• ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1206712357000

    @erik e. sagte:

    Ob fehlender Volleyball das Urlaubsvergnügen schmälert ist subjektiv.

    Hallo,

    das ist keine Frage. Wenn etwas so ausgeschrieben wird, dann muß es auch da sein. Rein die Höhe der Entschädigung ist ein anderes Thema. Und darum geht es hier.

    Beispiel: Wenn etwa die Stangen da gestanden hätten. Ein Netz aber fehlte, dann ist ein Mangel vorhanden. Dieser wird aber wohl maximal im sehr niedrigen einstelligen Prozentbereich liegen.

    Nun weiß ich nicht, was ein Volleyballnetz kostet, aber ich gehe davon aus, daß das nicht allzuviel sein kann, sofern es vor Ort erhältlich gewesen wäre.

    Ich kann also zum Beispiel nicht 500,- € für diesen Punkt fordern, wenn ich selbst für vielleicht 50,- € Abhilfe hätte schaffen können. Kommt aber wiklich auf die genaue Situation vor Ort an.

    (Beträge als Beispiel vage herausgegriffen)

    Gruß

    Berthold

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1206712607000

    Könnte es nicht auch evtl. sein, daß das Hotel aufgrund der Tatsache, daß viele bedingt durch die Unruhen umgebucht haben, nur sehr schwach belegt war? So schwach, daß es gar nicht genug Gäste für eine Volleyballpartie und andere Animationstätigkeiten gegeben hat? Animationsprogramme leben nun mal von Beteiligung - wenn nicht genug Beteiligung oder Gäste da sind, kann das durchaus als "höhere Gewalt" angesehen werden.

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
    Beiträge: 2713
    geschrieben 1206712963000

    Interessant wäre hier auch neben den Prozentsätzen die Bemessungsgrundlage. Also, ob die Entschädigung prozentual vom gesamten Reisepreis (incl. Flugkosten) oder von den reinen Aufenthaltskosten zu bemessen ist.

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • Holzmichel
    Dabei seit: 1087430400000
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    geschrieben 1206714020000

    Hm,

    ich will jetzt nicht den Umstand bewerten, daß Ihr Euren Familien-Jahresurlaub im Februar in einem 3-Sterne-Haus in Kenia verbringt, dafür 5000 Euronen (2 Erw., 2 Kleinkinder) ausgeben musstet, was sicher marktgerecht ist.

    Also, Ihr fliegt nach Kenia und findet keine animierten Volleyballspiele - sicher auch keine Interessenten dafür - vor, keinen Miniclub oder keinen funktionierenden Billardtisch vor !

    Klar, daß ist schon extrem schlimm !

    Und dann eben noch diese furchtbare Büffet !

    Zugegebener Weise hätten wir uns da auch beschwert - freut man sich doch so auf seinen Jahresurlaub, liest die wunderbaren Glanzbröschüren und, und, und - und nun ist der Billardtisch kaputt !

    Das Entschädigungsangebot, was Euch der RV gemacht hat, finde ich realistisch und würde es annehmen.

    Auch wenn`s jetzt für Verärgerung sorgt, lasse ich mich noch zu folgender Bemerkung hinreissen :

    Ich/wir waren noch nie in Kenia, wissen aber aus Literatur, Film und Geschichten um die tollen Schönheiten und Besonderheiten dieses afrikanischen Landes. Und gerade deshalb werden wir irgendwann nochmal dies Land kennenlernen - natürlich in einer Zeit, wo sich die innere Lage entspannt hat.

    Und wenn wir dort sind, werden wir sicher keine Billardspiel oder Volleyball vermissen, denn das erwarten wir von einer Reise nach Kenia am Allerwenigsten !

    Sorry!

    Erwin

  • erik e.
    Dabei seit: 1148688000000
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    geschrieben 1206714087000

    Na gut im Katalog wird von Beachvolleyball gesprochen. Der Beach ist öffentlich - denke an die "Unruhen".

    Der Gedanke von Sina1 ist da sehr gut. Mangelne Auslastung des Clubs u. damit eingeschränktes Angebot.

    ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1206714154000

    Ansprüche aus der Gewährleistung, so heißt das Ding richtig, können sowohl auf den einzelnen Tagespreis als auch anteilig auf den Gesamtreisepreis bezogen sein. Es hängt davon hab, inwieweit der Mangel eine quasi "Gesamtminderung" (oder Wertlosigkeit des Urlaubs) beeinflusst hat oder nicht.

    Nicht ganz korrekt ist die Aussage, was im Katalog drinsteht muss auch da sein. Denn das trifft nur dann zu, wenn man glaubhaft machen kann, diese Einrichtungen auch nutzen wollte: ein kinderloses Ehepaar wird kaum glaubhaft machen können, dass ein fehlender Miniclub einen Mangel dargestellt hat, so als Beispiel.

    Was sicherlich sein muss, dass Sportgeräte dem durchschnittlich zu erwartetenden Standard und Nutzung entsprechen muss. Allerdings denke ich dass ein mangelhafter Billardtisch eine eher untergeordnete Größenrolle bei Ansprüchen aus Gewährleistung darstellen wird.

    Zu den Themen Essen und Kinderclub wäre ich vorsichtig, ohne die genaue Beschreibung zu kennen! Abwechslungsreich heißt schon, dass mehrere Speisen täglich angeboten werden und diese täglich wechseln. Ich meine, so im fünf bis siebentägigen Rythmus dürfen sich dann aber wieder diese Speisen wiederholen.

    Beim Kinderclub wird es definitiv von der Beschreibung abhängen, was man sich da erwarten darf. Klar ist aber jedenfalls, dass objektiv erkennbare Verletzungsgefahren dem Risikobereich des Reiseveranstalters zuzurechnen wären (Verkehrssicherungspflicht, Sorgfaltpflicht).

    Ob hier nun 10 % angemessen wären oder mehr, kann ich so aufgrund der hier gemachten Angaben nicht wirklich sagen. Gefühlsmäßig - da es sich eigentlich dem Grunde nach nicht um Hauptleistungen handelt bzw. "Hauptleistung" Essen als solches erbracht wurde* - meine ich vielleicht in der Größenordnung Minimum 10 Maximum 20 % ...

    * Fisch... wenn im Katalog in irgendeiner Form erwähnt, wird man dagegen nichts sagen können. Schließlich liegt ja Kenia am Meer.

    Meint

    Peter

  • höhenflieger
    Dabei seit: 1136332800000
    Beiträge: 105
    geschrieben 1206714951000

    Hallo

    Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast die dann die Anwaltskosten übernimmt,dann lass es mit dem Anwalt,denn der will nur sein Geld verdienen und denkt da weniger an dich

    LG Ina

  • Eharriette
    Dabei seit: 1107388800000
    Beiträge: 159
    geschrieben 1206715688000

    Also ich würde ohne Rechtschutzversicherung das Risiko nicht eingehen.

    Wir hatten mal ein Problem wo wir auch eindeutig vom Veranstalter übers Ohr gehauen wurden.

    Der Strand sah super aus und es war auch nicht davon die Rede, dass man da nicht baden kann, weil der Hurrican vor 3 Jahren alles weggespühlt hatte und nur noch Felsen übrig waren usw.usw.

    Das Angebot haben wir auch nicht angenommen und ohne Rechtschutzversicherung hätten wir gar nichts übrig behalten !

    Also wenn Du dreist 5oo Euro mehr bekommst, aber die Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten selbst übernehmen must, weil meist ein Vergleich abgeschlossen wird.

    Da passt der Veranstalter schon drauf auf, dann hast Du nicht viel davon nur den ganzen Stress.

    Lieber den Spatz in der Hand als ne "taube" auf dem Dach ! ;)

    Gruß Elke

    liebe Grüße Elke
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1206715795000

    Ich persönlich würde die 10 Prozent nehmen.

    Schließlich muß man aus den gesamten Reisekosten den Fluganteil rausrechnen, da dieser mängelfrei war. Und die reinen Hotelkosten sind nun mal in Kenia Penauts.

    Wenn von den 5000 Euro unterm Strich nur 1500 Euro Hotelanteil sind dann werden sogar rund 30 Prozent erstattet.

    Es sieht zwar mit 10 Prozent auf den Gesamtreisepreis bezogen wenig aus, jedoch auf den reinen Hotelpreis ist es recht hoch.

    LG

    holzwurm

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1206716149000

    Hallo Peter,

    hier die relevanten Ausschreibungen für Dich.

    Essen:

    Hotel Diani Sea Lodge - all inclusive Verpflegung: Frühstück und Mittagessen von abwechslungsreichen Buffets. Das Abendessen ist mit Menüwahl, 2 x pro Woche abends Themenbuffets.

    Unterhaltung:

    Hotel Diani Sea Lodge - all inclusive Unterhaltung: Täglich abwechslungsreiches und unterhaltsames Amimationsprogramm, regelmäßig Folklore- und Tanzabende mit Livemusik.

    Kinder:

    Hotel Diani Sea Lodge - Für Ihre Kleinen: Für Kinder von 4-11 Jahren steht ein internationaler Miniclub von 10.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr zur Verfügung.

    Und zum Thema Miniclub und kinderloses Ehepaar.

    Wie wäre es denn mit dieser Konstruktion: Weil kein betreuter Miniclub in einer so versprochenen Anlage vorhanden war, wurden die Urlauber durch ständig lärmende und herumrennende Kinder gestört, was ansonsten deutlich moderater ausgefallen wäre.

    Könnt' doch klappen?

    Gruß

    Berthold

    p.s. Ich sehe gerade, daß für abends gar keine Büffets, geschweige denn abwechslungsreiche, versprochen waren, sondern nur für Frühstück und Mittagessen. Bei Menüwahl würden ja zwei Menüs ausreichen. Sollte sich die reklamierten Büffets auf den Abend beziehen, wäre dem mit drei Speisen zur Auswahl genüge getan.

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