• sexysusi
    Dabei seit: 1175558400000
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    geschrieben 1206703439000

    Hallo,

    habe im Februar mit meiner Familie eine Pauschalreise nach Kenia mit 12Fly(Tui Group) gemacht. Gebucht war ein Hotel mit Miniclub, Animation, Billiard, Volleyball usw. Auch abwechslungsreiche Büffets wurden im Prospekt erwähnt, die in der Realität nur aus zwei bis 3 zur Auswahl stehenden warmen Gerichten bestanden, wobei ein GEricht davon IMMER, also JEDEN TAG, gegrillter Seefisch war.

    Kinderbetreuung gab es gar keine, man musst die Animateure mehrmals dazu überreden, überhaupt irgendetwas zu tun, mit den Kindern haben sie nichts gemacht.

    Der Billiardtisch war eine absolute Katastrophe, Löcherübersät und absolut unbespielbar.

    Volleyball wurde in den kompletten 3 Wochen nicht ein einziges Mal angeboten.

    Dreckiges Geschirr am Kaffeetisch war die Regel.

    Wir hatten noch einiges mehr zu beanstanden, was absolut nicht so war, wie im Prospekt beschrieben.

    Da es unser Jahresurlaub war, mit zwei kleinen Kindern, sind wir absolut enttäuscht und nicht erhohlt zurückgekommen. Wären die Angestellten im Hotel nicht so nett gewesen, wir hätten die 3 Wochen nicht durchziehen können.

    Der Urlaub war sehr teuer, wir haben also nach mehrmaliger Beanstandung am Urlaubsort, nach unserer Rückkehr dem Reiseveranstalter geschrieben und um Reisepreisminderung gebeten. Nach mehrmaligem Schriftverkehr haben wir jetzt eine Reisepreisminderung von 10,78% zugesagt bekommen.

    Für diesen Katastrophalen Urlaub ist uns das zu viel zu wenig, auf weitere Forderungen wird nicht eingegangen.

    Ein Anwalt sage uns, wir könnten realistisch 30 % bekommen, die Kosten für Gericht usw. belaufen sich auf 720 Euro, die wir nur bekommen, wenn wir Recht bekommen.

    Meine Frage nun:

    Sollen wir wirklich Klagen, oder stehen die Aussichten nicht so gut, wie unser Anwalt das darstellt?

    Brauchen wir überhaupt einen Anwalt, um beim Gericht eine Klage einzureichen?

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1206704757000

    Hallo,

    ob klagen oder nicht, das kann/sollte man Dir hier eher nicht raten. Da dies eventuelle Rechtfolgen für den Schreiber haben kann.

    Beim Reisedatum fällt mir eigentlich nur ein, daß die Reise kurz vor, nach oder während der Unruhen in Kenia stattgefunden hat. Hier könnte es durchaus auch sein, daß der eine oder andere Mangel aufgrund höherer Gewalt nicht zum tragen kommen könnte.

    Wurdet Ihr eigentlich vorab informiert? Gab es eventuell ein Schreiben, daß mit Einschränkungen zu rechnen wäre? Dies ist sicherlich von der Rechtslage her relevant.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Wenn ich Volleyball spielen möchte und es in der Anlage irgendwo einen brauchbaren Ball und ein Netz gibt, dann spiele ich Volleyball und schaffe es auch ein Team zusammenzutrommeln. Dazu brauche ich nciht zwingend Animateure.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1206705322000

    er Viktoriabarsch ist doch sehr beliebt

    >viktoriabarsch<

    Der Nilbarsch (Lates niloticus) ist eine Süßwasser-Fischart aus der Familie der Latidae aus der Ordnung der Barschartigen. Er wird bis etwa 1,80 m lang und bis zu 70 kg schwer. 100 g enthalten 93 kcal (389 kJ), 19,1 g Eiweiß und 1,8 g Fett.

    Darüber hinaus weist der Nilbarsch einen hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren auf.

    Die Nilbarsche wurden im Viktoriasee ausgesetzt.

    Ich hätte mich gefreut, jeden Tag Fisch zu bekommen ;)

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Sternedieb
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    gesperrt
    geschrieben 1206705451000

    @ juanito

    Fisch oder nicht Fisch - das ist die Frage des Anglers - nicht die, um die es dem Threadöffner geht.... ;)

  • sexysusi
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    geschrieben 1206706032000

    Also wir haben vorab nur den Hinweis des Auswärtigen Amts bekommen, mehr nicht.

    Das es keine Kinderbetreuung gibt, das kann wohl nicht höhere Gewalt sein.

    Auch dass die Animateure nichts getan haben hat für mich nichts mit den Unruhen zu tun.

    Selbst ein Volleyballteam zusammenbekommen ist nicht meine Aufgabe, wenn es laut Prospekt angeboten wird.

    Und auch dreckiges Geschirr und die anderen Mängel die wir ertragen mussten kann wohl kaum auf Unruhen zurückzuführen sein, die zumal an der Südküste nicht vorhanden waren.

  • Sternedieb
    Dabei seit: 1077148800000
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    geschrieben 1206706172000

    Darf ich fragen um welches Hotel es geht?

  • santamarinello
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    geschrieben 1206706206000

    Eine Klage ist immer ein Risiko, das muss euch klar sein. U.U. kommt es billiger sich außergerichtlich zu einigen und damit den Fall vom Hals zu haben als sich aufwendig, risikoreich und evtl. auch teuer 100 Euro mehr "herauszuschlagen".

    Und um noch eine Frage des Eingangspostings zu beantworten - es gibt keine Pflicht sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen - diese Pflicht gibts (glaube ich) erst ab Landes- oder gar Oberlandesgericht aufwärts.

    Saluti Tom

  • serramanna
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    geschrieben 1206706221000

    @sexysusi sagte:

    Ein Anwalt sage uns, wir könnten realistisch 30 % bekommen, die Kosten für Gericht usw. belaufen sich auf 720 Euro, die wir nur bekommen, wenn wir Recht bekommen.

    Klar, sagen Anwälte sowas, sie verdienen ja daran. ;)

    Ich würde die Gesellschaft nochmal anschreiben und vorschlagen, sich auf 20% Nachlass zu verständigen, dann würdest Du auf den Klageweg verzichten.

    Wenn die nicht drauf angehen, nimm das Angebot an. Ich würde das Prozesskostenrisiko nicht eingehen, es sei denn, Du hast eine Rechtsschutzversicherung, die in diesem Falle auch eintritt. I.d. Regel "gewinnt" man so ein Verfahren ja nicht, sondern man vergleicht sich vor Gericht. Und dann bleibst Du in jedem Falle zumindest auf einem Teil der Anwalts- und Prozesskosten sitzen.

    Und wie's ausgeht? Du kennst ja den Spruch "Auf hoher See und vor Gericht ist man Gottes Hand......"

    Gruß Serramanna

    To be is to do (Sokrates) To do is to be (Sartre) Do be do be do (Sinatra)
  • sexysusi
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    geschrieben 1206706879000

    Es geht um das Hotel Diani Sea Lodge.

    Und es geht nicht um 100 Euro, die wir mehr wollen. Bei einem Reisepreis von fast 5000 Euro geht es um 1000 Euro mehr, da uns bisher nur 500 angeboten wurden.

    Die zuständige Dame sagt, die Minderung ist nur auf den Aufenthalt anzurechnen, nicht auf die Gesamtreisekosten. Sie weiß das, denn Sie arbeitet schon länger in diesem Bereich. (Ihre Aussage)

    UNd somit sind, laut Ihr, 500 Euro mehr als angemessen und es gibt keinen Cent mehr.

    Bei dem Anwalt habe ich übrigens nur eine Anfrage gestellt, was das Kosten würde und wie er die Chancen beurteilt.

    Wenn ich ihn jetzt nicht damit beauftrage will er 50 Euro Beratungsgebühr, dafür, dass er mir die Chancen und die Kosten geschrieben hat. (Bin übers Internet auf Ihn gestossen)

    Das ist ja auch heftig, ich frage an und schon kostet es 50 Euro.....Super echt

  • santamarinello
    Dabei seit: 1182124800000
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    geschrieben 1206707313000

    Na ja, geh mal zu nem Arzt und schüttle dem die Hand, das macht auch gleich 20 Euro Beratungsgebühr ... weshalb soll ein Anwalt umsonst arbeiten? Das mit den 100 Euro war nur ein Beispiel und sollte verdeutlichen dass evtl. das Risiko am Ende mit nicht mehr als vorher bei doch erheblichem Mehraufwand dazustehen zu groß ist.

    Du willst 1500, bekommst 500 geboten, am Ende einigt man sich vor Gericht auf 1000 und du hast 400 Mehrkosten - ob sich das lohnt musst halt selbst entscheiden.

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