Guten Morgen ihr Lieben!
@vonschmeling, es könnte tatsächlich so sein, wie du es beschreibst. Der Anbieter fordert keinen Nachweis bei der Buchung. Er fordert aber klar, dass das Special bei der Buchung zu vermerken ist. In dem Falle könnte es theoretisch sein, dass der RV dem Buchenden direkt das Upgrade als gebuchte Zimmerkategorie bestätigt hätte, was sich natürlich unserer Kenntnis entzieht. Es steht ja in der Hotelbeschreibung nicht, dass das Upgrade bei Verfügbarkeit vor Ort gewährt wird, sondern es muss explizit bei der Buchung vermerkt werden. Und da ergibt sich für mich der Knackpunkt bezüglich der Relevanz des Vermerks während des Buchungsvorgangs.
@MatthiasPK, ich bin mir ja nicht mal sicher, dass deine E-Mail auch nur den Pförtner bei TUI erreicht hat, wenn du AIDU diese zukommen lassen hast. Ich hatte grundsätzlich die Vermutung, dass du bei der Online-Buchung keine Möglichkeit hattest, diesen (für den RV offensichtlich wichtigen) Vermerk in der Buchungsmaske zu hinterlassen. Deshalb meine Nachfrage diesbezüglich. Die Frage bleibt letztlich zu klären, welche rechtliche Auswirkung der fehlende Vermerk, der explizit vom RV vorgeschrieben war, auf die Vertragsgestaltung hat. Wäre es ein reiner Vermerk geblieben, der erst vor Ort im Hotel bei Verfügbarkeit zum Upgrade geführt hätte oder wäre er für die Vertragsgestaltung dahingehend relevant gewesen, dass dir mit der Buchungsbestätigung automatisch die höhere Zimmerkategorie bestätigt worden wäre? Das sind für mich rechtlich zwei verschiedene Konstellationen, die du tatsächlich nur mit dem RV klären kannst.