Ansprüche aus der Gewährleistung, so heißt das Ding richtig, können sowohl auf den einzelnen Tagespreis als auch anteilig auf den Gesamtreisepreis bezogen sein. Es hängt davon hab, inwieweit der Mangel eine quasi "Gesamtminderung" (oder Wertlosigkeit des Urlaubs) beeinflusst hat oder nicht.
Nicht ganz korrekt ist die Aussage, was im Katalog drinsteht muss auch da sein. Denn das trifft nur dann zu, wenn man glaubhaft machen kann, diese Einrichtungen auch nutzen wollte: ein kinderloses Ehepaar wird kaum glaubhaft machen können, dass ein fehlender Miniclub einen Mangel dargestellt hat, so als Beispiel.
Was sicherlich sein muss, dass Sportgeräte dem durchschnittlich zu erwartetenden Standard und Nutzung entsprechen muss. Allerdings denke ich dass ein mangelhafter Billardtisch eine eher untergeordnete Größenrolle bei Ansprüchen aus Gewährleistung darstellen wird.
Zu den Themen Essen und Kinderclub wäre ich vorsichtig, ohne die genaue Beschreibung zu kennen! Abwechslungsreich heißt schon, dass mehrere Speisen täglich angeboten werden und diese täglich wechseln. Ich meine, so im fünf bis siebentägigen Rythmus dürfen sich dann aber wieder diese Speisen wiederholen.
Beim Kinderclub wird es definitiv von der Beschreibung abhängen, was man sich da erwarten darf. Klar ist aber jedenfalls, dass objektiv erkennbare Verletzungsgefahren dem Risikobereich des Reiseveranstalters zuzurechnen wären (Verkehrssicherungspflicht, Sorgfaltpflicht).
Ob hier nun 10 % angemessen wären oder mehr, kann ich so aufgrund der hier gemachten Angaben nicht wirklich sagen. Gefühlsmäßig - da es sich eigentlich dem Grunde nach nicht um Hauptleistungen handelt bzw. "Hauptleistung" Essen als solches erbracht wurde* - meine ich vielleicht in der Größenordnung Minimum 10 Maximum 20 % ...
* Fisch... wenn im Katalog in irgendeiner Form erwähnt, wird man dagegen nichts sagen können. Schließlich liegt ja Kenia am Meer.
Meint
Peter