Hallo,
für alle, welche weitere detaillierte Angaben erbeten haben, folgende Auskünfte:
1. Die Ankunft in Bangkok sollte laut den Reiseunterlagen am 26.08.2010 um 19:00 Uhr erfolgen.
2. Die tatsächliche Ankunft des Flugs EK372 erfolgte ca. um 19:15 Uhr.
3. Daten für den Weiterflug nach Koh Samui sind den Reiseunterlagen nicht zu entnehmen, hierzu wird in den Reiseunterlagen lediglich angeführt: Das Ticket für den Flug von Bangkok nach Koh Samui bzw. von Koh Samui nach Bangkok erhalten Sie vor Ort von Ihrer Reiseleitung.
4. Die Ankunft im Hotel auf Koh Samui war für den 26.08.2010 vertraglich vereinbart.
5. Das auf uns wartende Fax hatte folgenden Inhalt:
To: Hotel Sofitel Centara Grand
Att: Mr. ..... (Datenschutz...)
Check in 26.08.2010
Fax: 02-5411088 Pages: 1 Date: 24.08.2010
From: editiert/Reiseleitung
Subjekt: Please forward to the guest
Sehr geehrte Gaeste,
Sie werden am 27.08.2010 um ca. 07:00 Uhr zum Flug PG - 805 abgeholt. Abflugzeit ist um 09:40 Uhr.
Wir bitten Sie, sich ca. 5 Minuten vor der angegebenen Zeit in der Hotelhalle bereit zu halten.
Aufgrund der Verkehrssituation in Bangkok kann sich die Abholung um wenige Minuten verzoegern. Wir bitten um Ihr Verstaendnis.
Mit freundlichen Gruessen
... Reiseleitung
6. Es wurde uns vom Mitarbeiter, der uns am Ausgang des Flughafens erwartete trotz Nachfrage nicht erläutert, warum eine Übernachtung in Bangkok nötig sei. Er sprach natürlich nicht deutsch, lediglich ein sehr schlechtes Englisch.
7. Rein nachrichtlich: eine Familie mit zwei kleinen Kindern wurde zufällig völlig verzweifelt am Ausgang auf uns aufmerksam, da wir deutsch sprachen. Diese kamen wie wir mit ITS vom selben Flieger, wurden am Ausgang von niemandem erwartet. Erst nach mehreren Diskussionen und Telefonaten des Mitarbeiters wurde diese Familie ebenfalls mit uns in das gleiche Hotel gebracht. Dadurch standen wir ca. eine Stunde am Ausgang des Flughafens herum, konnten so aber wenigstens der anderen Familie helfen, die sonst überhaupt nicht gewusst hätte, wohin mit sich.
Auf die mehrmalige Nachfrage, welcher Schaden uns denn überhaupt entstanden sei:
1. Nach mehr als 24 Stunden auf den Beinen bis Ankunft im Hotelzimmer in Bangkok (ca. 22.30 Uhr) ist es eine beträchtliche Verkürzung der Nachtruhe, wenn man am (eigentlich ersten Urlaubstag) bereits um 06.00 aufstehen muss, um zur Abholung um 07.00 Uhr fertig zu sein.
2. Durch die Übernachtung in Bangkok hat sich die Anreise auf drei Tage verlängert, die Urlaubstage entsprechend um einen Tag verkürzt. Bis wir im gebuchten Hotel unsere Zimmer beziehen konnten, wurde es 14.00 Uhr, so dass nach Auspacken der Koffer der erste Urlaubstag fast vorbei war.
Wer dies als normal oder nicht erwähnenswert hält, liest bitte in folgender Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen nach: OLG Frankfurt, Az: 16 U 118/97, LG Frankfurt, Az: 2/24 S 374/96, AG Düsseldorf, Az: 21 C 15471/00, AG Hamburtg, Az: 508 C 136/02, AG Hamburg, Az: 22a C 32/00, AG Neuwied, Az: 4 C 1881/03, AG Berlin-Schöneberg, Az: 11 C 581/01.
Es wurde auch der Einwand gebracht, dass "Verschaukelung" kein Einwand wäre. Das BGB kennt aber zumindest die Begriffe der Täuschung bzw. der arglistigen Täuschung (§§ 123, 318 u.a. BGB).
Ich hoffe, dass nun alle Unklarheiten beseitigt sind.
Gruß
Armin
P.S. Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
P.P.S. Wie schafft man es nur, innerhalb von drei Jahren annähernd 7000 Beiträge zu fertigen? Und die auch noch sinnvoll? Sachen gibts......