Ein Urlaub dient immer dem Zweck Urlaub, da ist nichts höher oder niedriger zu stellen.
Zu vergleichen ist zudem nicht das Minderungsbegehren allein (60 ./. 45%) sondern die gesamte Forderung einschließlich - ich nehme an + 40%? - Entschädigung.
Der Betroffene dürfte also mit dem Vergleich deutlich hinter seinen Vorstellungen zurückbleiben, läge allerdings hinsichtlich belastbarer Sachstandsvorträge über dem Mittel.
Dabei spielt die subjektive "Beliebtheit" einer Ablehnung seines Vergleichsvorschlags für den Vorsitzenden keine Rolle, es geht lediglich um Angemessenheit - und die scheint mir bei der zu Gebote stehenden Konkretisierung mit 45% durchaus gegeben.
Bitte schwäche nicht unnötig das Vertrauen des Betroffenen in seinen Anwalt - und bleib einfach mal bei deinem Leisten!
Zur Einigung auf einen Vergleich habe ich elektrowendel bereits geraten.
Du hast nicht "uns" sondern hauptsächlich dir selbst Mühen auferlegt.
Die Orakel gelangten ja zum Teil sehr nah an das Geschehen - du hättest es schneller haben können!
Man muss auch keine absoluten Zahlen nennen, % von x reichen vollkommen aus und hier ging es maßgeblich um das Anerkenntnis des Minderungsbegehrens, welchem ja grundsätzlich stattgegeben wurde.
Das ergab sich aus deinen ersten Beiträgen leider nicht - daher mein Hinweis zur Sache.