• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1447186842000

    @g_m

    Ein Urlaub dient immer dem Zweck Urlaub, da ist nichts höher oder niedriger zu stellen.

    Zu vergleichen ist zudem nicht das Minderungsbegehren allein (60 ./. 45%) sondern die gesamte Forderung einschließlich - ich nehme an + 40%? - Entschädigung.

    Der Betroffene dürfte also mit dem Vergleich deutlich hinter seinen Vorstellungen zurückbleiben, läge allerdings hinsichtlich belastbarer Sachstandsvorträge über dem Mittel.

    Dabei spielt die subjektive "Beliebtheit" einer Ablehnung seines Vergleichsvorschlags für den Vorsitzenden keine Rolle, es geht lediglich um Angemessenheit - und die scheint mir bei der zu Gebote stehenden Konkretisierung mit 45% durchaus gegeben.

    Bitte schwäche nicht unnötig das Vertrauen des Betroffenen in seinen Anwalt - und bleib einfach mal bei deinem Leisten!

    Zur Einigung auf einen Vergleich habe ich elektrowendel bereits geraten.

    @elekrowendel

    Du hast nicht "uns" sondern hauptsächlich dir selbst Mühen auferlegt.

    Die Orakel gelangten ja zum Teil sehr nah an das Geschehen - du hättest es schneller haben können!

    ;)

    Man muss auch keine absoluten Zahlen nennen, % von x reichen vollkommen aus und hier ging es maßgeblich um das Anerkenntnis des Minderungsbegehrens, welchem ja grundsätzlich stattgegeben wurde.

    Das ergab sich aus deinen ersten Beiträgen leider nicht - daher mein Hinweis zur Sache.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1447193575000

    @g_m

    Warum sollte denn der RV vergleichsweise die volle Kostentragung mitmachen, wenn in der Hauptsache ein nicht unerhebliches "Unterliegen" der Klagepartei vorliegt?    :frowning:

    Angesichts der Umstände erscheint der Vorschlag des Gerichts auch bei entsprechender Kostenquotelung sehr überlegenswert!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1447194907000

    @burton_

    Herzlichen Dank für die hier "moralische Unterstützung" ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1447195925000

    Interessante Frage wäre natürlich auch, ob der RV dem Vergleichsvorschlag überhaupt zugestimmt hat bzw. eine Zustimmung signalisiert hat...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1447196835000

    Steht auch auf meiner Liste fehlender interessanter Details - ich nehme allerdings an aus vollkommen unfundierten Ausschlägen meiner doch sehr ins Gerede gekommenen "persönlichen Erfahrungen" ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1447197200000

    Meine Vorsehung:

    Ja, der Veranstalter hätte das Vergleichsangebot angenommen.

    Bitte an elektrowendel: Berichte Gegenteiliges?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
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    geschrieben 1447226197000

    gabriela_maier:

    ":::Und noch ein Nachsatz: im Gegensatz zu einer hier getätigten Aussage wird ein Richter sehr wohl die besonderen Umstände ( hier Silberhochzeit ) im Urteil heranziehen, weil es ein besonderes Urlaubsinteresse darstellt. Und daher eine Beeinträchtigung höher zu bewerten ist. Wie sich das auswirkt ? Keine Ahnung, entscheidet der Richter. Ich würde mich mit ihm so weit es möglich ist gut stellen. Viel Glück !!"

    Sorry, aber das ist dann doch, nennen wir es mal höflich, "reichlich optimistisch"!

    Nochmal zu dem ursprünglich angedachten Versuch eine Kopie des entsprechenden Schreibens des Hotels an den RV zu bekommen.

    Ich bleibe dabei, daß dies ein eher aussichtloses Unterfangen wäre, finde aber hier die Äußerung des RA das man das Hotel nicht anzuschreiben braucht, "merkwürdig". Selbst wenn er Erfahrungswerte hat, die ihm die "Sinnlosigkeit" aufzeigen gilt trotzdem "Versuch macht kluch"! Das Bild gegenüber seinem Klienten elektrowendel empfinde ich hier als suboptimal.

    In einer Befragung des RL sehe ich nicht wirklich einen Sinn. Sicher könnte(!) er u.U.(!) gewisse Dinge erhärten, aber den Hauptknackpunkt in der Geschichte sehe ich noch immer in der Informationspflicht des RV. Und hier bleibt es "schwierig bis unmöglich" nachzuweisen, wann der RV was vom Hotel(!...und nur vom Hotel!...siehe meinen Beitrag von gestern, 8:23:43) erfahren hat. Da wird auch eine eventuelle Aussage des RL nichts ändern. Er könnte einzigst Beeinträchtigungen vor Ort belegen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • elektrowendel
    Dabei seit: 1446768000000
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    geschrieben 1447251305000

    @vonschmeling

    Vom Richter kam die Preisvorstellung 3T€ nach Sichtung der Unterlagen. Wärend der Beweisaufnahme kam er zu dem Entschluss 3,5T€ könnte er auch vertreten. Er fragte den Anwalt der Beklagten. Er stimmte nach zögern, jammert zu.

    Wir sind wohl (nach euren Beiträgen) mit falschen Vorstellungen in dieses Klageverfahren gegangen.

    Nach euren Beiträgen ist dies wohl ein gutes Angebot.

    Ich habe nun noch eine Familie angeschrieben (wir hatten nur die e-mails ausgetausch) die damals auch vor Ort waren. Mit der Bitte als Zeugen für uns auszusagen. Würde das uns helfen?

    Ich sehe, dass wir hier die Verlierer wären. Da wir bei einer Enschädigung von 25% zur Klageschrift sind und dann weitere Kosten (RSV) haben werden.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1447265011000

    @burton_

    sorry for delay, aber ich lese ( und schreibe ) hier nicht permanent. Eigentlich habe ich die Erklärung schon in meinem Beitrag angegeben. Ich habe vorausgesetzt, das der TO sich zuerst an seinen RV gewandt hat. Also nicht gleich die Klage eingereicht um einen angemessenen Regress zu erhalten. Da das wohl offensichtlich nicht machbar war den dann bekannten Rechtsweg. Hätten sich RV und Reisende auf einen Kompromiss geeinigt wäre der Prozess überflüssig, und der Richter hätte die Sache nicht auf seinem Tisch. Wenn dann der Vergleichsvorschlag ( ist ja auch nur ein Kompromiss ) bei den 45% des Reisepreises liegt könnte der Richter im Rahmen seines Ermessungsspielraumes die Kosten ungleich verteilen weil er den Schuldigen dafür ( den unnötigen Prozess ) verantwortlich macht. Gab es noch einen zweiten Termin ? Ich kann nicht nachvollziehen, warum der Richter in der Beweisaufnahme auf 45% Schadensersatz kam = ca. € 3.500.-- und nach Sichtung der Unterlagen nur noch auf € 3.000.--. Bei der Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung hat er doch alle Unterlagen bereits gesichtet und bewertet. Oder wurde da noch was nachgeliefert ? 

    @vs: eigentlich solltest Du wissen ( wenn du in diesem forum als eine erste Anlaufstelle schreibst ), das in jedem Verfahren und in jedem Urteil "Umstände" herangezogen und im Urteil berücksichtigt werden. Also strafmindernd oder strafverstärkend. Nimm jetzt bitte den Erklärungsverstärker "straf" in das hier anstehende zivilrechtliche Verfahren raus. Für den TO ist die Silberhochzeit ein einzigartiges Erlebnis, ein besonderer Anlass. Und bitte nimm zu Kenntnis, das ich durch meine Efrfahrungen weiss, wie ( zumindest einige ) Richter ticken. Und Rechtsanwälte ! Ich gehe davon aus, das Du -wie die allermeisten Menschen- noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen hast. Das und wie das dort abläuft kann man mit Suchmaschinen nicht eruieren. Ich empfehle Dir -wenn du persönliche Erfahrungen sammeln willst- einen Termintag in Hannover oder Köln, wenn dort im 20-Minutentakt 20-30 Klagen gegen die dort ansässigen RV abgearbeitet werden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1447265608000

    @elektrowendel

    Ja, ich halte 45% Minderung für ein durchaus akzeptables Angebot.

    Eine Schadenersatzpflicht wäre nur durch den Beweis zu erwirken, dass die Beklagte fälschlich angegeben hat von den Bauarbeiten nicht informiert gewesen zu sein.

    Es ist schon möglich, dass ein weiterer Zeugenvortrag noch eine Korrektur des Vergleichsbetrages nach oben bewirkt, jedoch besteht dann das Risiko, dass die Gegenseite ihr Einvernehmen zurückzieht.

    Nun hast du ja schon darum gebeten, warte also ab ob dieses Paar Hilfreiches beibringen kann und stimme dich unbedingt mit deinem Anwalt ab hinsichtlich des weiteren Vorgehens.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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