner?
Das Hotel ist es jedenfalls nicht, also auf wen genau beruft es sich hinsichtlich der Begründung der Einschränkung gegenüber MatthiasPK?
Auf den Vertrag mit den Veranstalter ... was Wunder.
vonschmeling:
Und wo ist diese Handhabe vertraglich verankert?
Bzw. die Definition Vertragspartner?
Das Hotel ist es jedenfalls nicht, also auf wen genau beruft es sich hinsichtlich der Begründung der Einschränkung gegenüber MatthiasPK?
Auf den Vertrag mit den Veranstalter ... was Wunder.
Kannst du das nochmal umschreiben das ich es verstehe:D ? Du bist der Meinung TUI wäre theoretisch der Ansprechpartner?
Ja ist sie, so wie ich auch
Aber ich habe es auch oft genug erleben müssen, daß obwohl Vertragspartner der Veranstalter ist, ich bei Vermittlerbuchungen wie z.B. Reisebüro, wieder an diesen verwiesen wurde mit der Begründung, man habe mit diesem diesgeartete Verträge.
Da hilft wohl nur insistieren beim Vermittler, der Dir dann seine Kommunikation mit dem Veranstalter beibringen muß.
Die Frage ist für mich, ob überhaupt schon ein Vertrag zustande gekommen ist.? @MatthiasPK, du erwähnst ja, dass das Reisebüro für das Honeymoon-Upgrade in der Bemerkungszeile "Honeymooner" zu vermerken hat. Hattest du denn bei deiner Buchung Gelegenheit, dies so vorzunehmen oder wie muss man sich das vorstellen? Und hast du darüber einen Nachweis in Form eines Screenshots oder dergleichen? Gibt es denn in der Buchungseingangsbestätigung von Hotelreservierung.de einen Hinweis darauf, dass du das Honeymoon-Special gebucht hast? Letztendlich stellst du ja mit deiner Buchung erstmal einen Antrag auf den Abschluss eines Vertrages. Weicht die Buchungsbestätigung nachweislich von deinem Antrag ab, liegt ein neues Angebot vor, aber eben noch kein Vertrag. Und somit hättest du eben auch keinen Anspruch auf Vertragserfüllung. Du wärst aber zumindest raus aus der Nummer und könntest dich anderweitig noch mal um dieses Hotel bemühen.
Schwieriger wird es wohl, wenn du keinen Nachweis hast, dass du dich als Honeymooner "geoutet hast. Dann bleibt nur die Willenserklärung von Matthias, dass er gern eine Garden-Pool Villa buchen möchte, die ihm auch vom Veranstalter bestätigt wurde. Somit wäre ein Vertrag zustande gekommen, aber eben nicht für das Upgrade. So sehe ich jedenfalls erstmal die Situation, lasse mich aber wie immer auch gern korrigieren.
Auch ein Ansatz, Katja Quasi die Frage, was hat Hotelreservierung.de an TUI übermittelt und hat der Matthes da auch etwas Handfestes.
Matthias, Du mußt doch eine Buchungsbestätigung bekommen haben, was steht denn da drauf bzgl. gebuchter Unterkunft und Honeymoonspecial?
Weil es mich interessiert, habe ich jetzt mal bei den hier bei HC hinterlegten Kataloginfos der TUI umgeschaut und dort steht:
"Bitte beachten Sie! Ausgenommen bei Individuell-Buchungen sind der Zug zum Flug, der Privattransfer und sofern vorhanden der Easy Rückflug Check-in.
Zu internationalen (grenzüberschreitenden) Flugpauschalreisen erhalten Sie auf Wunsch ein 2. Klasse Ticket für die Deutsche Bahn AG bzw. ÖBB zu Ihrem Abflughafen in Deutschland (deutsches Streckennetz, inkl. Salzburg Flughafen und EuroAirport Basel) bzw. Österreich."
Also das Honeymoonspecial ist nicht von Nurhotelbuchungen ausgenommen und kann so auch nicht argumentiert werden.
Allerdings sind das die Informationen Stand 6.6.2016, bei denen auch das gewünschte Upgrade von GPV auf SPV nicht mehr erwähnt wird.
Wäre ich jetzt an Deiner Stelle, würde ich noch morgen warten, was so kommt. Sollte das immer noch nicht nach Deinen Wünschen sein, würde ich mich an den Veranstalter wenden und auch nicht abwimmeln lassen, mit dem Hinweis auf Vertragsverhältnis (so zustandegekommen) und genug Versuchen über den Vermittler, weil Du einfach keine Lust mehr hast, hier auch wieder möglichen Übermittlungsfehlern aufzusitzen. Da mußt Du hart bleiben und auch mal im Callcenter auf einen Gruppenleiter mit Entscheidungsbefugnissen bestehen. Höflich bleiben und den Gesprächspartner darauf hinweisen, daß Du ihn zwar magst, aber Dir seine Befugnisse nicht ausreichen
Zuguterletzt, solltest Du Deine SPV nicht zu gewünschten Konditionen bekommen, wovon ich ausgehe, könntest Du Dich natürlich auch streitig einigen, aber das wirst Du nicht wollen und bringt Dir vor allem kurzfristig gar nix. Deshalb würde ich dann darauf begehren, daß Du nur eine Garden Villa buchst, mit inkludiertem Upgrade auf Garden Pool Villa, Du also die Differenz erstattet bekommst. Vor Ort im Paradee dann mal an die Guest Relation wenden, den Fall vortragen und je nach Verfügbarkeit, geht ja vielleicht noch etwas, ggfs. gegen Aufpreis, oder gar als Hochzeitsgeschenk des Hauses
Naja, für mich beginnt die Frage schon damit, was Matthias an welcher Stelle in der Buchungsmaske wie kommuniziert hat. Wenn schon in der Buchungseingangsbestätigung von Hotelreservierung. de (noch nicht die Buchungsbestätigung des RV), die ja vom Buchungen immer auf etwaige Fehler geprüft werden sollte, keine Rede vom Honeymoon-Special ist, tut Matthias gut daran, wenn er in irgendeiner Form nachweisen kann, dass er dies in der Buchungsmaske klar kommuniziert hat, dass er Honeymooner ist. Ansonsten bleibt es @Matthias unter Umständen dabei, dass du eine Garden-Pool Villa gebucht hast und diese auch bestätigt bekommen hast. Da spielt es keine Rolle, was in der Hotelbeschreibung des RV steht. Es wird ja zumindest vom RV in der Leistungsbeschreibung klar kommuniziert, dass das Honeymoon-Upgrade in der Buchung vermerkt werden muss. Und da hakt es bisher auch in den Informationen von @Matthias: Ist nachweislich das Honeymoon-Special während der Buchung vermerkt worden?
Mal davon abgesehen, haben wir in Deutschland Vertragsfreiheit. Der RV muss, auch wenn es sich vielleicht komisch anhört, keine Verträge eingehen, in dem er einfach den Antrag ablehnt (oder innerhalb eines bestimmten Zeitfensters nicht reagiert) oder aber ein neues Angebot unterbreitet, wenn ihm zwischenzeitlich nichts mehr an dem Verkauf von Honeymoon-Specials liegt.
@Matthias, du möchtest auf jeden Fall die gebuchte Leistung haben...... Die Frage bleibt, ob überhaupt und in welcher Form ein Vertrag zustande gekommen ist, der dir deine gewünschte Leistung zusichert.
MatthiasPK hat vom Hotel Kenntnis erhalten, ein Upgrade überschreite leider "vertraglich" seine gebuchte Kategorie.
Wessen Vertrag denn?
Möglicherweise Vertrag Hotel RV/ Vertrag Hotel Vermittler (unwahrscheinlich) - aber unter keinen Umständen Vertrag MPK/ Hotel ...?! Wo also sollten Einreden möglich sein wenn nicht beim Veranstalter?
Ein Vertrag mit den fixierten Bedingungen Upgrade/ Honeymoon scheint mir durchaus zustandegekommen zu sein zwischen MPK und dem Veranstalter und/oder dem Vermittler.
Elementar die Frage nach der Bestätigung: Gab es eine und wenn ja was beinhaltete sie hinsichtlich der Leistungen?
KATJA: Die Möglichkeit bestand nicht. Ich habe aber nach der Buchung umgehend eine Mail versendet bezug nehmend auf meine Buchungsnummer, in der Stand das man doch bitte diesen Vermerk hinterlegen soll. Das hat mirnun zu lang gedauert und ich hab mich ans Hotel gewandt.
REISE- UND VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN
DOC: in meiner Beschreibung ist dieses Upgrade auch nicht ausgeschlossen worden bei "Nur-Hotel-Buchung"
Streitig einigen hab ich keine Lust. Ich erwarte nur einfach dass das Bestellte auch geliefert wird. Ich wills nicht verallgemeinern aber das ist in etwa wie:
"Bei Abgabe Ihres alten Gebrauchtwagen bekommen Sie einen neuen 5-Türer zum Preis eines 3-Türers",... dann gibt man sein Auto ab und hält sich an ALLE vorher ersichtlichen regulariern die zur Erfüllung dieser "Aktion" nötig sind und krieg trotzdem einen 3-Türer geliefert mit der Bemerkung: "Is jetzt halt so"
Ich weis der Vergleich hinkt,.. aber so fühl ich mich gerade:-)
Es bleibt spannend...
Auszug aus den:
TUI REISE- UND VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN
3. Leistungen
Preise 3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, er gibt sich aus den Leistungsbeschreibungen(z. B. Internet, Katalog, Flyer) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung (vgl. Ziffer 1.1 Satz 2).Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vor nehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Passus in der Bestätigung/Rechnung von TUI:
HINWEIS: Wegen der Leistungsbeschreibung wird auf die Ausschreibung des Veranstalters verwiesen.
VONSCHMELING:
Auszug email vom Hotel: As per our contract with TUI. Maximum upgrade is Garden Pool Villa not Beach Front Pool Villa.
Please contact to Travel agency for more information.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!